Carpe_Diem
Nutzer
Hallo,
hätte mal ne frage zur Auswirkung einer BG-Abfindung von 10 Jahren (weil über 40 %) und dem Bezug einer Vollen Erwerbsminderung.
Ändert sich nach der Auszahlung auf Seiten der vollen Erwerbsminderung und deren zu leistenden Zahlung irgend etwas im Bezug.
Die Berechnung wegen des Zusammentreffens von Rente und Leistungen aus der gestzlichen Ufallversicherung wird sich wohl ändern, weil der Rentenbetrag der BG sich ja um die Hälfte veringert hat. Vielleicht ändert sich hier auch nichts. Was ja auch egal wäre, da der Grenzbetrag nicht überschritten wird.
Aber was geschieht wirklich? Kommt es bei der Erwerbsminderungsrente zu einer kürzung?
Weiß jemand hierzu was?
Grüße an alle
Carpe Diem
hätte mal ne frage zur Auswirkung einer BG-Abfindung von 10 Jahren (weil über 40 %) und dem Bezug einer Vollen Erwerbsminderung.
Ändert sich nach der Auszahlung auf Seiten der vollen Erwerbsminderung und deren zu leistenden Zahlung irgend etwas im Bezug.
Die Berechnung wegen des Zusammentreffens von Rente und Leistungen aus der gestzlichen Ufallversicherung wird sich wohl ändern, weil der Rentenbetrag der BG sich ja um die Hälfte veringert hat. Vielleicht ändert sich hier auch nichts. Was ja auch egal wäre, da der Grenzbetrag nicht überschritten wird.
Aber was geschieht wirklich? Kommt es bei der Erwerbsminderungsrente zu einer kürzung?
Weiß jemand hierzu was?
Grüße an alle
Carpe Diem
