Ausfallhonorar-Klausel in Physiotherapieverträgen ist unwirksam

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seenixe

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Hallo,
folgendes Urteil wurde mir zugeleitet:

Für kurzfristig abgesagte Termine in Physiotherapieverträgen müssen Patienten nicht unbedingt zahlen. Viele Klauseln sind unwirksam. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Hinweisbeschluss vom 4. August 2023 (AZ: 37 C 120/23) entschieden, wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Patient drei Termine bei einer Physiotherapeutin vereinbart. Den ersten Termin sagte er weniger als 24 Stunden vorher ab, zum zweiten Termin erschien er gar nicht und den dritten Termin sagte er wiederum weniger als 24 Stunden vorher ab. Die Physiotherapeutin hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelung aufgenommen, wonach bei Nichterscheinen oder zu kurzfristiger Absage ein Schadenersatz in Höhe der Vergütung der Krankenkasse fällig wird. Außerdem enthielt der Terminzettel den Hinweis, dass Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, privat abgerechnet werden. Daher verlangte sie von dem Patienten für die drei Termine insgesamt 300 Euro Ausfallhonorar.

Das Amtsgericht Düsseldorf erließ eine einstweilige Verfügung. Ein Hinweisbeschluss dient in der Regel dazu, vor einer endgültigen Entscheidung die Auffassung des Gerichts zu einem Fall darzulegen.

Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht einige wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit Ausfallhonoraren und Terminabsagen in Behandlungsverhältnissen geklärt. Es wurde festgestellt, dass die von der Physiotherapeutin (Klägerin) verwendeten Klauseln zum Ausfallhonorar wegen Widersprüchlichkeit unwirksam sind. Demnach wurde kein Zahlungsanspruch der Klägerin für den kurzfristig abgesagten Termin anerkannt. Die Klausel habe dem Patienten die Möglichkeit genommen, einen geringeren Schaden als den pauschalierten Schadensersatz nachzuweisen. Grundsätzlich hätte der Patient nachweisen können, dass die Klägerin den Termin anderweitig hätte vergeben oder anderweitig hätte nutzen können.

Auch die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Physiotherapeutin, wonach Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, privat abgerechnet werden, hielt das Gericht für unwirksam. Diese Klausel sei widersprüchlich, da sie einerseits eine kurzfristige Absage gegen Zahlung eines Ausfallhonorars zulasse, andererseits aber auf die private Verrechnung des Terminhonorars hinweise. Ausfallhonorar und Terminhonorar schlössen sich begrifflich aus.

Für den zweiten Termin, zu dem der Patient nicht erschienen war, erkannte das Amtsgericht Düsseldorf einen Honoraranspruch in Höhe von 70 Euro an. Der Termin sei eindeutig vereinbart gewesen. Die Physiotherapeutin habe vorgetragen, dass sie den Termin nicht anderweitig hätte vergeben oder nutzen können.
Hinsichtlich des dritten Termins, den der Patient ebenfalls kurzfristig abgesagt hatte, wies das Amtsgericht Düsseldorf die Klage ab. Der Patient habe den Behandlungsvertrag insgesamt gekündigt, indem er erklärt habe, dass „es“ ihm nichts bringe. Eine Kündigung des Behandlungsvertrages könne auch ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

Vielleicht hilft es ja einigen bei der Argumentation, wenn man mal wieder Ärger hat.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Zusammen,

über das Verhalten, Termine nicht abzusagen, brauchen wir gar nicht zu sprechen. So etwas geht nicht.
Aber ich finde es von Praxen auch nicht in Ordnung, wenn man für einen ausgefallenen Termin bezahlen soll, den man weniger als 24 Stunden vorher abgesagt hat. Mir ist es schon häufiger so ergangen, dass ich morgens wach geworden bin, und es mir so schlecht ging, dass ich nur noch liegen konnte. Dann habe ich natürlich angerufen und abgesagt, aber es war dann eben zu spät. Oder was ist, wenn man abends merkt, dass eine Erkältung, Magen-Darm etc. im Anmarsch ist, dann sind es auch weniger als 24 Stunden.

Zum Glück machen das ja nicht alle Praxen so.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo @Lilie13

wir haben da verschiedene Sachverhalte. Einmal ein Prozeßhansel, der mal eben 3 Termine verfallen lässt und sofort vor Gericht zieht, weil er sein asoziales Verhalten nicht einsieht und einen Kranken, der 1x absagt, weil er nicht kann und der Termin auch keinen Sinn machen würde.

Letztendlich wieder eine weitere Verkomplizierung des Umganges.

Gruß Goldmember
 
Nun, ich kenne meine Pappenheimer. Manchmal stehe ich beim Hausbesuch vor verschlossener Tür, wenn der Betreffende gerade im Krankenhaus in der ZNA ist. Auch nachträgliche Entschuldigungen in diesem Sinne sind völlig ok.

Wer mich aber wiederholt, ohne Grund und ohne Entschuldigung, einfach vor der Tür stehen lässt, der zahlt zwar nix, darf sich aber eine andere Therapeutin suchen. Ich habe genug verzweifelte Menschen auf der Warteliste, die dringend auf Behandlungstermine angewiesen sind. Das kann ich auch locker gegenüber Ärzten und Krankenkassen vertreten.
 
Liebe Jova, ich gehe mit dir absolut konform. Menschen , welche Termine ohne Grund und ohne Entschuldigung verfallen lassen, fehlt es an Wertschätzung und Anstand . Dieses Klientel hat den Anspruch auf Behandlung verwirkt
 
Und weiter geht es....:confused:

Gestern stand ich schon wieder völlig unvorbereited vor verschlossener Tür. Beim Anruf via Handy kam die SMS, sie könne gerade nicht sprechen. Das war gestern um 14:30. Offenbar hat es der Dame gleich ganz die Sprache verschlagen, denn bislang habe ich noch immer nix gehört von ihr.

Tja, da kriegen die Leute sofort einen Termin für die Hausbehandlung, werden bei Schnee, Glatteis und Sturm regelmäßig besucht, und dann das? Was zur Hölle müssen wir uns eigentlich alles bieten lassen? Da werde ich wohl unsere Praxis informieren, Dann kann sich die Dame auch gleich eine andere Praxis suchen, die mit ihr das Belasten ihres operierten Beines trainiert. Sie kann ja gerne mal versuchen, ihre Behandlung einzuklagen....:cool:
 
Krass … Dazu fällt mir ein, wir mussten bei einem Facharzt unterschreiben dass wir mindestens drei Tage (!) vorher absagen. Gut drei Jahre her und ich wusste es garnicht mehr! Danach geht es nur noch mit Attest vom Hausarzt.

Neulich wurde dann meine Tochter einen Tag vor dem Termin krank, ich habe dann Vormittags den Termin für den nächsten Tag am Nachmittag abgesagt. Tage später kam ein Anruf wo denn das Attest bleibt? Da erfuhr ich es dann. Konnte keines mehr besorgen. Ich habe dann gesagt ich werde es nicht bezahlen weil sowas ganz sicher nicht rechtens ist. Bis jetzt kam nichts aber abwarten. So sehr ich mich auch versuche daran zu erinnern, es fällt mir nicht ein sowas gelesen und unterschrieben zu haben aber das waren auch viele Zettel damals. Jedenfalls finde ich die Regelung absolut besch…. Und garantiert hat sich jemand anderes über den Termin gefreut. Da bekommt man nämlich kaum Termine und steht immer auf einer Warteliste.

Nicht hingehen ohne Absage geht echt nicht!
 
Hallo Zusammen,

über das Verhalten, Termine nicht abzusagen, brauchen wir gar nicht zu sprechen. So etwas geht nicht.
Aber ich finde es von Praxen auch nicht in Ordnung, wenn man für einen ausgefallenen Termin bezahlen soll, den man weniger als 24 Stunden vorher abgesagt hat. Mir ist es schon häufiger so ergangen, dass ich morgens wach geworden bin, und es mir so schlecht ging, dass ich nur noch liegen konnte. Dann habe ich natürlich angerufen und abgesagt, aber es war dann eben zu spät. Oder was ist, wenn man abends merkt, dass eine Erkältung, Magen-Darm etc. im Anmarsch ist, dann sind es auch weniger als 24 Stunden.

Zum Glück machen das ja nicht alle Praxen so.

Viele Grüße

Lilie13
Nun genau derartige Vereinbarungen mit einer starren 24-Stundenfrist sind juristisch nicht zulässig, weil sie keine Möglichkeit der Entschuldigung bei Nichtverschulden lassen. Stehe ich bei Patienten vor verschlossener Haustür, dann rufe ich selbst bei ihnen an oder bei deren Pflegedienst, so bekannt oder vorhanden. Oder aber Patienten oder deren Betreuer rufen mich abends an und klären die Situation. Auch Migräne weiss man nicht 24 Stunden vorher...

Grüße Jova
 
Krass … Dazu fällt mir ein, wir mussten bei einem Facharzt unterschreiben dass wir mindestens drei Tage (!) vorher absagen. Gut drei Jahre her und ich wusste es garnicht mehr! Danach geht es nur noch mit Attest vom Hausarzt.

Neulich wurde dann meine Tochter einen Tag vor dem Termin krank, ich habe dann Vormittags den Termin für den nächsten Tag am Nachmittag abgesagt. Tage später kam ein Anruf wo denn das Attest bleibt? Da erfuhr ich es dann. Konnte keines mehr besorgen. Ich habe dann gesagt ich werde es nicht bezahlen weil sowas ganz sicher nicht rechtens ist. Bis jetzt kam nichts aber abwarten. So sehr ich mich auch versuche daran zu erinnern, es fällt mir nicht ein sowas gelesen und unterschrieben zu haben aber das waren auch viele Zettel damals. Jedenfalls finde ich die Regelung absolut besch…. Und garantiert hat sich jemand anderes über den Termin gefreut. Da bekommt man nämlich kaum Termine und steht immer auf einer Warteliste.

Nicht hingehen ohne Absage geht echt nicht!
Auch diese Regelungen sind juristisch nicht haltbar. Auch hier ist der Termin unverschuldet nicht einzuhalten. Da muss der Arzt im Ernstfall auch noch nachweisen, dass er keinen anderen Patienten dafür annehmen konnte und ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
 
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