SG Richter verschweigt dem Kläger Schriftwechsel mit der BG, benennt BG Arzt als GA

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Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Hallo,
ich habe mal eine Frage, zu einem Brief des Sozialgericht.
Mehrere Monate hatte ich vom SG nicht gehört und dort angerufen, man sagte mir in der Geschäftstelle, dass es einen Schriftwechsel mi tder BG gäbe und ich solle warten bis dieser zu Ende sei.
Von dem Schriftwechsel wurde ich weiter nicht informiert, mir wurden keine Kopien zugesandt und gibt mir auch keien Auskunft.
Da die Richterin vorher schrieb, dass sie erwägt einen Gutachter zu beauftragen vermute ich, weiß es aber nicht, dass das SG die BG als Beklagte angefragt hat, weclhen Gutachter die BG wünscht. Denn nun wird ein Gutachter Dr. med. Mike Pappenburg vom BG Klinikum Duisburg als Gutachter vorgeschlagen.

Im Rechtsstreit wegen eines Arbeitsunfall mit der Berufgenossenschaft ein BG Arzt ?
Ich bin entsetzt.
Ebenfalls das ich über den Schriftwechsel mit der BG nicht informiert werde.

Wie reagiert man auf so etwas am besten ?

Medizinsch geht es um Nervenläsionen in und unter dem linken Kniegelenk. BG Ärzte haben bisher gelogen und falsche Gutachten erstellt.
Erst in einem Nerven MRT wurden die Nervenläsionen bewiesen, es geht um Heilmittel ( Schmerzmittel und Stangerbäder ) welche die BG jahrelang bezahlt hat, bis eine Mitarbeiterin der BG gelogen hat, das Sozialgericht hätte gesagt man müsse nicht mehr zahlen. Ein entsprechende Aussage des SG gab und gibt es jedoch nicht. Trotzdem hat man nun schriftlich sich an die behandelnden Chirurgen etc. gewandt udn diesen ausdrücklich verboten mir etwas zu Lasten der BG zu verordnen. Entsprechende Schreiben liegen mir vor, in denen eben gelogen wurde. Fakt ist das die Ärzte mir nichts mehr verschreiben, da die BG dies verboten habe.
 
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Hallo,

als erste Maßnahme würde ich Akteneinsicht im SG nehmen und mir den Schriftverkehr anschauen. Dann weißt Du erst einmal, was da los ist. Dann an das Gericht schreiben und sich über den nicht-neutralen Umgang Aufklärung verlangen. Das Ersuchen des SG zu einem BG-Arzt zu gehen kategorisch ablehnen, da dieser wegen seines Arbeitgebers schon befangen wäre.
Wegen der Nicht-Verordnung würde ich die D-Ärzte wechseln. Die D-Ärzte haben einen Eid nicht auf die BG geschworen..... und das SBG VII sagt in seinen Grundsätzen eindeutig was anderes, als die BG hier ausführt.
Dann würde ich eine Beschwerde an den Bereichsleiter oder den Vorstand Deiner BG schreiben und mich über die Lügen beschweren und personelle Maßnahmen fordern.

Gruß von der Seenixe
 
Wegen der Nicht-Verordnung würde ich die D-Ärzte wechseln. Die D-Ärzte haben einen Eid nicht auf die BG geschworen..... und das SBG VII sagt in seinen Grundsätzen eindeutig was anderes, als die BG hier ausführt.
Hallo,
zunächst einmal vielen lieben Dank für Deine nette schnelle Antwort.
Die D Ärzte sagen, sie haben einen Vertrag mit den Berufsgenossenschaften an den sie sich halten müssten. Da bin ich leider nicht weiter gekommen.
Dann würde ich eine Beschwerde an den Bereichsleiter oder den Vorstand Deiner BG schreiben und mich über die Lügen beschweren und personelle Maßnahmen fordern.
Auch das habe ich bereits getan, ebenfalls mit negativem Ergebnis, man sehe zwar einen Fehler in der Bearbeitung nicht jedoch aber im Ergebnis.
D.h. es verbleibt bei der Weigerung der BG Kosten für mich zu übernehmen und man verbietet auch den Ärzten entsprechende Verordnungen zu schreiben.
als erste Maßnahme würde ich Akteneinsicht im SG nehmen und mir den Schriftverkehr anschauen. Dann weißt Du erst einmal, was da los ist. Dann an das Gericht schreiben und sich über den nicht-neutralen Umgang Aufklärung verlangen. Das Ersuchen des SG zu einem BG-Arzt zu gehen kategorisch ablehnen, da dieser wegen seines Arbeitgebers schon befangen wäre.
Tja das ist so eine Sache, fast ständig Akteneinsicht nehmen zu müssen ist ein großer Aufwand für mich.
Ich habe bereits über einen Ablehnungsantrag gegen den Richter und Sachverständigen nachgedacht, im Zuge der Ablehnungsanträge müsste sich das Gericht ja äußern. Mit einer Akteneinsichtsnahme vergeht die 14 Tages Frist in der ich einen Ablehnungsantrag stellen darf.

Gibt es da Grundsatzentscheidungen oder weiteres zur Befangenheit eines BG Mitarbeiters, der als Gutachter in einem Rechtsstreit mit der BG tätig werden soll. Ich persönlich sehe es wie Du, aber ich bin schockiert, dass so etwas vom SG gemacht wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo der Uli,

D.h. es verbleibt bei der Weigerung der BG Kosten für mich zu übernehmen und man verbietet auch den Ärzten entsprechende Verordnungen zu schreiben.

Den Schriftverkehr musst Du einsehen! Mit welcher Begründung wird den Ärzten Deine Behandlung untersagt? Das ist die klassische Nummer der BG´n, die schreiben die behandelnden Ärzte an, untersagen die Behandlung aber das UO erhält keine Kenntnis davon! Die D-Ärzte negieren dann beim Arztbesuch die weitere Behandlungsbedürftigkeit mit irgendwelchen Floskeln und der Patient / OU steht als Depp da.

Die D-Ärzte sagen dem OU / Patienten nicht, dass ihnen die weitere Behandlung seitens der BG untersagt wurde! Und somit geben sie Dir darüber keine Auskunft. Auch wenn sie anders denken. Die BG nutzt die D-Ärtze als Sprachrohr zum Patienten um diese abzubügeln.

Du wirst nie ein Schreiben der BG erhalten, worin steht: Wir haben Deine D-Arzt weitere Behandlungen, Verordnungen an Dich untersagt, weil "Begründung"....

Denn dann wärst Du ja im Bilde.

Ich kann Dir auch nur raten, wie es Seenixe getan hat, zum Gericht zu fahren und Akteneinsicht zu nehmen! Auch wenn es für Dich ein größerer Aufwand ist. Aber anders geht es nicht!!!

Auch einen Arzt einer BG-Klinik mit einem GA zu beauftragen begründet m. A. schon die Befangenheit des Richters/in!!!

Du solltest auch einen RA hinzuziehen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo @Der Uli.

ja ich würde einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen, da die im Blick auf ein Faires Verfahren, absprachen erstens vorenthalten wurden und diese einseitigen Absprachen hinter Deinem Rücken mit einer Partei auch nicht einer neutralen objektiven unvoreingenommenen Handlungsweisen eines Richters im Gerichtsverfahren darstellen. Den ausgewählten Sachverständigen hier, der ja eindeutig auch in einer BG Klinik tätig ist, lehnst Du aufgrund der besorgten Befangenheit ab.

vg beutlers
 
Du wirst nie ein Schreiben der BG erhalten, worin steht: Wir haben Deine D-Arzt weitere Behandlungen, Verordnungen an Dich untersagt, weil "Begründung"....
Doch die BG hatte mich informiert und mir den Schriftwechsel zugeschickt.

... wir bitten Sie ab sofort keine Behandlung mehr zu unseren Lasten durchzuführen. Durch das SG Dortmund wur-
de entschieden, dass keine weiteren Behandlungsmaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung
zu erbringen sind. Zukünftig hat die Behandlung zu Lasten der Krankenkasse des Versicherten zu erfolgen, der
Versicherte ist hierüber informiert.

Wie gesagt war das eine Lüge der BG, das Sozialgericht hat dies nicht entschieden!

Das führte wieder mal zu einer neuen Klage, vorher BG Widerspruchsbescheid:

Sie machen mit lhrem Widerspruch geltend, dass der Bescheid vom xx nicht nachvollziehbar sei.
Das Sozialgericht Dortmund habe in seinem Gerichtsbescheid vom xxx Heilbehandlungskosten
nicht abgelehnt, sondern die Klagen aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen.

Mit Schreiben vom xxx wurde der angefochtene Ausgangsbescheid vom xxxx rückwirkend
nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 des Zehnten Sozialgesetzsbuches (SGB X) geheilt und die umfassende Begründung
für die Ablehnung der Übernahme von Heilbehandlungskosten nachgeholt.

Zu nachfolgendem, habe ich schon zweimal gemacht, die haben jedes Mal das Mandat gekündigt, wollten aber Geld für das lesen der Akte.
 
Hallo,
ich habe mal eine Frage, zu einem Brief des Sozialgericht.
Mehrere Monate hatte ich vom SG nicht gehört und dort angerufen, man sagte mir in der Geschäftstelle, dass es einen Schriftwechsel mi tder BG gäbe und ich solle warten bis dieser zu Ende sei.
Von dem Schriftwechsel wurde ich weiter nicht informiert, mir wurden keine Kopien zugesandt und gibt mir auch keien Auskunft.
Da die Richterin vorher schrieb, dass sie erwägt einen Gutachter zu beauftragen vermute ich, weiß es aber nicht, dass das SG die BG als Beklagte angefragt hat, weclhen Gutachter die BG wünscht. Denn nun wird ein Gutachter Dr. med. Mike Pappenburg vom BG Klinikum Duisburg als Gutachter vorgeschlagen.

Im Rechtsstreit wegen eines Arbeitsunfall mit der Berufgenossenschaft ein BG Arzt ?
Ich bin entsetzt.
Ebenfalls das ich über den Schriftwechsel mit der BG nicht informiert werde.

Wie reagiert man auf so etwas am besten ?

Medizinsch geht es um Nervenläsionen in und unter dem linken Kniegelenk. BG Ärzte haben bisher gelogen und falsche Gutachten erstellt.
Erst in einem Nerven MRT wurden die Nervenläsionen bewiesen, es geht um Heilmittel ( Schmerzmittel und Stangerbäder ) welche die BG jahrelang bezahlt hat, bis eine Mitarbeiterin der BG gelogen hat, das Sozialgericht hätte gesagt man müsse nicht mehr zahlen. Ein entsprechende Aussage des SG gab und gibt es jedoch nicht. Trotzdem hat man nun schriftlich sich an die behandelnden Chirurgen etc. gewandt udn diesen ausdrücklich verboten mir etwas zu Lasten der BG zu verordnen. Entsprechende Schreiben liegen mir vor, in denen eben gelogen wurde. Fakt ist das die Ärzte mir nichts mehr verschreiben, da die BG dies verboten habe
Hallo Uli, ein ganz kurze frage, ist der Richter zufällig aus Berlin? Name des Richters alles andere als Fisch, Frisch, Tisch, Milch, Kakao . Wenn ja dann weißt du wen ich meine aus der Wörter Reihe und brauchst den Namen hier nicht sagen. Bitte dich mal um eine Antwort da man ja namen nicht nenne darf glaube ich in Erinnerung zu haben.
Wäre mir wirklich wichtig da ich dann auch gegen ihn angehen werde, habe mit ihm was ähnliches erlebt.
Bitte um Rückmeldung vielen dank schon mal.
 
Hallo der Uli,



Den Schriftverkehr musst Du einsehen! Mit welcher Begründung wird den Ärzten Deine Behandlung untersagt? Das ist die klassische Nummer der BG´n, die schreiben die behandelnden Ärzte an, untersagen die Behandlung aber das UO erhält keine Kenntnis davon! Die D-Ärzte negieren dann beim Arztbesuch die weitere Behandlungsbedürftigkeit mit irgendwelchen Floskeln und der Patient / OU steht als Depp da.

Die D-Ärzte sagen dem OU / Patienten nicht, dass ihnen die weitere Behandlung seitens der BG untersagt wurde! Und somit geben sie Dir darüber keine Auskunft. Auch wenn sie anders denken. Die BG nutzt die D-Ärtze als Sprachrohr zum Patienten um diese abzubügeln.

Du wirst nie ein Schreiben der BG erhalten, worin steht: Wir haben Deine D-Arzt weitere Behandlungen, Verordnungen an Dich untersagt, weil "Begründung"....

Denn dann wärst Du ja im Bilde.

Ich kann Dir auch nur raten, wie es Seenixe getan hat, zum Gericht zu fahren und Akteneinsicht zu nehmen! Auch wenn es für Dich ein größerer Aufwand ist. Aber anders geht es nicht!!!

Auch einen Arzt einer BG-Klinik mit einem GA zu beauftragen begründet m. A. schon die Befangenheit des Richters/in!!!

Du solltest auch einen RA hinzuziehen.

Viele Grüße,

Kasandra
Hallo Kasandra ich finde deine Tipps wirklich sehr ehrlich und hilfreich und für alle verständlich zu lesen . Danke für die Arbeit die du dir hier machst mit den Antworten und das warnen von solchen BG Machenschaften !!! Ich hoffe wirklich das sowas mal verboten wird da es bewusst Menschen kaputt macht, und das kann und darf nicht gewollt sein. (IN DIESER WELT GIBT ES LEIDER IMMER MEHR UND ES WIRD LÄNGST ZEIT DAS SICH DA WAS ÄNDERT) Dies ist Psycho Terror und denen kann ich nur das schlechteste wünschen die das machen. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen wie solche Leute der BG noch ruhig schlafen können die andere schädigen. Das sind wahrscheinlich stark gestörte Menschen die dort so arbeiten.
 
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