ARGE Med.Dienst und Gerichtsgutachten

ellinas70771

Mitgliedschaft beendet
Hallo ich habe ein folgendes Problem:

aufgrund meiner (inzwischen 3 Jahre) andauernden Krankheit soll ich wieder einmal zum med. Dienst der Arge. Weiss jemand, ob ich ein richterliches Gutachten (aus meiner Klage gegen meine BU-Versicherung) auch zur Vorlage/Verwendung beim med. Dienst bzw. später auch für die anstehende EWU-Rente verwenden kann und darf ?

Grüsse
 
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