Abrechnung von Arztrechnungen nach Dienstunfall

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Zahn

Mitglied
Hallo an alle,

ich benötige nochmal Eure Hilfe.
Mir liegen Arztrechnungen vor, auf denen mehrere Diagnosen aufgeführt sind. Der behandelnde Arzt ist der Meinung, dass es sich bei allen diagnostizierten Krankheiten um Folgen des Dienstunfalls handelt. Die Unfallfürsorge hat bis jetzt aber nur einen Teil der darin aufgeführten Diagnosen anerkannt.
Meine Frage:
Muss man darauf achten, dass eine Arztrechnung, welche bei der Unfallfürsorge eingereicht wird, nur bereits anerkannte Diagnosen enthält? Erstattet die Unfallfürsorge sonst nicht?
Das Merkblatt für Dienstunfälle ist unklar. Dort heißt es, es dürfen keine unfallfremden Diagnosen enthalten sein.
Die Frage ist, was „unfallfremd“ heißt: ein Leiden, welches der Arzt beim Arzttermin mitbehandelt hat, aber nicht als Unfallfolge wertet? Oder ein Leiden, welches der behandelnde Arzt zwar als Unfallfolge wertet, von der Behörde aber nicht oder noch nicht als Unfallfolge anerkannt wurde?
Es geht bei den Rechnungen um größere Summen. Ich hoffe, dass hier jemand Erfahrung damit hat und Auskunft geben kann..

Danke
Zahn
 
Hallo Zahn,

eigentlich ganz klar, Diagnosen -> Behandlungen welche sich auf den Dienstunfall beziehen!

Dienstunfall z. B. -> Arm u. Beinbruch: Medizinische Behandlungen und Physio- u. Ergotherapie.
Gibt es dazu noch eine PTBS: dann auch die Psycho-Behandlung.

Ganz klar auch auf die Unfallfolgen Rehamaßnahmen.

Hattest Du während dem Prozess eine Erkältung, Magen-Darm-Erkranung, eine Karpaltunnel-OP (dies ist nicht unfallabhängig) - dann ist dieses dem Dienstunfall selbstverständlich heraus zu rechnen.

Warst Du z. B. während der Reha beim Augenarzt, z. B. Bindehautentzündung und dies ist üblicherweise auch nicht den Unfall geschuldet, ist dieses auch heraus zu rechnen, da wahrscheinlich die Ursache unklar und wahrscheinlich nicht zu klären ist.

Die Frage ist, was „unfallfremd“ heißt: ein Leiden, welches der Arzt beim Arzttermin mitbehandelt hat, aber nicht als Unfallfolge wertet? Oder ein Leiden, welches der behandelnde Arzt zwar als Unfallfolge wertet, von der Behörde aber nicht oder noch nicht als Unfallfolge anerkannt wurde?

Unfallfremd: was der Arzt mitbehandelt!

ABER: es muss geklärt werden, ob es eine Unfallfolge ist! -> Deine korrekte Frage: was der behandelnde Arzt als Unfallfolge wertet! Aber von der Behörde nicht oder noch nicht als Unfallfolge anerkannt wurde!

Dies liegt nun an Dir zu klären!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Die Unfallfürsorge hat bis jetzt aber nur einen Teil der darin aufgeführten Diagnosen anerkannt.
Liebe @Zahn,
habt Ihr ein Schreiben, aus dem dies hervorgeht?

Da müßte doch dann auch der Hinweis auf die Ablehnung der anderen Diagnosen stehen incl. eines Rechtshilfebescheids?

Hier ist auch eine Begründung des Arztes erforderlich, warum er die Diagnosen mit aufgeführt hat.

LG KS1973
 
Hallo und danke für die schnellen Antworten.

Es gibt einen Bescheid mit anerkannten Unfallfolgen. Die behandelnden Ärzte sehen weitere Unfallschäden. Die Berichte liegen der Unfallstelle vor. Anerkannt sind diese weiteren Schäden bisher nicht.

Mir ist die allgemeine Regelung nicht klar:
Wer ist für die Kostenübernahme von Rechnungen zuständig, solange die darauf aufgeführten Diagnosen noch nicht durch einen Bescheid als Unfallfolgen anerkannt sind?
Müssen Ärzte Rechnungen nach bereits anerkannte Unfallfolgen und noch nicht anerkannte Unfallfolgen trennen, möglichst auf zwei Rechnungen? Auch, wenn sie alle diagnostizierten Leiden für Unfallfolgen halten? Gilt hier, nur was bereits anerkannt ist, darf bei der Unfallstelle abgerechnet werden, da Rechnungen mit anerkannten und noch nicht anerkannten Diagnosen gemischt nicht erstattet werden?
Gibt es überhaupt eine klare Regelung?

Ich hoffe, dass das hier im Forum jemand aufgrund eigener Erfahrung weiß.
Danke.
Zahn
 
Hallo @Zahn

Ich nehme an, du bist in der PKV, sodass sich bei dir die Frage auftut, ob du die Rechnungen mit Antrag auf Kostenübernahme an die Dienstunfallfürsorgestelle schickst oder über Beihilfe+PKV abrechnest. Richtig?

Zukünftig würde ich, wenn es Rechnungen wegen unfallkausaler und unfallfremder Behandlungen gibt, um getrennte Rechnungen bitten.

Zur aktuellen Frage muss zunächst von dir beantwortet werden, ob der Dienstunfall länger als 10 J. zurückliegt, denn danach werden keine neuen Unfallfolgen mehr anerkannt. (Das gilt aber nicht für die Verschlechterung bereits anerkannter Schäden.)

Wenn der Unfall nicht (mehr als) 10 J. zurückliegt, würde ich die Rn. mit dem üblichen Formular „Antrag auf Erstattung“ an die Dienstunfallfürsorgestelle schicken und abwarten. Parallel würde ich ein Schreiben an die Dienstunfallfürsorgestelle mit Antrag auf Anerkennung weiterer unfallkausaler Schäden richten, diese benennen und auf die Rechnungen und den Bericht des Arztes verweisen. Die Behörde müsste dann tätig werden und ggf. eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen, um die Unfallkausalität zu prüfen.

LG
 
Danke erstmal an alle für die Hinweise.
Weiß jemand von Euch, ob es bei der Unfallfürsorge Fristen für das Einreichen von Arztrechnungen gibt, z.B. wie die Einjahresfrist der Beihilfe oder Dreijahresfrist der PKV?
LG
Zahn
 
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