Gerichtsverhandlung Ladung als Zeugin

Glockenblume

Neues Mitglied
Hallo an Alle,

ich habe nun schon länger nichts von mir hören lassen, weil im Moment auch alles irgendwie stagniert.

Ich habe vorgestern Post vom Amtsgericht bekommen. Am 30.10. ist die Gerichtsverhandlung des Unfallverursachers. Ich bin als Zeugin geladen.

Nun meine Frage: Bin ich nicht Geschädigte?

Auch stand in der Akte, dass gegen den Verursacher wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird. In der Ladung zur Gerichtsverhandlung steht lediglich "Gefährdung des Straßenverkehrs".

Da ich bis jetzt keinen Anwalt habe, weil ich Zweien wieder gekündigt habe und mein Mann mit der gegnerischen Versicherung im guten Kontakt steht und die auch sehr kooperativ sind, stellt sich mir die Frage, ob ich mich nicht doch auf die Suche nach einem Anwalt machen sollte.

Oder ist das normal, dass man als Zeuge und nicht als Geschädigte geladen wird?

Danke für eure Antworten
 
Hallo,
welche Schädigung willst Du im Strafvewrfahren gegen den Unfallverursacher geltend machen? Dafür kommt seine Haftpflichtversicherung auf. Du bist als Zeuge geladen, weil Du eine Schilderung der Vorgänge abgeben kannst. Dafür bekommst Du eine Zeugenentschädigung, die Deinen Aufwand entschädigen dem Gericht zu helfen, den Sachverhalt ordentlich aufzuklären. Deine Verletzungen werden sicher auch eine Rolle spielen, ob es aber zu einer Verurteilung deswegen reicht, entscheidet das Gericht. Auf der Ladung muß auch nicht der vollständige Anklagetenor stehen.
Als Zeuge benötigst Du auch keinen Anwalt.

Gruß von der Seenixe
 
@Glockenblume ,

im Strafverfahren geht es darum, ob sich der Angeklagte einer Straftat schuldig gemacht hat oder nicht. Um das zu klären, hat man Dich, wie es Seenixe bereits erwähnt hat, als Zeugin geladen. Schadenersatz ist eine ganz Kategorie und wird normalerweise im Zivilprozess behandelt. Beide Verfahren laufen getrennt voneinander ab und haben auch unterschiedliche Ziele.

Das Ergebnis eines Strafprozesses ist entweder die Verurteilung des Angeklagten zu einer Strafe (Geldstrafe, Gefängnisstrafe mit oder ohne Bewährung), Freispruch oder Einstellung des Verfahren mit oder ohne Auflagen. Die Geldstrafe geht übrigens an den Staat oder vom Gericht festgelegte gemeinnützige Vereine.

Das Ergebnis eines Zivilprozesses ist entweder 100 %-ige Verurteilung des Beklagten auf Schadenersatz oder Abweisung der Klage oder Quotelung bei der Verurteilung des Beklagten (der Beklagten muss nur einen Teil des eingeklagten Schadenersatzes und einen Teil der Verfahrenskosten tragen) oder ein Vergleich zwischen beiden Parteien.

Herzliche Grüße vom RekoBär
:)
 
Liebe @Glockenblume ,
es ist besser, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen und mit ihm die entsprechenden Absprachen zu treffen.

Du hattest in einem Deiner ersten Posts geschrieben, dass Dein Sohn auch verletzt worden ist. Bis zum 30.10. ist noch Zeit, sicherlich findest Du einen Rechtsanwalt, der Dich vertritt.

Bitte gib einmal den Namen Deines Bundeslandes und den Begriff Anwaltskammer in eine Suchmaschine ein, dort ist auch eine Datenbank mit den Namen und Adressen von Anwälten zu finden.

Meine Daumen sind gedrückt, dass Du jemanden findest, der Eure Interessen vertritt, spätestens im Zivilprozess wäre mir das wichtig.

Alles Gute,
KS 1973
 
Hallo Glockenblume, wenn Du im sogenannten Adhäsionsverfahren dem Prozess als Nebenklägerin beitrittst, solltest Du Deine zivilgerichtlichen Ansprüche ebenfalls durchsetzen können. Hierfür empfiehlt sich in der Tat, einen Anwalt hinzuzuziehen. Gruß Rehaschrecl
 
Back
Top