Neuberechnung Erwerbsminderungsrente

Edina

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

ich habe kurz eine Frage. 4 Monate lief bei mir parallel die EM Rente und Verletztengeldzahlung. Das VG wurde nach 78. eingestellt. Die DRV hat das VG als Hinzuverdienst ordnungsgemäß berechnet und die Rente gekürzt. Nun sollte es nach Einstellungsbescheid eigentlich eine Neuberechnung geben, diese wurde aber abgelehnt, da weniger als 10./. Veränderung wäre?! Ich habe nun keinen Hinzuverdienst. Wenn nun die Neuberechnung im
Sommer 2025 erfolgt müsste ich doch Geld zurück bekommen?
Meine Nachzahlung der EM Rente für die ersten 6 Monate (Dez 23 - Mai 24) sind auch noch einbehalten worden. Die BG erhebt keine Ansprüche.
Steht mir diese Nachzahlung denn dann zu?


Viele Grüße
Edina
 
Hallo Edina, soweit ich informiert bin, erhebt die BG auch bei gesetzlich Versicherten keinerlei Ansprüche, was die EMR_ Rente anbelangt. Insofern dürfte Dir der volle Nachzahlbetrag zustehen. Bei freiwillig Versicherten jedenfalls laufen sogar beide Renten völlig anrechnungsfrei nebeneinander her. Jedenfalls in meinem Falle. Viele Grüße Rehaschreck
 
Hallo @Rehaschreck, vielen Dank für die Antwort. Dann müsste der Betrag also an mich ausgezahlt werden. Ich schaue ob diese Woche noch eine Rückmeldung von der DRV kommt, sonst muss ich da noch einmal anrufen …

Viele Grüsse
Edina
 
Hallo @Rehaschreck, ist das wirklich so mit der Nachzahlung, weil, eben mit der drv telefoniert. Die sagten mir es liegt eine Information vor, dass die BG Ansprüche auf die Nachzahlung erhebt. Ich weiß nicht wie alt das Schreiben ist (vielleicht noch vor der Begutachtung und Feststellung MdE), aber die SB der BG sagte wiederum, das die BG keine Ansprüche erhebt oder erheben wird?!
Was ist denn da los?

Auch meine neuberechnung wegen Wegfall Verletztengeld und der Hinzuverdienstberechnung erfolgt erst einmal zum Sommer 2025. Ich hatte noch ein Schreiben von Anfang Oktober der drv mit dem Hinweis, dass nach Vorlage Eindtellungsbescheid die Berechnung neu erfolgt. Nun wäre das falsch. Toll. Noch einmal 150 Euro weniger im Monat.

Und dann kam noch dazu, mein Fall wäre kompliziert und nicht gerade einfach zu lösen.
Das Gutachten mit der MDe liegt denen noch nicht vor. Also soll ich es noch einmal zusenden, da die BG das noch nicht geschafft hat …

Viele Grüsse
Edina
 
Hallo Edina, leider kann ich Dir vorliegend nicht behilflich sein, da ich zwar ebenfalls beide Renten ungekürzt beziehe, aber eben kein Experte bin. Mir wäre absolut neu, dass die BG auf derartige Beträge zugreift. Unter Umständen liegt hier auch schlicht ein Missverständnis vor. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Edina,

wirklich Auskunft geben kann ich dir nicht, aber ich würde pragmatisch vorgehen:

  1. Fordere schriftlich von der DRV das Schreiben der BG als Kopie an, aus dem hervorgeht, dass die BG Ansprüche auf die Nachzahlung erhebt.
  2. Wenn du das Schreiben der DRV vorliegen hast, kannst du an die BG schreiben und fragen, weshalb sie Ansprüche auf die Nachzahlung erheben, obwohl dir (telefonisch?) eine anderslautende Auskunft gegeben wurde. Frag auch gleich die Höhe der Ansprüche mit an.
  3. Wenn dir die Antwort der BG schriftlich! vorliegt, kannst du die DRV informieren, dass die BG keine Ansprüche erhebt (dazu das Schreiben der BG als Kopie beifügen) oder du hast schriftlich vorliegen in welcher Höhe die BG Ansprüche erhebt und weißt Bescheid.
Schicke alle diese Schreiben als Einschreiben und nenne jeweils eine Frist von ca. zwei Wochen, in denen du um Antwort bittest. Vielleicht hilft es, dass es schneller geht, aber eine gewisse Zeit wird es schon dauern ...

Je nachdem kannst du dann noch Widerspruch einlegen?!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo @Rudinchen, danke für Deine Rat. Ich werde es so machen. Das ist eine gute Idee.

Was ich noch vermute ist, dass das Anspruchsschreiben der BG auf das Guthaben der Rente vor Erstellung des Gutachtens erfolgt ist, da bis dato nicht klar war ob es eine MdE geben wird. Und auf dieses bezieht sich aktuell die DRV weil noch keine Rückmeldung von der BG kam.

Viele Grüsse
Edina
 
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