aktiver Sponsor - Quittung fürs Finanzamt

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buchfreundin

Gesperrtes Mitglied
Moin moin!

Mal eine Frage in die Runde an die, die aktiver Sponsor sind.
Und dies noch nicht wissen.

Lt telefonischer Auskunft meines Finanzamts ist der Umstand, hier als aktiver Sponsor einen "Mitgliedsbeitrag" zu zahlen im Rahmen des Betroffensseins steuerlich absetzbar.
Dies gilt allerdings nur für die UO, die um wg. Berufsunfähigkeit/Folgen eines Arbeitsunfalls etc. Kosten haben.

Vergleichbar dem Umstand, Aktien zu haben und dafür die Aktienzeitung abonniert zu haben oder aber die Gutachtenkosten oder Kosten bei RA-Wechsel im Rahmen der Honorarkosten in der Steuer angeben zu können. Was ich z. B. jedes Mal mache und mich zumindest über ein bißchen Progessionssenkung und damit Rückzahlung freue.

Falls also unsere aktiven Sponsoren dies noch nicht getan haben - und auch wenn es ggf. nur einige Euros sind - ist es einen Versuch wert denk ich.

gruß buchfreundin
 
Hallo buchfreundin,

das ist eine interessante Information!
Wen du dich hier zum "Aktiven" anmeldest, bekommst du aber keine Rechnung!
Soviel ich weis, will das Finanzamt die Rechnung der sehen!
Aber ich kann ja den Kontoauszug beilegen!
 
Moin moin!

Also, selbst für eine einfache Spende steht dir grundsätzlich schon einmal eine Quittung zu - zumindest auf Nachfrage.

Des weiteren ist das Forum meines Wissens nach nicht gemeinnützig und unterliegt damit der einer Steuerregelung - leg mich jetzt nicht bitte feste welcher, da es u. a. Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftssteuer gibt.
Zudem gibt es da die Unterscheidung von Mitgliedsbeitrag mit und ohne Gegenleistung.

Da das Forum - zumindest meines Wissens nach - nicht gemeinnützig ist, muß bei der Höhe des Beitrages zumindest der Umsatzsteuerbeitrag angegeben sein. Da Dienstleitungen, für die der Beitrag gezahlt wird der Umsatzsteuer unterliegen.

Um Diskussionen mit dem Finanzamt vorzubeugen würde ich als aktiver Sponsor micha anschreiben und um offizielle Quittung mit Ausweisung der Art des Forums und Steueranteil zur Einreichung beim Finanzamt bitten.

Und dann bitte nicht bei Spenden eintragen. Ich müßte noch einmal genau schauen, wo ich meine Gutachter- und Anwaltskosten genau angegeben habe. Ich meine bei Werbungskosten - mit Verweis auf das Aktenzeichen.

Es wäre an anderer Stelle sinnvoller gewesen - aber ich habe nicht verstanden, was mein Steuerprogramm da von mir noch als Eingaben haben will. Da es mir die Alternative vorgeschlagen hat, dann dort eingetragen.

Schmunzel - ich habe es dann wie immer gemacht - meinen Finanzamt beigeschrieben, ich hätte da etwas eingetragen, von dem ich zwar wüßte, daß es absetzbar ist aber nicht genau gewußt hätte wo.

Wir haben hier ein wirklich klasse Finanzamt - zum einen kann ich jederzeit anrufen und fragen und wenn den das jährliche Phamphlet der Steuer raus ist - entweder schreibt der Sachbearbeiter uns an oder aber wir bekommen den Bescheid, wo uns dann mitgeteilt wird, was wo falsch eingetragen wurde und daß es unter XY abgesetzt wurde - oder aber nicht.

Es sind zwar nur ein paar Euro was den Beitrag an sich hier angeht - aber die läppern sich - und manchmal hängt die nächst tiefere Progressionstufe genau an diesen paar Euro - aus denen dann etwas mehr Euro werden :cool:.

gruß buchfreundin
 
....
Wen du dich hier zum "Aktiven" anmeldest, bekommst du aber keine Rechnung!
Soviel ich weis, will das Finanzamt die Rechnung der sehen!
Aber ich kann ja den Kontoauszug beilegen!

Also wenn du per Paypal bezahlst bekommst du da sofort einen Beleg mit ausgewiesener Steuer.
Da uns im Falle des Bezahlens per Überweisung keine Rechnungsanschrift vorliegt können wir auch keine Rechnung erstellen. Wenn in diesem Fall eine Rechnung benötigt wird genügt eine Mail mit Rechnungsanschrift, Nutzernamen und Datum des Kaufes und schon gibt es eine Rechnung.
Grundsätzlich glaube ich das es nicht möglich ist eine Premiummitgliedschaft hier beim Finanzamt steuerlich wirksam anzugeben, es sein denn das ausschließlich berufliche Interessen damit verbunden sind :eek:
 
Moin moin!

Micha, nun ich habe beruflich nichts mit Aktien zu tun sondern es ist ein Hobby aus alter Zeit. Trotzdem kann ich die Euro am Sonntag und die Börsenzeitung absetzten.

Ich habe beruflich auch nichts mit Versicherungen oder RA´s zu tun. Trotzdem kann ich die Honorarkosten und die Gutachtenkosten fürs Verfahren steuerlich absetzten.

Genauso wie ich z. B. dafür Druckertinte, Papier und Post absetzten kann. Oder aber auch Fachbücher im Rahmen juristischer Probleme.
Da diese Kosten im Rahmen der gerichtlichen Klärung und der dafür erforderlichen Klärung meiner Rentenansprüche bzw. der Klärung meiner BU-Rente anfallen.

Von daher wäre es sinnvoller daß du bevor du "Grundsätzlich glaube ich" äußerst und damit ggf. Forumsmitglieder verunsicherst du dich informierst.


Zur Papal-Überweisung. Ich habe keine Ahnung wie so eine Rechnung im Falle paypal dann aussieht und ob diese dann auf Grund der Angaben ausreicht.


Gruß buchfreundin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo buchfreiundin,

so sieht eine PayPa Rechnung aus


PayPal-Logo 18. Okt 2015 19:11:54 MESZ
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Moin moin!

Öhhhhh ... schrieb Micha nicht "Also wenn du per Paypal bezahlst bekommst du da sofort einen Beleg mit ausgewiesener Steuer."

Ich bin ja vllt. alt und blind - aber wo bitte steht auf dem Beleg die Steuer ausgewiesen?
Und wo steht auf dem Paypal-Beleg, um welche Art des Mitgliedbeitrag es sich handelt?

Grob vergleichbar - zumindest soweit ich da mein Finanzamt verstanden habe - gelten da die gleichen Regeln wie für die Rechnungsausstellung meiner Börsenzeitung oder für die Honorarabrechnungen fürs Verfahren.

Micha bzw. der Forumbetreiber, der für die Mitgliedbeiträge zuständig ist, müßte sich da auskennen, was genau auf einer Rechnung stehen muß.

Von daher, da ich davon ausgehen, daß der Forenbetreiber sich hinsichtlich der finanzamtlichen/steuerlichen Regeln auskennen sollte, da er als "Eintreiber" sowohl hinischtlich der Beiträge als auch der Werbeeinnahmen dem Finanzamt gegenüber Rechenschaft ablegen muß und daher wissen sollte, welche Steuer, wie hoch und welche Regelungen im Rahmen der Steuervorschriften fürs Forum gelten -
wird derjenige mit Sicherheit wissen, was er auf die Quittungen schreiben muß.


gruß buchfreundin
 
Moin moin!

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut, wie da die Finanzlage ausschaut. Damit fürs Finanzamt da eine Grundlage vorliegt.

Grober Auszug:

Übergreifende Werbungskosten - Renten
Sämtliche Werbungskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Renten entstanden sind.
Als Werbungskosten im Bereich Renten kommen folgende Aufwendungen in Betracht:
· Aufwendungen für Rentenberater,
· Rechts- und Beratungskosten,
· Steuerberatungskosten,
· Fahrtkosten für Fahrten im Zusammenhang mit Renteneinnahmen,
· Gewerkschaftsbeiträge,
· Porto- und Telefonkosten,
· Prozesskosten,
· Schuldzinsen,
· Geldbeschaffungskosten,
· Kapitalzahlung zur Abwendung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs,
· sonstige Kosten.


Wer mit seiner Versicherungsgesellschaft um die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente vor Gericht streitet, wird sich über ein Finanzgerichtsurteil freuen. Werden Anwalts- und Gerichtskosten nicht ersetzt, sind diese in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten bei den Renteneinkünften absetzbar und nicht nur mit dem Ertragsanteil (Niedersächsisches FG vom 24.7.2013, 9 K 134/12, EFG 2013 S. 1834).
Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um Werbungskosten handelt, die bei
· Rentenbeiträgen aus Leibrenten,
· Nachzahlungen für mehrere Jahre (Renten),
· Leistungen lt. Nr. 1, 6, 7, 8c, 8d, 9, 10, 13 der Leistungsmitteilung,
· Leistungen lt. Nr. 2 der Leistungsmitteilung,
· Leistungen lt. Nr. 3, 4, 5, 8a, 8b der Leistungsmitteilung,
· Leistungen lt. Nr. 11 der Leistungsmitteilung,
· Leistungen lt. Nr. 12 der Leistungsmitteilung,
· Leistungen lt. Nr. 14 der Leistungsmitteilung,
· Nachzahlungen für mehrere Jahre (Leistungen)
angefallen sind.
Diese Unterscheidung ist notwendig, da die Werbungskosten der jeweiligen Rentenzahlung zugeordnet und dort auch abgezogen werden.
Werbungskosten zu Rentenbeiträgen aus Leibrenten

Werbungskosten zu Rentenbeiträgen aus Leibrenten werden, wenn vorhanden, in voller Höhe berücksichtigt. Sollten zu Ihrer Rente keine Werbungskosten angefallen sein, so wird der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 102 € berücksichtigt.
Ich weiß ja nicht, wie es bei euch aussieht.

Aber alleine der Papierverbrauch, die Druckertinte, das Porto, die ggf. nötigen Fahrtkosten zum Anwalt und zum Steuerberater und und und ...
machen bei mir deutlich mehr als den Pauschbetrag aus.
Von daher - jeder Euro zählt dann erst recht.
gruß buchfreundin
 
Steuerlich absetzbare Kosten sind sicher ein sehr interessantes Thema. Da es hier aber nur um die Frage ging ob es für den Sponsor auch einen Beleg gibt und ich diese Frage beantwortet habe, schließe ich das Thema nun.
 
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