Schweigepflichtentbindungen an Leistungsträger.....

frank

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Moin zusammen :)

gerade stecke ich wieder in den Zangen von drei sog. "Leistungsträgern". Einer davon hat mich, mit Fristsetzung, aufgefordert Anträge auf Leistungen der anderen zwei zu stellen. Deshalb zappele ich wieder wie auf einem Starkstromkabel (innerlich).

Bei den Anträgen ist wieder eine pauschalierte (Daten)- "Öffnungsschleuse" angehängt (im Anhang).

Der will ich aber nicht noch einmal folgen. Mit meiner HLS habe ich vor ca. fünf Jahren schon einmal diesen Fehler begangen und sowas unterschrieben. Da habe ich nicht mal im Ansatz erkannt, was ich damit anrichte. Noch heute finde ich bei diversen Gutachtern die weitergegebenen Daten, denen ich nun heute in Gerichtsverfahren widersprechen muss und deren Löschung ich längst beantragt habe - nun soll der "Scheiss" schon wieder von vorn beginnen und ich soll dasselbe noch einmal machen :confused:

Ich habe nun vor diesen Passus der Schleusenöffnung zu schliessen, indem ich die ersten drei Absätze in dem Formular streiche und stattdessen schreibe:

[FONT=Times New Roman, serif]Sehr geehrte Damen und Herren,[/FONT]


[FONT=Times New Roman, serif]hiermit widerspreche ich der Weitergabe von Sozialdaten entsprechend § 76 SGB X mit sofortiger Wirkung.[/FONT]


[FONT=Times New Roman, serif]Um meiner Mitwirkungspflicht gemäß der Gesetze nachzukommen bin ich gerne bereit Einzelermächtigungen für jedes Auskunftsersuchen abzugeben. In dem Zusammenhang verweise ich auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 23.10.2006, AZ: 1 BvR 2027/02. .......[/FONT]

Was meint ihr dazu?
 

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Hallo Frank,

ich finde die Argumentation gut !

Ich selbst habe es in der Vergangenheit auch so gehandhabt (gleicher Wortlaut) und hatte damit bisher immer Erfolg.

Also warum nicht ? ein Versuch ist es allemal Wert.

Gruß Jürgen
 
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