Hallo,
ich habe folgende Frage: Ein GdS nach dem OEG ist bereits lange anerkannt (ZBFS Bayern, es war und ist immer wieder ein Kampf...)
Viele Jahre war ich privat krankenversichert, die PKV hat die erf. ambulante Therapien (PTBS) jahrelang mit 80% entsprechend Vertrag übernommen.
Seit wenigen Jahren bin ich wieder gesetzlich krankenversichert, welche jetzt die ambulante PTBS-Therapie zu 100% bezahlt.
Aufgrund neuen Diskussionen (u.a. Nachprüfung) mit dem Versorgungsamt und meiner KV wurde ich darauf aufmerksam, dass eigentlich seit Anerkennung durch das OEG diese ambulanten Therapien zu 100% das Versorgungsamt hätte übernehmen müssen.
Besteht die Möglichkeit diese bezahlten Eigenanteile, hier 20% bei ambulanter Psychotherapie, für all diese Jahre zurückzuforden? Ich wusste das nicht bzw war es mir nicht bewusst...
Gibt es hier spezielle Verjährungsfristen?
Nachweise sind vorhanden.
Danke vorab+Grüße
ich habe folgende Frage: Ein GdS nach dem OEG ist bereits lange anerkannt (ZBFS Bayern, es war und ist immer wieder ein Kampf...)
Viele Jahre war ich privat krankenversichert, die PKV hat die erf. ambulante Therapien (PTBS) jahrelang mit 80% entsprechend Vertrag übernommen.
Seit wenigen Jahren bin ich wieder gesetzlich krankenversichert, welche jetzt die ambulante PTBS-Therapie zu 100% bezahlt.
Aufgrund neuen Diskussionen (u.a. Nachprüfung) mit dem Versorgungsamt und meiner KV wurde ich darauf aufmerksam, dass eigentlich seit Anerkennung durch das OEG diese ambulanten Therapien zu 100% das Versorgungsamt hätte übernehmen müssen.
Besteht die Möglichkeit diese bezahlten Eigenanteile, hier 20% bei ambulanter Psychotherapie, für all diese Jahre zurückzuforden? Ich wusste das nicht bzw war es mir nicht bewusst...
Gibt es hier spezielle Verjährungsfristen?
Nachweise sind vorhanden.
Danke vorab+Grüße
