Ellenbogen Trümmerfraktur des Humerus Radialis

Was gibt es für mich mit meiner Qualifikation für Berufe wo ich Arbeiten könnte?


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Hallo,

Mein Name ist Peter Tino Hoppen ich bin im Rettungsdienst tätig und habe einen schweren Unfall erlitten.

Ich wurde drei mal am Ellenbogen Operiert und bin nach 6 Wochen Krankenhaus aufenthalt in eine Rehaklinik gegangen. Die Rentenversicherung hat mich nach drei mal beantragung des Platzes an einer Rehaklinik abgelehnt. Die Begründung zur Ablehnung hieß immer wieder das ich einfach noch zu Jung bin für eine Reha also bin ich dann über die Krankenkasse gegangen. Die haben auch erst gezweifelt und dann nach längerem Zögern wurde mir dann eine Reha bzw. eine Anschlussheilbehandlung bestätigt. Ich habe dann in der Zeit bis die Reha angefangen hat habe ich ambulant meine PT und ET gemacht und habe gezweifelt wie das die leute in der Reha schaffen wollen in nur drei Wochen meinen Arm wieder so hin zu bekommen das ich wieder im Arbeitsleben teilhaben kann. Ich bin dann in der Rehaklinik in Bad Sulza unter gekommen und die haben mir auch gesagt das ich nicht mehr vollständig in meinem Beruf Arbeiten kann. Ich sei aber in einem Perfekten Alter noch mal eine Umschulung anzustreben.

Ich möchte nun wissen an wen ich mich wenden soll der mir sagen kann in welchem Beruf ich Arbeiten kann. Ich habe außerdem einen Behindertenausweis wegen einer anderen Krankheit.

Bitte liebe Forum Freunde helft mir ich möchte sogerne wieder Arbeiten gehen. Mir fällt hier die Decke auf dem Kopf...
 
Helfe - berufliche Reha

Hallo Peter,


erst mal herzliches Grüß Gott hier im Forum.

Zunächst mal würden wir gerne noch wissen, ob es ein Arbeits- oder privater Unfall war.

Sollte es ein Berufsunfall gewesen sein, ist Deine BG zuständig, bei privten Unfall die Unfallkasse bzw die DRV.

Die DRV ist auf Jedenfall verpflichtet, Dir zu Helfen, dass ergibt sich aus SGB VI

Das Rentenversicherungsrecht kennt medizinische, berufsfördernde und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation von Personen,
um 1. den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken
oder sie zu überwinden und 2. dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern
oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern.
Dabei haben die Leistungen zur Rehabilitation grundsätzlich Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreicher Rehabilitation nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind (§ 9 Abs.1 SGB VI).
Solche Leistungen stehen grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Rentenversicherungsträger; ein unmittelbarer Anspruch besteht darauf nicht, und auch die Gerichte können die Entscheidungen der Rentenversicherungsträger nur begrenzt daraufhin nachprüfen, ob die Rentenversicherungsträger ihr Ermessen auch sachlich unter vernünftigen Gesichtspunkten orientiert ausgeübt haben (§ 9 Abs. 2 SGB VI und § 39 des 1. Buches des Sozialgesetzbuches – kurz SGB I) (vgl. zum Ermessen BSG SozR 2200 § 1237a RVO Nr. 6 und Nr. 16).
(Auszug aus Sozialrecht Version 13.1 vom März 2013)

Du kannst einen Antrag zur beruflichen Reha ebenfalls bei der DRV stellen:
http://www.deutsche-rentenversicher...t_Rehabilitation_Leistungen_zur_Teilhabe.html

Welchen Beruf Du tatsächlich ausüben kannst oder willst, hängt von viel Faktoren ab, deshalb stimme ich nicht ab.

Wenn die BG zuständig ist, kannst Du dort einen Antrag stellen.

So wie ich den Fall sehe, solltest Du Dir einen Anwalt suchen, alleine ist man aufgeschmissen
und noch einen Tipp, besser einen Nick der Dich schützt zulegen.
 
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