Hallo Zahn,
das ist ein ganz üblicher, normaler Verwaltungsakt. Wenn mehrere Krankmeldungen hintereinander vorliegen, dann will dein Dienstherr wissen ob du unter die Rubrik - binnen weiterer sechs Monate ist mit vollständiger Dienstfähigkeit zu rechnen - fällst. Denn dann hat er das Recht dich in den einstweiligen Ruhestand wegen Gesundheitsproblemen zu versetzen. Dies hat einen Zeitrahmen von fünf Jahren in denen du selber sagen kannst: Ja ich bin wieder VOLL belastbar und will in den Dienst zurück.
Wenn der Zeitraum von sechs Monaten nicht ausreichend ist, hat der Dienstherr das Recht und wird Dir eine Aufforderung zum Amtsarzt schicken. Der Amtsarztes bestellt dich ein und wird voraussichtlich seine Entscheidung mit Gutachten untermauern wollen. Er erstellt einen Bericht auf dessen Grundlage der Dienstherr die nächsten Verwaltungsschritte einleitet.
Da du selber aber kein "Hellseher" sein kannst, ob du je nach gesundheitlichen Einschränkungen wieder Topfit sein kannst, würde ich die Frage offen beantworten. Also z. B. wenn der Heilungsverlauf so weiter geht, steht einer vollständigen Dienstfähigkeit nach momentanen Stand nichts im Wege - oder laut ärztlichem Rat lässt der jetzige Gesundheitszustand eine Aussage darüber nicht zu. Das ist ein Satz, nicht mehr und nicht weniger, der ist wahrheitsgemäß und du bist Deiner Auskunftspflicht nachgekommen.
Habe keine zu große Panik vor dem Amtsarzt, er steht meist auf der Seite des Betroffenen und hat ein offenes Ohr für deine Sorgen und Nöte. Statt der bei mir z. B. monatlichen Krankmeldung war dann das Schreiben des Amtsarztes ausreichend und ich brauchte nicht mehr die von den Behandlern.
Im Schuldienst war es so, dass der Rektor bei längerem Ausfall eines Kollegen kurzfristig stundenweise Vertretungslehrer anfordern konnte. Sobald die Aussage über diese sechs Monate vorlagen war es eine normale Lehrerstelle mit vollem Deputat.
Jeder dieser kleinen Schritte braucht von Amtswegen Monate, so dass du im Moment überhaupt nicht unter Zeitstress kommst.
LG Teddy