Hallo,
gemäß Urteil des BSG vom 13.05.2025 B 12 KR 6/23 R Entscheidungen (ab 2018) -
darf der beamtenrechtliche Unfallausgleich (meines Erachtens vergleichbar mit der Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung) nicht zur Beitragsbemessung in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden.
Viele Grüße
gemäß Urteil des BSG vom 13.05.2025 B 12 KR 6/23 R Entscheidungen (ab 2018) -
darf der beamtenrechtliche Unfallausgleich (meines Erachtens vergleichbar mit der Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung) nicht zur Beitragsbemessung in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden.
Viele Grüße
