Hallo, ich will mich erst mal kurz vorstellen
Mein Name ist Tom bin 48 Jahre alt und Beamter auf Lebenszeit bei einer Berufsfeuerwehr.
Zu meiner Situation
Ich bin bei der Versorgung eines Patienten im Rettungswagen von diesem angegriffen worden und habe durch den Angriff (Schlag und Würgeattacke ) eine Hörminderung um 20%, Einen Drehschwindel, schwere Konzentrationsstörungen, Permanenten Tinitus und eine PTBS. Der Angriff ist vom Dienstherrn als Dienstunfall und als qualifizierter Dienstunfall anerkannt worden. Ich bin seit über achtMonaten krank geschrieben undbeim Amtsarzt war ich auch. Dieser stellte fest das ich für den Einsatzdienst und den Tagesdienst nicht mehr tauglich bin.
Im September nach dem Termin beim Amtsarzt bin ich zweimal hintereinander an einer Lungenembolie erkrankt. Während dieser Zeit kam von einem Gutachter Dienst in DDorf ein Schreiben zur Schweigepflichtsentbindung des Amtsarztes und der Klinik in der ich in ambulanter psychologischer Behandlung bin.
Fragen
1. Ist die Beauftragung dieses Dienstes zulässig und eine normale Vorgehensweise
2. Wie wird der Grad der Erwerbsminderung festgesetzt. Aus dem derzeitigen Gesamtzustand oder nur durch die entstandenen Verletzungen durch den Angriff.
3. Welche Hilfen kann ich beantragen bzw.gibt es ein Unfallgeld oder Zuschüsse
4.Gibt es fristen die eingehalten werden müssen
5. Ich bin derzeit A8 verändert sich was
Ich weiß das sind viele Fragen aber die wichtigste ist die Frage 2. Denn ich habe Sorge das der Dienstherr alles dran legt, dass ich die 50 % Erwerbsminderung nicht erreiche um das erhöhte Unfallruhegehalt zu bekommen
Danke für euere Antworten
Tom
Mein Name ist Tom bin 48 Jahre alt und Beamter auf Lebenszeit bei einer Berufsfeuerwehr.
Zu meiner Situation
Ich bin bei der Versorgung eines Patienten im Rettungswagen von diesem angegriffen worden und habe durch den Angriff (Schlag und Würgeattacke ) eine Hörminderung um 20%, Einen Drehschwindel, schwere Konzentrationsstörungen, Permanenten Tinitus und eine PTBS. Der Angriff ist vom Dienstherrn als Dienstunfall und als qualifizierter Dienstunfall anerkannt worden. Ich bin seit über achtMonaten krank geschrieben undbeim Amtsarzt war ich auch. Dieser stellte fest das ich für den Einsatzdienst und den Tagesdienst nicht mehr tauglich bin.
Im September nach dem Termin beim Amtsarzt bin ich zweimal hintereinander an einer Lungenembolie erkrankt. Während dieser Zeit kam von einem Gutachter Dienst in DDorf ein Schreiben zur Schweigepflichtsentbindung des Amtsarztes und der Klinik in der ich in ambulanter psychologischer Behandlung bin.
Fragen
1. Ist die Beauftragung dieses Dienstes zulässig und eine normale Vorgehensweise
2. Wie wird der Grad der Erwerbsminderung festgesetzt. Aus dem derzeitigen Gesamtzustand oder nur durch die entstandenen Verletzungen durch den Angriff.
3. Welche Hilfen kann ich beantragen bzw.gibt es ein Unfallgeld oder Zuschüsse
4.Gibt es fristen die eingehalten werden müssen
5. Ich bin derzeit A8 verändert sich was
Ich weiß das sind viele Fragen aber die wichtigste ist die Frage 2. Denn ich habe Sorge das der Dienstherr alles dran legt, dass ich die 50 % Erwerbsminderung nicht erreiche um das erhöhte Unfallruhegehalt zu bekommen
Danke für euere Antworten
Tom
