Hallo Micha und Seenixe,
nicht schlecht der Beitrag.
Den Tipp den Wegeunfall immer von der Polizei aufnehmen zu lassen ist gut.
Müssen die Berufsgenossenschaften die Polizeiakte Standardmäßig anfordern? Rechtsgrundlage?
Ich kenne Fälle das wurden von den BGn nix angefordert und die Sachbearbeiter nehmen M.E. bevorzugt
harmlose Bagatellunfälle(bis 1100.-€?) an, egal wie hoch der Fahrzeugschaden war und Seitenunfälle mögen
die gar nicht.
Beim D-Arzt sollte darauf geachtet werden, dass er den Unfallhergang genau und vollständig dokumentiert, weil
wenn nicht gibt es meist unschöne Überraschungen, dann hat man eine Kollisionart gehabt die nichts mit dem Realen
Unfallherggang tun tun hat.
Fotos vom Unfall, sollten M.E. die PKW-Endstellungen aus allen vier Himmelrichtungen sein, inkl. min. 3 Fotos des Schadens aus drei
Winkeln der unfallbeteiligten PKWs, sollte zwar die Polizei machen, aber M.E. die vergisst auch mal die Fotos der Endstellungen die wichtig sind, sicher ist sicher. Wenn man noch dazu in der Lage ist, vorausgesetzt.
Weil an die Polizeifotos kommt meist nur der Anwalt dran und M.E. wenn der nix taugt geht er Klagen ohne Akteneinischt in die
Polizeiakte inkl. Polizeifotos und ohne Schadensgutachten des Firmenwagens usw.
Das die BG-liche D-Arzt Versorgung besser sei wie der der KK, kann ich M.E. nicht bestätigen, da D-Ärzte Partei der BGn sind
und Zufällig werden dann halt mal nicht alle Verletzungen im Vollbeweis dokumentiert und die Radiologen arbeiten M.E. sehr
BG-lastig... Vollbeweise sichern, was Sie eingentlich zu machen haben, wo Ihr Recht habt, worauf die Ärztekammer hinweist,
nur M.E. in der Praxis und Kostendruck der BGn geht das alles wieder unter und darunter leidet leider meist die Qualität und Beweissicherung.
Aus heutiger Sicht, würde ich sofort nach dem Unfall einen Unfallanlytiker bestellen, der den Unfall aufnimmt und gleich ein
Unfallanalytisches-Gutachten erstattet, weil bei Drittschädiger KfZ-Haftpflicht wird niemals jemand geschädigt und bei zb.
50 Km/h Kollision kann sich ja jeder abstützen und muss unverletzt bleiben und wenn der Airback nicht aufgeht, ist man erst
recht unverletzt, ist zwar utopisch, man versucht es halt.
Zur Not kommt der berühmte Gerichtsgutachter und berechnet angeblich immer 5-7 Km/h Delta v und es gab nur noch Verdachtsdiagnosen.
Gruss
Isswasdoc