Als Unfallopfer werde ich anscheinend nun doch gegen die BG vor das Sozialgericht ziehen müssen. Dinge sind in Vorbereitung und Veranlassung.
Das ich bisherige Entlassungsberichte usw aus der Patientenakte (warum auch immer erst nach langem und nachdrücklichen Nachfragen....?) erhalten. Ebenso natürlich das Gutachten das ein "unabhängiges" Begutachtungsinstitut in Hamburg erstellt hat (im Prinzip eine Art anders formulierte Abschrift des Entlassungsberichtes des BG Klinikums).
Aber: Es müsste doch eine komplette AKte , nebst Telefonanrufvermerken usw, bei der BG geben. Habe ich Anspruch auf Ausreichung einer Kopie DIESER Akte? Am besten einer vollständigen;-)?.
Ich habe alles mögliche hier und an relevanten Gesetzen durchgeflöht aber noch nicht gefunden. Mag an meiner UNfähigkeit liegen, aber hat da jemand eventuell eine Tip für mich? Ich bedanke mich mal vorab und sende Grüße aus der (ehemals) schönsten Stadt der Welt.
Grüße, Elbgold
Das ich bisherige Entlassungsberichte usw aus der Patientenakte (warum auch immer erst nach langem und nachdrücklichen Nachfragen....?) erhalten. Ebenso natürlich das Gutachten das ein "unabhängiges" Begutachtungsinstitut in Hamburg erstellt hat (im Prinzip eine Art anders formulierte Abschrift des Entlassungsberichtes des BG Klinikums).
Aber: Es müsste doch eine komplette AKte , nebst Telefonanrufvermerken usw, bei der BG geben. Habe ich Anspruch auf Ausreichung einer Kopie DIESER Akte? Am besten einer vollständigen;-)?.
Ich habe alles mögliche hier und an relevanten Gesetzen durchgeflöht aber noch nicht gefunden. Mag an meiner UNfähigkeit liegen, aber hat da jemand eventuell eine Tip für mich? Ich bedanke mich mal vorab und sende Grüße aus der (ehemals) schönsten Stadt der Welt.
Grüße, Elbgold
