In diesem Urteil sind einige Randnummern (RN) bemerkenswert. (Auch wenn es um eine BK ging)
z.b. RN 18 - 22
u.a.
Allein schon deshalb wird der effektive Rechtsschutz des Versicherten durch eine globale Leistungsverweigerung unzumutbar erschwert, zumal im Zeitpunkt der Pauschalablehnung in einem...