Medizinische Matraze

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas =tempo=
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
T

=tempo=

Guest
Guten Tag liebe Leute,

Also ich beziehe eine Verletztenrente von 40% von der BG und mir stehen unter anderem auch Hilfsmittel zu.
Ich weis das mir eine medizinische Matraze zusteht.

Meine Frage lautet wie folgt:

Wie gross darf die Matraze max. sein weil ich ein Bett von 1,40m x 2,00m habe ?

Vielen dank für eure Antworten.


gruss
 
Hi Tempo,

......90x60x90 und Blond !;)

Nein,natürlich nicht!
Ich verstehe die Frage nicht,denn logischerweise muß die Matratze so groß wie der Rahmen deines Bettes sein! Oder ?
Ob und wieviel die BG zahlt mußt Du im Vorfeld mit der BG abklären !

LG Paul
 
Hallo,

ein Hilfsmittel wird Dir von einem Arzt verordnet. Genau dort solltest Du auch nachhaken. Du hast nicht wegen Deiner MdE oder deren Höhe, sondern wegen dem Umstand des Unfalls bzw. BK.
Das Hilfsmittel muß sich an Dein Bett anpassen und Du nicht Dein Bett an die Größe der Matratze.

Gruß von der Seenixe
 
Alles klar.

Dann geh ich mal die Matraze kaufen und dann den Antrag stellen.

Muss ich ja vorbezahlen.

Vielen herzlichen Dank.

gruss
 
Hallo tempo,

bitte lies´ ggf. nochmal, was Seenixe geschrieben hat. Du musst Dir die Spezialmatratze erst durch einen behandelnden D-Arzt verordnen lassen, sonst bleibst Du am Ende womöglich auf den Kosten sitzen.

Solltest Du keine Verordnung bekommen, weil der Doc ev. keine Notwendigkeit sieht, kann man bei der BG auch einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme stellen...mit Begründung.

Alles Gute
wünscht sachsblau
 
Hallo,

aber natürlich nicht losrennen und kaufen....da lacht sich die BG ins Fäustchen und lacht Dich kräftig aus. Du mußt erst zum D-Arzt, dann BG anfragen, ob irgendwelche Einschränkungen von Ihrer Seite und dann erst bestellen oder im Sanitätshaus kaufen.

Danke für den ausdrücklichen Hinweis von sachsblau.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

Es geht auch ohne selber kaufen.

Laß dir von deinem D-Arzt oder behandeldem Arzt eine Verordnung ausstellen, diese faxt der Arzt direkt zu deiner dir zuständigen BG.
Die BG prüft dann ob die Verordnung benötigt wird und beauftragt dann selber ein Sanitätshaus mit der Lieferung.

Grüße
Wolly
 
Back
Top