Brauche Tipp/Hilfe bei der Anerkennung BK 2108

Joachim62

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Erst mal ein Hallo an alle!

Ich bin hier neu angemeldet und habe mich schon etwas im Forum umgeschaut.
Super das es so ein Forum gibt!
Ich hoffe, dass ich später auch durch Beiträge/Infos und Antworten/Hilfe zur Gemeinschaft beitragen kann.

Nun brauche ich Hilfe bei Anerkennung der BK 2108, weil ich nicht weiß wie es weiter geht und welche weiteren Angaben ich machen bzw. erstellen soll.

Ein paar Angaben zum Stand der Dinge:
-Der Verdacht auf Berufskrankheit wurde von meiner Krankenversicherung bei der BG angezeigt.
-Dokumentenaustausch mit der BG hat stattgefunden.
-Einladung zur BK-Sprechstunde / MSE-Sprechstunde zur BGU Orthopädie Klinik Duisburg bekommen.
-Untersuchungsergebnis: Mündlich und im Profilingbogen der BG: Das Krankheitsbild 2108 ist erfüllt!
-Mündliche Aussage der bei der Untersuchung anwesenden Sachbearbeiterin:
1. Jetzt werden alle Unterlagen zum Gutachter geschickt.
2. Sie werden von speziell ausgebildeten Mitarbeitern kontaktiert, 2 bis 3 Mitarbeiter (die das Berufsbild Schlosser/Schweißer) genaustens kennen werden sich mit ihnen treffen und die Belastungen Heben und Tragen schwerer Lasten und langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung besprechen.

Nun zu meiner Unwissenheit und Fragen:
1. Wie bereite ich mich auf solch ein Gespräch vor?
2. Wie erstelle ich eine passende Aufstellung über Lasten, Dauer, usw. und auch mit Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, die dann auch die Anforderungen erfüllen?

Habe viel gesucht und gelesen, blicke aber leider nicht mehr durch.
Gibt es Vorlagen für solche Listen/Aufstellungen, oder kann mir jemand helfen.

Gruß
Joachim
 
Hallo Joachim,
herzlich Willkommen im Forum.
Häufig wird man per Formular aufgefordert seine Tätigkeiten zu beschreiben.
Das ist relativ schwierig. Auf diese Fragebogen kann man nicht sein ganzes Berufsleben eintragen.
Schreib dazu, dass du persönlich befragt werden möchtest.
Im Gespräch beschreibe deine Tätigkeiten. Überlege vorher welche Lasten du getragen hast und wie schwer diese waren und wie oft die am Tag getragen wurden. Eventuell auch ein- oder zweihändig.
Dein ganzes Berufsleben gehört dazu. Aber aufpassen: Ab Bewinn der Erstdiagnose ist Schluss. Die danachfolgenden Belastungen bleiben unberücksichtigt.
Die sollen ein Protokoll schreiben und dir zur Überprüfung zusenden. Und musst du aufpassen, was du unterschreibst.
Aus den Angaben im Protokoll kann man die Dosis ausrechnen (lassen).

Viel Erfolg.
Gruß
 
Hallo slahan,

danke für deine Tipps. Kann jede Hilfe dazu gebrauchen!
Ein Formular um seine Tätigkeiten zu beschreiben habe ich bis jetzt nicht bekommen.
Es hörte sich für mich so an, als wenn die BG Mitarbeiter zu mir schickt. Vielleicht weil die ahnen, dass 47 Berufsjahre nicht auf die Fragebögen passen.
Ich habe einen Fachanwalt angerufen und gefragt, ob er mir helfen kann. Ich hätte Angst aus Unwissenheit unzureichende Angaben zu den Tätigkeiten zu machen. Er sagte mir (so wie du) ich soll mir schon mal Notizen zu den Tätigkeiten machen.
Wenn es soweit ist wäre er auch bereit das Treffen mit der BG in seiner Kanzlei zu machen. Mehr hat er mir leider nicht gesagt. Ich soll abwarten...

Eine Aufstellung der Tätigkeiten mit Lasten, Gewicht wie oft, einhändig, zweihändig, ... keine Ahnung was sonst noch alles aufgeführt werden sollte .Ist sehr schwierig.

Gibt es Beispiele dafür?
 
Hallo Joachim,

bei der Bk 2108 geht es um das Heben und Tragen von Lasten von ca. 10 kg und mehr.
Mach dir dazu Gedanken und Notizen.
Extreme Rumpfbeugehaltung könnten beim Schweisser zutreffend sein. D. h. wieviel Minuten pro Tag und wieviel Tage pro Jahr kam das vor.
Ein Treffen beim Rechtsanwalt wäre gut. Ist aber auch keine 100% Sicherheit. Hängt vom RA ab.
Bei weiteren Informationen auch gern über persönliche Nachrichten.
Gruß
 
Danke für die Tipps,
den oben genannten Beitrag habe ich gelesen. Ich habe ungefähr die gleichen Probleme wie Karl54 mit der Aufstellung der Tätigkeiten.
Diese Excel Tabelle wäre hilfreich für mich.
Kann mir jemand diese senden?
Habe Karl54 angeschrieben, weiß nicht ob er antwortet.

Gruß
Joachim
 
Schau mal ob Du bei einem der genannten Ärzte Hilfe bekommst

oder unter Die BAuA
eventuell haben die die Exceltabelle "Blank" im Archiv
 

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Danke für eure Hilfe!

Die meiste Hilfe, Unterstützung, Tipps und auch teilweise schon vorbereitete Tabellen für die Berechnungen der Belastungsdosis, habe ich in privaten Direktnachrichten (und Emails) von einigen Mitgliedern hier im Forum bekommen.

Daraus habe ich mir dann Tabellen für Berechnungen und für die Erfassung der Tätigkeiten erstellt.
Das war sehr mühselig. Habe für die ersten ca. 23 Arbeitsjahre (bei einer früheren BG) ca. 5 Monate (immer am Wochenende) gebraucht.
Die nächsten ca. 20 Jahre dauerten dann ca. 2 Monate.
Hilfreich war alles mit Fotos zu dokumentieren und glaubwürdig zu sein.

Der Berufskrankheiten-Ermittler sagte zu mir:
...das er in 30 Jahren noch nie gesehen hat das sich jemand so viel Mühe gemacht hat, er glaubt mir...

Ich habe die Gesamtdosis (aus Zeitgründen) nicht berechnet, sondern den Ermittlern vertraut. Habe denen auch gesagt, dass meine Aufstellungen unvollständig sind, weil ich keine Lust mehr darauf habe. Dafür zeigten beide Verständnis.

Ergebnisse der beiden Ermittlungen:
1. ca. 24 MNh
2. ca. 29 MNh

Ich denke das sollte als Belastungsdosis reichen, leider sagt einem niemand der BG etwas dazu.
 
Hallo an alle....

Ich war im November 2024 zur Begutachtung in einer BG Klinik.
Post habe ich bis heute nicht bekommen.
Das für mich total nachteilig und nach meinem empfinden auch diskriminierend erstellte Gutachten konne ich auf der BG Webseite einsehen.

Ist das schon das offizielle Gutachten?
Oder bekommt mach es per Post von der BG, oder ein ablehnende Schreiben, weil im Gutachten kein MDB festgestellt wurde? Dann könnte zum Anwalt damit...

Wie läuft der weitere Vorgang ab?
Bei der Begutachtung wurde mir gesagt, dass sich sehr schnell der Rentenausschuß der GUV bei mir melden würde. Nun weiß ich aber, dass alles was mir bei der Begutachtung gesagt wurde nicht mit dem geschrieben im Gutachten überein stimmt.

Gruß an alle
 
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Hallo @Joachim62

Du solltest damit rechnen, dass das GA, das du auf der BG Webseite einsehen kannst, die Version ist, die nicht mehr verändert wird. Ich habe dich so verstanden, dass du einen Anwalt einschalten willst. Damit würde ich nun nicht mehr warten, bis du Antwort der BG erhältst, denn wenn das GA positiv ausfällt für die BG, wird sie es nutzen.

VG
 
Jetzt brauche ich nochmal eure Hilfe!

Mein Anwalt hat keine freien Kapazitäten zur Zeit und äußerte auch die unzureichende Kostenerstattung durch Rechtschutzversicherungen.

Kann man auf ein neues Gutachten bestehen, weil man mit z.B. einigen Angaben nicht einverstanden ist? Was muss man dafür machen/schreiben?

Ich freue mich auf Ratschläge und Tipps
 
Hat keiner einen Tipp?
Kann man auf ein neues Gutachten bestehen?
Muss man das begründen?
Wie begründet man, daß man nicht mit dem Gutachten einverstanden ist?
 
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