Erfolg gegen ETEM

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oerni

Erfahrenes Mitglied

Verhandlung​

Verhandlungstermin 17.06.2025 00:00 Uhr wurde aufgehoben, da die Beklagte Berufsgenossenschaft den Unfall anerkannt hat

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H.-J. G. ./. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Der Kläger war als Elektromonteur beschäftigt. Er hatte am Unfalltag seine auswärtige Arbeitsstelle um 13.30 Uhr verlassen und mit Kollegen den Heimweg angetreten. Sie fuhren zunächst mit einem Sammeltransport zu einem zentralen Treffpunkt der Montagearbeiter in T. Von dort setzte der Kläger die Fahrt zu seiner Wohnung in D. mit dem eigenen Pkw fort. Auf dem Heimweg wollte er tanken, weil die Reserveleuchte bereits auf der Hinfahrt zum Sammelplatz geleuchtet hatte. Daher wollte der Kläger auf westlicher Route durch die Stadt und sodann nach Abbiegen auf die E.-Straße (B183) über eine an dieser gelegenen Tankstelle zu seiner Wohnung fahren. Der Weg über die E.-Straße hätte die westlich ausgerichtete Fahrstrecke zu seiner Wohnung um circa 2 km verlängert. Ohne Tankvorgang hätte der Kläger seine Wohnung ohne Abbiegen auf die E.-Straße über die B182 erreichen können, was streckenmäßig insgesamt die kürzeste Route gewesen wäre (14,6 km). Der Kläger stieß in der Stadt in einem Kreisverkehr am Südring mit einem anderen Pkw zusammen, bevor er an späterer Stelle auf die E.-Straße abgebogen wäre. Dabei verletzte er sich an der Lendenwirbelsäule.
 
Danke Briano, aber der Erfolg gehört einem anderen Verunfallten und hat mit mir überhaupt nichts zu tun.
Ich habe den Eintrag lediglich beim BSG gefunden, als ich mal wieder dort gestöbert habe.
- sehe ich als Aufgabe an Urteile zu Lesen und ggf. weiter zu geben u.a. hier an Seenixe oder direkt einstellen.

Der Vorgang beschreibt mir allerdings den Sachvortrag so, als wie wenn die ETEM kein Endurteil haben wollte,
worauf sich viele Verunfallte dann hätten stützen können.

Meine Klage beim SG Augsburg unter der Vizepräsidentin und den beiden Ehrenrichtern K + G ging wie erwartet verloren.
Da der Betrag von 700 Euro nicht erreicht wird, ist nur eine Beschwerde beim LSG München möglich gewesen,
diese liegt natürlich dort schon, unabhängig davon die Beschwerde beim zuständigen Ministerium welche in Bayern die
Richter des Sozialgerichtes vorschlagen. Die dürfen schon mal erfahren was beim SG Augsburg alles unsozial geurteilt wird.
Sinngemäß: Das Volk versteht die Urteile schon lange nicht mehr!
 
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