Impfschaden und GdS von 30

Meanmachine

Erfahrenes Mitglied
Ein im Vollbeweis nachgewiesener Impfschaden (COVID-19) - welcher ein sog. HLH beim Kläger (Steuerberater in Teilzeit) ausgelöst hat - wurde in Bayern vom SG München in erster Instanz anerkannt.

Statt § 60 Absatz 1 Satz 1 lfSG ist die gesetzliche (Entscheidungs-) Grundlage seit 01.01.2024 jetzt:

§ 24 SGB XIV

Bitte keine Nachfragen an mich - ich hänge einfach das Urteil für euch mit ran.

S.B. aus B.: Termine von dir und/oder deiner Schwester am LSG einfach hier rein ;)

LG MM
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
Back
Top