BGH Urteil

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oerni

Erfahrenes Mitglied

Sozialbehörde muss Taxi für gehbehinderte Schülerin zahlen​

Kein Schulbus fährt, das Kind kann den Weg nicht laufen oder mit dem Fahrrad fahren –
in diesem Fall muss die Behörde einer Familie die Taxikosten voll erstatten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
 
Hallo Oerni,

Du hast das AZ vom Urteil vergessen.

Auch sehr interessant, Du stellst das Urteil unter Links für Unfallopfer ein.

Demnach müsste das Kind ein Unfallopfer sein mit diversen / massiven Schäden durch einen Unfall mit sehr jungen Jahren sein und auch in Bezug auf BSG - ein Unfallverursacher schuldig sein, damit die Behörde - in dem Sinne wohl die UK - lt. SGB VII verantwortlich.

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber @HWS-Schaden ,

vielen Dank, dass Du uns das Urteil zur Verfügung gestellt hast.

Vielleicht wäre es ein Hinweis für @Edina , damit sie bessere Argumente bei den Behörden hat.

Herzliche Grüße KS 1973
 
Hallo, vielen Dank an @HWS-Schaden, @KS1973, @Kasandra und @oerni!!!
Ich werde versuchen das Urteil wieder bei der Schulamt einzureichen sowie bei meinen nächsten Termin nächste Woche mit der Unfallkasse meiner Tochter zu besprechen. Ich hatte bereits 2021 einen Antrag gestellt, wurde eiskalt abgelehnt, Widerspruch ind wieder nichts. Mittlerweile hat mein Sohn sich durch sein Studium auch politisch engagiert und hatte die Möglichkeit - unabhängig von unserem Fall - bei der Schulsenatorin anzusprechen …

Vielleicht habe ich dieses Mal eine Chance, meine Tochter hat noch ein Jahr und mich kosten diese Wege unendlich Kraft im Moment. Die Unfallkasse will auch vorbei kommen und schauen, ob noch Bedarf für meine Tochter besteht.

Aber: sie ist zwar kognitiv eingeschränkt, non-verbal, braucht ständig eine Begleitung, kann keine Wege alleine zurück legen, wurde aber bei dem Unfall nicht schwer verletzt (zum Glück). Oder habe ich Kasandra da falsch verstanden, oder ist ein Kriterium, dass das Kind schwer verletzt worden ist beim Unfall.
 
Hallo Edina

Ob ein Unfall die Ursache der körperlichen Einschränkung ist, spielt für das Recht auf Teilhabe an Bildung keine Rolle.
Das siehst du an dem Text zur Terminvorschau ja auch (ebenso, wenn die Volltextveröffentlichung raus ist).

LG
 
Hallo @HWS-Schaden, stimmt. Ich überlege gerade, ob ich den Antrag auf Schulbeförderung wieder beim Schulamt einreiche. Das Urteil ist bundesweit anwendbar, oder?
 
Hallo Edina

Ich weiß nicht, was du mit deiner Frage evtl. meinst, aber ja, eine Entscheidung eines deutschen Gerichts hat überall in D Gültigkeit, erst recht gilt das für eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG). Beachte, dass das BSG über eine individuelle Situation entschieden hat.

Nicht in jedem Fall wurde in der Vergangenheit entscheiden, dass Taxikosten zur Beförderung in die Schule erstattet werden müssen,. Es kommt also sehr auf die individuellen (gesundheitlichen) Umstände an. Vielleicht ist es wegen der Argumentation sinnvoll, die Volltextveröffentlichung abzuwarten.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin mir einfach unsicher. Seit Wochen laufe ich von Arzt zu Arzt, BG, Rente, Therapeuten, Pflege, Anwalt … Ich habe kaum noch Kraft. Bin einfach verunsichert wieder Ablehnung trotz des Urteils durch die Schulbehörde zu finden. Immer wieder Erklärungen, Bitten, Hilfe - ich bin einfach erschöpft. Daher meine Unsicherheit. Aber ja, ich werde wieder einen Antrag stellen. Ich versuche es. Zumal ich bereits beim
Antrag 2021 alles erklärt habe, die Ärzte mich mit Attesten für die Beförderung unterstützt haben. Aber die Behörde sagt, nein, Einzugsgebiet ist ausschlaggebend. Das kann es einfach nicht sein. Ich hätte damals nach meinen Widerspruch nur noch klagen können.
 
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