EM Rentenantrag im lauf. Zivilrechtverfahren nach VKU, Kostenaufteilung?

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AWO425T

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Hallo, allseits. Habe lange im Forum gesucht um auf dieses Thema zu kommen. Leider nichts gefunden. Also muss ich Euch fragen.

Zu meiner Fragen: 1. Wird ein geforderter Verdienstausfall gemindert bei einer genehmigten oder beantragten EM-Rente? (Sie wäre doch nur vorläufig)
2.Wird der Prozess bei Beantragung oder Genehmigung weiter herausgezögert?
3. Soll ich lieber warten ( egal mit ALG 1 oder 2 oder gar kein Geld) ohne einen Antrag zu stellen (weiss gar nicht ob ich dass nervlich schaffe)
4. Durch wen ist es ideal ggf. die EM-Rente zu beantragen)

Danke für Antworten ... schon mal im Voraus.
 
375 Aufrufe und keine Antwort. Echt traurig.
Inzwischen bin ich in den SoVD eingetreten. Frage 4. beantwortet. (Ich habe schon wieder eine Verschiebung des Gerichtstermin erhalten) Ich bin echt am Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @AWO425T
Es tut mir leid, dass ich deine Fragen nicht beantworten kann.
Hier vor Ort würde ich mind. wg. Frage 3 eine solidarische Beratungsstelle aufsuchen, sowas gibt‘s bei dir vllt. nicht.
Alles Gute und LG
 
Hallo @AWO425T,

vorab, die wenigsten sind Rechtsanwälte und könnten nur aus Erfahrung schreiben. Und ob jemand Deine Konstellation hatte?

Zu Deinen Fragen in Kursiv die ich hier aus Deinem Thread dargestellt - übernommen habe

1. Wird ein geforderter Verdienstausfall gemindert bei einer genehmigten oder beantragten EM-Rente? (Sie wäre doch nur vorläufig)
- meine Meinung hierzu, ich denke die Versicherung muss Deinen Verdienstausfall bezahlen, den Du nicht mehr erreichen kannst. Es könnte sein, das hier die DRV einen Anspruch auf Schadenersatzleistungen rauszieht oder auch andere Sozialleistungsträger (ALG) was den Verdienstausfall betrifft. Persönliche Schadensersatzansprüche Schmerzensgeld etc sind immer ausgeschlossen, die gehören Dir immer.

2.Wird der Prozess bei Beantragung oder Genehmigung weiter herausgezögert?
- meine Meinung hierzu, denke es hat nichts damit zu tun, allerdings könntest Du die Sozialleistungsträger informieren und Sie könnten als "Beteiligter hinzugezogen werden" bzw. das beantragen.

3. Soll ich lieber warten ( egal mit ALG 1 oder 2 oder gar kein Geld) ohne einen Antrag zu stellen (weiss gar nicht ob ich dass nervlich schaffe)
-meine Meinung hierzu, Du solltest etwas beantragen, damit Du überhaupt um die Runden kommst

4. Durch wen ist es ideal ggf. die EM-Rente zu beantragen)
-meine Meinung hierzu, kannst Du jederzeit selbst tun (bei meiner Schwester haben wir es selbst beantragt)

Dir Alles Gute

vg beutlers
 
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