Der genannte Sachverständige vom Gericht führt NICHT die Fahrzeugbesichtigung durch?

Helios

Erfahrenes Mitglied
Hallo in die Runde,

das Gericht hat bei mir einen Sachverständigen von S+B namentlich im Hinweis und Beweisbeschluß benannt um das unfallanalytische Gutachten zu erstellen.
Jetzt kommt aber wohl jemand anders von S+B zur Besichtigung der Fahrzeuge.

Ist das so richtig?
Wie kann jemand ein Gutachten erstellen, wenn genau die Person gar nicht in "Echt" die Fahrzeuge gesehen hat?

Viele Grüße
Helios
 
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