Geschäftsverteilungsplan OLG Köln 2013

OLGKöln

Neues Mitglied
Liebe Teilnehmer,
hat jemand von euch den Geschäftsverteilungsplan vom OLG Köln aus dem Jahr 2013, Richter Mangen war in diesem Fall urplötzlich beim 13 Zivilsenat aufgetaucht und wurde auch im Beschluss genannt.
 
Hallo und herzlich willkommen hier im Forum.
Ehrlich? Warum sollte jemand von uns den Geschäftsverteilungsplan des OLG Köln aus dem Jahr 2013 haben? Falsches Forum? Weshalb ? Kleiner Tip: Es gibt Internetarchive und falls das OLG damals schon die Geschäftsverteilung veröffentlicht hat, solltest Du da fündig werden.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
wieso dumme Frage? Kannst du mir ein Internetarchiv nennen?! Damals wurde es schon veröffentlicht habe ihn leider nicht mehr auf meinem neuen PC, das OLG Köln will ihn nur rausrücken wenn ich persönlich vorbeischaue, kann ich dir gerne per PN zuschicken. Lieben Gruß
 
weshalb gerne per Pn falls es dich interessiert geht um einen Rechtsanwalt aus Frankfurt der uns vertreten hat und bei dem staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.
 
Liebe Seenixe, Tausend Dank!!! habe ihn gefunden, Richter Kurt Günter Mangen steht natürlich nicht drin beim 13 Zivilsenat.
 
Bei mir geht es um ein Verfahren welches 2013 unter anderem durch Richter Kurt Günter Mangen am 13 Zivilsenat beendet wurde, Rechtsanwalt war R.J. W. aus Frankfurt und dieser besagte RA ist nun staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt, nicht nur durch uns sondern andere Unfallopfer haben ihn angezeigt.Bei Fragen bin ich gerne bereit Auskünfte zu geben , schicke auch gerne alles an seenixe oder joker( wenns den noch gibt!;:) Bis dann M.
 
Der Oberstaatsanwalt Dr .X in Frankfurt findet es nicht ermittlungswürdig wenn ein unzuständiger Richter die Akte bearbeitet hat und somit ein Urteil rechtskräftig wurde welches durch einen Proberichter erstellt wurde welcher nicht zuständig sein durfte. Gab es hier schonmal ähnliches im Forum, bin für alle Hinweise dankbar. Gruss M
 
Hallo,

nein solchen Fall hatten wir hier noch nicht. Mir jedenfalls nicht bekannt. Aber dagegen solltest Du das zuständige Verfassungsgericht anrufen.
Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter ist ein maßgebliches Fundament der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes. Nach wie vor stellen sich Fragen von grundlegender Bedeutung in bezug auf die dogmatische Struktur und die Anforderungen, die Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG an die hoheitlichen Gewalten stellt. Das muß das Verfassungsgericht dann prüfen und korrigieren.

Gruß von der Seenixe
 
Back
Top