Hallo zusammen, ich bin am 02.04.191 geboren. Ich hatte im November 1977 einen Arbeitsunfall ( Wege Unfall ). Mir wurde infolge des Unfalles der rechte Unterschenkel amputiert..
Ich habe eine 60 % Schwerbehinderung und beziehe eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.
aufgrund meiner Behinderung kann ich ab dem 01.011.2025 Abschlagsfrei in Rente.
Nun meine Frage.
Im Rentenantrag unter 9.5 steht folgende Frage
Ist eine zum Rentenantrag führende Erwerbsminderung / Schwerbehinderung ganz oder Teilweise Folge eines Unfalls -----
ja Unfalltag -----
dann ist hier noch ein Vordruck F0870 auszufüllen
Frage was hat das zu bedeuten ?? steht doch alles fest, das sind dinge aus 1977
Muss das ausgefüllt werden ??
oder Punkkt 9.5.1 Schadensersatzansprüche ??
Ich habe eine 60 % Schwerbehinderung und beziehe eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft.
aufgrund meiner Behinderung kann ich ab dem 01.011.2025 Abschlagsfrei in Rente.
Nun meine Frage.
Im Rentenantrag unter 9.5 steht folgende Frage
Ist eine zum Rentenantrag führende Erwerbsminderung / Schwerbehinderung ganz oder Teilweise Folge eines Unfalls -----
ja Unfalltag -----
dann ist hier noch ein Vordruck F0870 auszufüllen
Frage was hat das zu bedeuten ?? steht doch alles fest, das sind dinge aus 1977
Muss das ausgefüllt werden ??
oder Punkkt 9.5.1 Schadensersatzansprüche ??
