Hallo an alle,
ich bräuchte nochmal Eure Hilfe.
Die Beihilfe übernimmt die Kosten für Arztrechnungen mit der Diagnose PTBS nicht, da das Vorliegen eines Dienstunfalls dort aktenkundig ist: beim Antrag auf Kurzzeittherapie hatte der Therapeut angegeben, dass ein Dienstunfall vorliegt, aber die PTBS bisher nicht als Unfallfolge anerkannt ist.
Wie ist die Rechtslage: ist die Beihilfe zuständig, so lange die PTBS als Unfallfolge nicht anerkannt ist? Gibt es einen Paragraphen, auf den man sich berufen kann?
Nachfragen bei der Beihilfe oder der Dienstunfallfürsorge haben übrigens keine rechtssichere Auskunft erbracht. Auch Juristen tun sich hier schwer. Vielleicht weiß jemand im Forum Genaueres.
Es häufen sich die Arztrechnungen!
Das bringt mich zur nächsten Punkt:
die Kurzzeittherapie läuft aus. Es soll eine Langzeittherapie beantragt werden. Ich fürchte auch hier die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Beihilfe, nachdem die Kurzzeittherapie erst nach Monaten und viel Druck (vorläufig) genehmigt wurde.
Kann von einem Kranken, der Hilfe braucht, erwartet werden, Kosten von mehreren Tausend Euro aus eigener Tasche zu zahlen?
Was tun, damit zur Sorge um die Gesundheit nicht noch Sorge vor überbordenden Kosten (Therapie- und Arztrechnungen) kommt?
VG
Zahn
ich bräuchte nochmal Eure Hilfe.
Die Beihilfe übernimmt die Kosten für Arztrechnungen mit der Diagnose PTBS nicht, da das Vorliegen eines Dienstunfalls dort aktenkundig ist: beim Antrag auf Kurzzeittherapie hatte der Therapeut angegeben, dass ein Dienstunfall vorliegt, aber die PTBS bisher nicht als Unfallfolge anerkannt ist.
Wie ist die Rechtslage: ist die Beihilfe zuständig, so lange die PTBS als Unfallfolge nicht anerkannt ist? Gibt es einen Paragraphen, auf den man sich berufen kann?
Nachfragen bei der Beihilfe oder der Dienstunfallfürsorge haben übrigens keine rechtssichere Auskunft erbracht. Auch Juristen tun sich hier schwer. Vielleicht weiß jemand im Forum Genaueres.
Es häufen sich die Arztrechnungen!
Das bringt mich zur nächsten Punkt:
die Kurzzeittherapie läuft aus. Es soll eine Langzeittherapie beantragt werden. Ich fürchte auch hier die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Beihilfe, nachdem die Kurzzeittherapie erst nach Monaten und viel Druck (vorläufig) genehmigt wurde.
Kann von einem Kranken, der Hilfe braucht, erwartet werden, Kosten von mehreren Tausend Euro aus eigener Tasche zu zahlen?
Was tun, damit zur Sorge um die Gesundheit nicht noch Sorge vor überbordenden Kosten (Therapie- und Arztrechnungen) kommt?
VG
Zahn
