oerni
Erfahrenes Mitglied
Urteil B 2 U 11/23
Kaffeetrinken gehört nicht zwingend zur Arbeit. Eigentlich. Deshalb ist man auf dem Weg in die Kaffeeküche auch nicht unfallversichert. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn der Kaffee konzentrationsfördernd war oder der Weg gefährlich.
Spiel berichtet - Urteil beim BSG noch nicht eingestellt.
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Kaffeetrinken gehört nicht zwingend zur Arbeit. Eigentlich. Deshalb ist man auf dem Weg in die Kaffeeküche auch nicht unfallversichert. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn der Kaffee konzentrationsfördernd war oder der Weg gefährlich.
Spiel berichtet - Urteil beim BSG noch nicht eingestellt.
Bundessozialgericht: Ausrutschen beim Kaffeeholen kann ein Arbeitsunfall sein
Kaffeetrinken gehört nicht zwingend zur Arbeit. Eigentlich. Deshalb ist man auf dem Weg in die Kaffeeküche auch nicht unfallversichert. Aber es gibt Ausnahmen: Wenn der Kaffee konzentrationsfördernd war oder der Weg gefährlich.
