Hallo Volker,
den Gesetzgeber "bombardieren" 

Alle Versuche verlaufen so oder so i. d. R., wie das „Hornberger Schießen“
Nein.. Nein.. es hilft nur eine gewaltfreie Gelbwesten- Kultur
Natürlich werden sich in den Foren, in der Masse, nur diejenigen zu Wort melden,
wo die Angelegenheiten nicht „glatt“ verlaufen.
Dein Fall, wiederum ein krasses Beispiel und natürlich kein Einzelfall!
Gegen die Versicherungen bist du vor Gericht, mehr oder weniger, ein Bittsteller.
Öfters spielen die ihr Katz und Mausspiel bis zum BGH und wenn sie merken, dass der Schuss nach hinten losgeht, wir schnell eingelenkt
(um ein Urteil zu vermeiden)
Du hast allg. viel - zutreffendes dargelegt , wenn die Gerichte nicht wollen, dann kannst du einen Handstand machen, es
wird trotzdem, gegen dich durchgewunken.
Die Richter verstecken sich oft hinter ihren Hof und Hausgutachter und Schema F- Fachliteratur
„herrschende Lehrmeinung“ oft auf der Grundlage von Pseudo- Versuchen aus den 60-70-80 Jahren.
Wenn ich dann frage, warum nicht mit den heutigen Mittel Versuche-Forschungen getätigt werden, herrscht oft schweigen im Walde.
Ich sehe gerade auch……in SG-LSG: BG-DRV-VA Verfahren, gegen die Antragsteller, oft von oben her befürwortete-abgesegnete,
unzulängliche Rechtsprechung.
Die Unzulänglichkeiten fangen gegen die Antragsteller auch schon in den
BG-DRV-VA Verwaltungsverfahren an.
Manche Verwaltung- Haus und Hof Gutachter vergessen auch, dass sie auch hierbei, der ZPO unterliegen.
Summa Summarum:
alles zum Wohl und Schutz des Sozialstaates bzw. Versichertengemeinschaft
Grüße