Hallo an Alle,
außergerichtlich war das erste Gutachten durch die PUV erst nach Ablauf von 3 Jahren. Dadurch konnte ich keine Neubegutachtung beantragen innerhalb der Frist von 3 Jahren. Das Gericht/Richterin hat nun eine Erstbegutachtung nach 18 Monaten angesetzt.
Weiß jemand, wie man hier noch eine weitere Nachbegutachtung nach der Frist von 18 Monaten erwirken kann?
Weiß jemand, ob man eine prognostische Einschätzung, z.B. wie bei einer Kniearthrose, geltend machen kann, da der "Endzustand" ja noch nicht erreicht ist?
Viele Grüße
Helios
außergerichtlich war das erste Gutachten durch die PUV erst nach Ablauf von 3 Jahren. Dadurch konnte ich keine Neubegutachtung beantragen innerhalb der Frist von 3 Jahren. Das Gericht/Richterin hat nun eine Erstbegutachtung nach 18 Monaten angesetzt.
Weiß jemand, wie man hier noch eine weitere Nachbegutachtung nach der Frist von 18 Monaten erwirken kann?
Weiß jemand, ob man eine prognostische Einschätzung, z.B. wie bei einer Kniearthrose, geltend machen kann, da der "Endzustand" ja noch nicht erreicht ist?
Viele Grüße
Helios
