Herausgabe Verwaltungsakten und Patientenakten erzwingbar?

ElbgoldHH

Neues Mitglied
Als Unfallopfer werde ich anscheinend nun doch gegen die BG vor das Sozialgericht ziehen müssen. Dinge sind in Vorbereitung und Veranlassung.

Das ich bisherige Entlassungsberichte usw aus der Patientenakte (warum auch immer erst nach langem und nachdrücklichen Nachfragen....?) erhalten. Ebenso natürlich das Gutachten das ein "unabhängiges" Begutachtungsinstitut in Hamburg erstellt hat (im Prinzip eine Art anders formulierte Abschrift des Entlassungsberichtes des BG Klinikums).

Aber: Es müsste doch eine komplette AKte , nebst Telefonanrufvermerken usw, bei der BG geben. Habe ich Anspruch auf Ausreichung einer Kopie DIESER Akte? Am besten einer vollständigen;-)?.

Ich habe alles mögliche hier und an relevanten Gesetzen durchgeflöht aber noch nicht gefunden. Mag an meiner UNfähigkeit liegen, aber hat da jemand eventuell eine Tip für mich? Ich bedanke mich mal vorab und sende Grüße aus der (ehemals) schönsten Stadt der Welt.

Grüße, Elbgold
 
Hallo,

ja, Du hast Anspruch auf die vollständige Akte. Die BG hat 6 Wochen Zeit Dir diese zu übersenden.
Ein Schreiben mit etwa folgendem Inhalt sollte helfen:


Datenauskunft nach DSGVO

Betrifft Aktenzeichen XXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft nach DSGVO Art 15 Abs. 1 und 3. Die Kopie der Akten gerne digital. Bitte bestätigen Sie mir die Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen schriftlich. Falls Sie noch Unterakten führen, Regress etc, so bitte ich auch um Auskunft und Übermittlung dieser Unterlagen.

Nicht vergessen dies nachweisbar zu versenden und nach 6 Wochen notfalls den Bundesdatenschutzbeauftragten einschalten.

Gruß von der Seenixe
 
Am besten mit Zusatz:
Urteil: EUGH 04-05-2023 C-487/21
Kostenlose Farbkopien, Originale
DSGVO Art. 15 Abs 3 Satz 2
 
Dies gilt für die BG-Akte bzw deren Verwaltungs-Akte.

Aber wenn ich dies richtig sehe, gilt dies für die Verwaltungsakte/Patientenakte/Verischerten-Akte der Krankenkasse bzw Pflegekasse
nicht? Oder besteht der Anspruch auch dort? Weiss das ggf jemand? Soweit ich dies beurteilen kann nach Recherche-Versuchen, hat ein Patient diesen Anspruch lediglich gegenüber einem Arzt oder eoinem Krankenhaus/Behandler?

Oder sehe ich dies falsch?
Grüße
Elbgold
 
Hallo,

Der Anspruch nach der DGSVO gilt gegenüber allen Behörden und auch gegen Firmen. Du kannst also gegen alle dieses Recht in Anspruch nehmen. Es macht den Behörden allerdings immer viel Freude und deshalb klatschen sie immer gleich in die Hände. Deshalb mußt Du nach Ablauf der Frist meist den zuständigen Datenschutzbeauftragten bemühen. Ich habe jetzt seit 3 Jahren eine entsprechende Anfrage bei Paypal offen, die immer noch der Bearbeitung ( inzwischen durch EU-Behörden) harrt.

Gruß von der Seenixe
 
Danke Seenixe.

Natürlich sind diese Institutionen nicht "begeistert". Zusätzlicher Aufwand, rechtliche Bindung , bringt denen i.d.R. eher mehr Arbeit und ggf "Stress" ein. Also lässt man sich hier eher Zeit. Ich bin grade ziemlich konsterniert, wie auch Krankenkassen und Pflegekassen u.A. mit Auskünften und Informationen (zur eigenen Person/Sachstand) umgehen. Langer Atem und Geduld sind hier wohl die besten Berater um dies durchzuziehen.

Ich werde dies trotzdem mal so angehen, und nach 6 Wochen den Datenschutzbeauftragten bemühen.

Grüße Jo
 
Hallo Seenixe,

wir in Bayern sind ein besonderes Volk und auch die Behörden meinen sie können sich über das Urteil hinweg setzen.
Kommen mit eingener DSGVO daher - schauen wir (ich) mal wie es weiter geht.

( DSGVO - Wäre eigentlich eine eigene Rubrik wert)
 
Als Unfallopfer werde ich anscheinend nun doch gegen die BG vor das Sozialgericht ziehen müssen. Dinge sind in Vorbereitung und Veranlassung.

Das ich bisherige Entlassungsberichte usw aus der Patientenakte (warum auch immer erst nach langem und nachdrücklichen Nachfragen....?) erhalten. Ebenso natürlich das Gutachten das ein "unabhängiges" Begutachtungsinstitut in Hamburg erstellt hat (im Prinzip eine Art anders formulierte Abschrift des Entlassungsberichtes des BG Klinikums).

Aber: Es müsste doch eine komplette AKte , nebst Telefonanrufvermerken usw, bei der BG geben. Habe ich Anspruch auf Ausreichung einer Kopie DIESER Akte? Am besten einer vollständigen;-)?.

Ich habe alles mögliche hier und an relevanten Gesetzen durchgeflöht aber noch nicht gefunden. Mag an meiner UNfähigkeit liegen, aber hat da jemand eventuell eine Tip für mich? Ich bedanke mich mal vorab und sende Grüße aus der (ehemals) schönsten Stadt der Welt.

Grüße, Elbgold
Sie haben Anspruch auf sämtliche Kopien ihrer bei der Berufsgenossenschaft gespeicherten Daten. Bei Notizen des Sachbearbeiters bezweifele ich dies allerdings. Wenn sie diese nicht bekommen wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Datenschutzbeauftragten und schildern sie dort ihr Problem. Auch bei Gutachten haben sie gesetzlichen Anspruch auf Kopien
 
Sie haben Anspruch auf sämtliche Kopien ihrer bei der Berufsgenossenschaft gespeicherten Daten. Bei Notizen des Sachbearbeiters bezweifele ich dies allerdings. Wenn sie diese nicht bekommen wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Datenschutzbeauftragten und schildern sie dort ihr Problem. Auch bei Gutachten haben sie gesetzlichen Anspruch auf Kopien
Ich habe mit BG das gleiche Problem meine Aussteuerung ist im Juli 2025 und Arbeitsplatz kann nicht mehr aufgenommen werden. Ich empfehle kaufe dir ein Taschenbuch SGB 7 gesetzliche Unfallversicherung. Ferner gibt es ein Buch bei Amazon zu bestellen vom Krankengeld sicher in die Rente kostet ca. zusammen 23 E. Sehr gute Kommentare und Hinweise mit Beispielen
 
Danke für die Empfehlung Juhacaze. Werde ich mir auf jeden Fall anschaffen. Habe schon jetzt das Gefühl ein nebenberufliches Jura-Studium absolvieren zu müssen um ein paar DInge besser zu verstehen und veranlassen zu können. Finde gleichermassen irritierend wie auch interessant, wie sich aktuell in so einer Situation gleich mehrere Institutionen die Bälle hin und her spielen, weil alle scheinbar vermeiden wollen irgendwas zu leisten. Mir war vorher garnicht klar, was für erhebliche Schieflagen in diesem Bereich existieren. Wie auch immer: Weiter gehts;-)
 
Wenn die Behörde hier nicht kooperiert, so sollte man nicht zögern den (die) BfDI (Startseite) zu kontaktieren und um Vermittlung zu bitten. Dann gehts recht schnell zügiger.

Kontaktadresse wäre:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn

Poststelle@bfdi.bund.de
 
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