LG Kleve: BU-Versicherung muss Progressionsschaden in der Einkommensteuer ersetzen

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Hallo zusammen,

das LG Kleve hat in seinem Urteil vom 10.07.2025, AZ 6 O 1/22 in seinem Tenor festgestellt:
1.Wenn sich der Berufsunfähigkeitsversicherer mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente im Verzug befindet, hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Ersatz der durch die kumulierte Auszahlung mehrerer Renten entstehenden höheren Einkommensteuer (Progressionsschaden).
2.Den Progressionsschaden kann der Versicherungsnehmer im Wege der Feststellungsklage geltend machen.
3.Dem Berufsunfähigkeitsversicherer ist verwehrt, sich zum Berufsbild seines Versicherungsnehmers mit Nichtwissen zu erklären, wenn er dessen Angaben zum Berufsbild bei seiner außergerichtlichen Leistungsprüfung der medizinischen Überprüfung zugrunde gelegt hat.

Der Volltext des Urteils findet sich im Anhang sowie unter Landgericht Kleve, 6 O 1/22, ein zusammenfassender Artikel unter Verspätete BU-Renten: Versicherer muss Schaden ersetzen

Gruß
Joker
 

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