Grad der Erwerbsminderung nach qualifiziertem Dienstunfall

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mr.bugg

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Hallo, ich will mich erst mal kurz vorstellen
Mein Name ist Tom bin 48 Jahre alt und Beamter auf Lebenszeit bei einer Berufsfeuerwehr.
Zu meiner Situation
Ich bin bei der Versorgung eines Patienten im Rettungswagen von diesem angegriffen worden und habe durch den Angriff (Schlag und Würgeattacke ) eine Hörminderung um 20%, Einen Drehschwindel, schwere Konzentrationsstörungen, Permanenten Tinitus und eine PTBS. Der Angriff ist vom Dienstherrn als Dienstunfall und als qualifizierter Dienstunfall anerkannt worden. Ich bin seit über achtMonaten krank geschrieben undbeim Amtsarzt war ich auch. Dieser stellte fest das ich für den Einsatzdienst und den Tagesdienst nicht mehr tauglich bin.
Im September nach dem Termin beim Amtsarzt bin ich zweimal hintereinander an einer Lungenembolie erkrankt. Während dieser Zeit kam von einem Gutachter Dienst in DDorf ein Schreiben zur Schweigepflichtsentbindung des Amtsarztes und der Klinik in der ich in ambulanter psychologischer Behandlung bin.
Fragen

1. Ist die Beauftragung dieses Dienstes zulässig und eine normale Vorgehensweise
2. Wie wird der Grad der Erwerbsminderung festgesetzt. Aus dem derzeitigen Gesamtzustand oder nur durch die entstandenen Verletzungen durch den Angriff.
3. Welche Hilfen kann ich beantragen bzw.gibt es ein Unfallgeld oder Zuschüsse
4.Gibt es fristen die eingehalten werden müssen
5. Ich bin derzeit A8 verändert sich was


Ich weiß das sind viele Fragen aber die wichtigste ist die Frage 2. Denn ich habe Sorge das der Dienstherr alles dran legt, dass ich die 50 % Erwerbsminderung nicht erreiche um das erhöhte Unfallruhegehalt zu bekommen

Danke für euere Antworten

Tom
 
Hallo Tom, Du stellst reine Rechtsfragen. Diese beantwortet Dir sicherlich gern ein auf das Dienstrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Hier im Forum kann und darf Dir qualifizierter Rechtsrat nicht erteilt werden. Gruß Rehaschreck
 
Oh , das war mir so nicht bewusst. Ich dachte das wären allgemein interessante Fragen. Wie zb. Ob jetzt der derzeitige Zustand bei der Erwerbsminderung zum tragen kommt oder nur der nach dem Unfall. Ich will eigendlich gar nicht wissen wie hoch der Grad ist sondern nur von was man ausgeht.

Tom
 
hallo Tom,

nachdem im September der Amtsarzt deine Dienstfähigkeit als nicht gegeben testiert hat und er davon ausgeht, dass du binnen weiterer 6 Monate nicht wieder dienstfähig bist, läuft die Maschinerie auf Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen an.

Das mit Gutachtenanforderung kenne ich auch so, denn normalerweise ist die Stellungnahme des Amtsarztes oft den Behörden zuwenig und die wollen das von einem Gutachter bestätigen lassen.

Du musst auf mindestens 30% Unfallfolgen kommen um Anspruch auf Unfallrente zu erhalten. Achte bei dem Vorgang stets, dass überall Unfallfolge drauf steht.

Lege dir eine Tagesliste an, wann du mit welchen Beeinträchtigungen zu kämpfen hast, welche Schmerzwerte 0-10 bzw PTBS Stufe du dich einschätzt. Es reicht ein kleiner Kalender, den du konsequent jeden Tag bestückst. Der Gutachter wird dich einbestellen, das kann 3-4 Monate dauern, bis ein Termin frei ist.

Die Frage mit der Lungenembolie, ob das als Unfallfolgen mit zu bewerten ist, wird fraglich, weil ja sonstige Alltagsgründe auch dazu hätten führen können, oder hattest du innere Verletzungen, mit erhöhter Gerinselgefahr.

Bist du in einer Gewerkschaft, lasse dich durch den Schwerbehindertenbeauftragten beraten und binde sie mit ein. Ich hatte es damals nach dem Bescheid der beabsichtigten zur Ruhesetzung versucht, da hieß es, ich hätte mich vorher melden müssen, jetzt könnten sie nichts mehr für mich tun.

Parallel zur beamtenrechtichen Feststellung deiner % -Grad der Dienstunfähigkeit, solltest du beim Landratsamt dem Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Da zählen auch die nicht unfallbedingten Schädigungen. Es kann von Vorteil sein und du erhälst eine Einschätzung-kostenlos- von einer anderen Behörde. Den Antrag kannst du dir aus dem Netz runterladen und die Adressen deiner Behandler eintragen. Selber Arztberichte beilegen würde ich nicht, dann schauen die nur diese Blätter an und fragen bei den anderen gar nicht mehr nach, komischerweise. Die Bearbeitung beim Versorgungsamt dauerte bei den mir bekannten Fällen mindesten 6 Monate. Wenn in diesem Bereich dann 50% GdB Grad der Behinderung erreicht ist, gilst du als schwerbehindert und erhälst einen entsprechenden Ausweis.

Im Beamtenrecht läuft es anders man darf das nicht in einen Topf werfen. Daher hole dir die Info vor Ort, vom Schwerbehindertenbeauftragen oder informiere dich bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht.

Nochwas fällt mir ein, viele vergessen einen Antrag auf Unfallausgleich zu stellen. Das ist ein Betrag von über 100€ pro Monat, er wird längstens 12 Monate rückwirkend nach Antragstellung für den erhöhten Aufwand gezahlt. Er steht dir dann auch weiterhin zu, wenn du in den Ruhestand vesetzt werden solltest. Es reicht ein formloser Zweizeiler, hiermit stelle ich den Antrag auf Unfallausgleich aufgrund meines Dienstunfalls vom... anerkannt laut Bescheid vom...

Wenn du zur Ruhe gesetzt werden solltest beträgt das Unfallruhegehalt mdst 66% der Endstufe der Besoldungsstufe in der du als letztes deine Besoldung erhalten hast. Du kannst bei deiner Besoldungsstelle auch mal berechnen lassen, wie hoch dein Ruhegehalt im Normalfall wäre (ohne Dienstunfall). Auf das während deiner Beamtenlaufbahn erreichten Ruhegehalt wird dann eine Dienstunfallbonus von 20% draufgesetzt. Also bei 48% erarbeitet, heißt es 68% Ruhegehalt.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die sehr schnelle und ausführliche Hilfe. Das mit der Lungenembolie hat nichts mit dem Dienstunfall zu tun. Mir ging es in erster Linie darum das im Beamtenversorgungsgesetz steht das beurteilt wird der Grad der Erwerbsminderung wenn man für den Arbeitsmarkt allgemein zur Verfügung stehen würde. Leider ist nicht klar definiert ob das vom jetzigen Zustand abhängig ist oder vom Zustand direkt nach dem Unfall. Beamtenversorgungsgesetz § 37/2
 
hallo Tom,

es wurde bei mir per Gutachten geprüft, ob mein momentaner Zustand Dienstunfähigkeit bedeutet und ob per Prognose mit einer Verbesserung binnen 6 Monaten gerechnet werden kann. Egal wie schlecht der Zustand am Beginn der Dienstunfähigkeit gewesen ist.

Nach zur Ruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen gibt es eine 5 Jahresregelung, in der du erneut zur Überprüfung zum Gutachter einbestellt werden kannst und bei Besserung wieder eine Reaktivierung möglich ist. Du kannst dann auch von dir aus einen Antrag auf Reaktivierung stellen.

Grüße
Teddy
 
Moin,

Teddy ist aus meiner sicht nichts hinzuzufügen.


@ Mr bugg:
Aus welchem bundesland kommst du
Hast du einen neurologen?

Gruß bockel
 
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