OEG, Antrag auf rückwirkende Erstattungen Eigenanteile PKV bzw. Zuzahlungen GKV möglich?

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Sabona

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Hallo,
ich habe folgende Frage: Ein GdS nach dem OEG ist bereits lange anerkannt (ZBFS Bayern, es war und ist immer wieder ein Kampf...)
Viele Jahre war ich privat krankenversichert, die PKV hat die erf. ambulante Therapien (PTBS) jahrelang mit 80% entsprechend Vertrag übernommen.
Seit wenigen Jahren bin ich wieder gesetzlich krankenversichert, welche jetzt die ambulante PTBS-Therapie zu 100% bezahlt.
Aufgrund neuen Diskussionen (u.a. Nachprüfung) mit dem Versorgungsamt und meiner KV wurde ich darauf aufmerksam, dass eigentlich seit Anerkennung durch das OEG diese ambulanten Therapien zu 100% das Versorgungsamt hätte übernehmen müssen.
Besteht die Möglichkeit diese bezahlten Eigenanteile, hier 20% bei ambulanter Psychotherapie, für all diese Jahre zurückzuforden? Ich wusste das nicht bzw war es mir nicht bewusst...
Gibt es hier spezielle Verjährungsfristen?
Nachweise sind vorhanden.
Danke vorab+Grüße
 
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.,

Ja, Du kannst aber nur eine befristete Zeit zurückfordern. Antrag nach § 44 SGB X stellen und das Geld für 4 Jahre zurückfordern. Ist aber besser als garnichts, oder?

Gruß von der Seenixe
 
@seenixe Danke für die schnelle Antwort :)
okay, dann kenne ich schonmal einen § dazu. Ich würde jetzt das Versorgungsamt mal anschreiben und beantragen mir "alle" Eigenanteile zurückzuzahlen, auch diese, welche schon länger als 4 Jahre zurückliegen, ich versuch mal 10 Jahre... Mal sehen was als Antwort kommt...vielleicht habe ich ja Glück...
Das Thema Fallmanager habe ich jetzt schon paarmal angestrengt und bis heute keine Antwort dazu, das scheint es in Bayern nicht wirklich zu geben. Hätte mir davon aber auch keine große Unterstützung erwartet, nach dem Motto "wes' Brot ich ess', des Lied ich sing'... "
Liebe Grüße
 
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