Hallo,
Nur wenn die Schwerbehinderung schon 2001 über 50 % war, dann würde Bestandsschutz bestehen und es eine Rolle spielen. Wenn nicht, dann hat die Mde keinen Einfluß mehr.
Leider so geändert worden um Geld zu sparen. Allerdings darf er eben noch mit 60 in Rente gehen ....auch diese Grenze von 60 Jahren wird ja jetzt Stück für Stück hochgesetzt.
Gruß von der Seenixe