Hallo,
ich hab es schon fast vermutet, aber da es auch Beschäftigte im öD gibt, für die (in manchen BL) offenbar die BG zuständig ist, dachte ich, wird schon seine Richtigkeit haben.
Die zuständigen Stellen sind in den BL verschieden geregelt. Oft ist es eine Teilbehörde der Bezügestelle wie in Bayern zB das Landesamt für Finanzen (LfF, früher BFD - Bezirksfinanzdirektion).
Ich habe mal für Koll. vor längerer Zeit recherchiert, da war die Performa, im nördlichen Bereich zuständig. Es ist eine privatrechtliche Gesellschaft (GmbH, neu recherchiert), an der die Bearbeitung ausgelagert wurde. Habe ich damals schon für nicht zulässig gehalten.
Was mich wundert ist der Umstand, dass Dir das nicht mitgeteilt und eröffnet wurde. Es musste doch sicher auch eine (Dienst-)Unfallmeldung geschrieben werden, oder? Ich dachte, dass bei uns die Information schon sehr schlecht ist, aber so ...? ! Das übertrifft es ja nochmal um Längen.
Im Zweifel: hat Du nicht die Möglichkeit, beim PR nachzufragen? Die genaue Regelung würde mich übrigens dann auch interessieren.
Und nochwas: rein rechtlich würde ich die "Firma" Performa nicht als Kostenträger bezeichnen. Das bleibt im öD der Dienstherr, die Performa ist lediglich ein Dienstleister und durch Vertrag Erfüllungsgehilfe. Aber auch hier wieder: es muss euch doch die Ansprechstelle bekannt gemacht werden? !
Bin aber im Gegenzug für weitere Informationen offen, man lernt ja nie aus.
Gruss
Sekundant
Da will ich wieder mal noch was ergänzen, weil es auch wichtig werden kann und kaum bekannt ist:
Auch im Bereich Pflege bestehen Besonderheiten. Hier werden ebenfalls externe Dienstleister beauftragt. Ich kenne die Medicproof GmbH. In einer zusammenfassenden Info habe ich es vor längerem im Netz verteilt, wobei es seitens der PKV Zusammenschlüsse mit einem eigenständigen Konzept gab (2. Zitierung unten):
Im Bereich der privaten Pflegeversicherungen ergeben sich einige Besonderheiten.
Antragstellung, Prüfung und Einstufung sowie Pflegegeldzahlung erfolgen bei bzw. über Ihre private Krankenversicherung, bei der Sie normalerweise auch die Pflegeversicherung abgeschlossen haben.
Die Begutachtung erfolgt durch die Beauftragung von Seiten der Pflegeversicherung meist durch die
Medicproof GmbH oder den MDK.
Die Zahlung eines Pflegegeldes erfolgt anteilig einerseits durch Ihre Pflegekasse, den Restbetrag erhalten Sie (auf Antrag) durch Ihre jeweilige Beihilfestelle. Diese erkennt auch das von Ihrer Pflegekasse erstellte Gutachten und die damit festgelegte Pflegestufe an.
Eine weitere Besonderheit (zumindest in Bayern) besteht darin, dass das Pflegegeld nur auf Antrag halbjährlich im Nachhinein ausgezahlt wird. Es muss für jeden weiteren Zeitraum von sechs Monaten erneut beantragt werden (Regelung in Bayern, andere Bundesländer können andere Vorschriften erlassen haben).
Im Bereich der privaten Pflegeversicherungen ergeben sich einige Besonderheiten.
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hat ein eigenständiges Konzept entwickelt und mit der COMPASS Private Pflegeberatung GmbH ein eine eigene Gesellschaft ins Leben gerufen. Diese soll ab dem 1. Januar 2009 die Pflegeberatung für die PKV übernehmen. Ein Wahlrecht der Betroffenen muss hier wohl bestehen bleiben, klären konnten wir dies jedoch noch nicht.
Aber wie gesagt, bin auch für neue Info immer dankbar, da die Koll. und allgemein alle Beschäftigte im öD kaum darüber etwas wissen (ich übrigens auch zu wenig, als es nötig war).
Es muss auch mal gesagt werden: über alles wird man mindestens einmal jährlich (meist 4x) gegen Unterschrift belehrt, damit bei einem Fehler der Verursacher darauf hingewiesen auch entsprechend belangt wird. Nur was solche Sachen betrifft und Pflichten des Dienstherrn beinhaltet, darüber schweigt er sich hartnäckig aus! Vielen Dank, wir haben verstanden.
Gruss
Sekundant