Keine Berücksichtigung von Unfallausgleich (vergleichbar Verletztenrente) bei Beiträgen zur freiw. gesetzl. Krankenversicherung

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JMS

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Hallo,

gemäß Urteil des BSG vom 13.05.2025 B 12 KR 6/23 R Entscheidungen (ab 2018) -
darf der beamtenrechtliche Unfallausgleich (meines Erachtens vergleichbar mit der Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung) nicht zur Beitragsbemessung in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden.

Viele Grüße
 
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