Psychotherapie: Im Ausnahmefall erstatten Kassen Kosten für Therapie in Privatpraxis

gerdibub

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen

dieser Artikel stand heute in der Tageszeitung

Wer psychotherapeutische Hilfe braucht, ist mit langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz konfrontiert. Doch es gibt einen Ausweg: Im Ausnahmefall erstatten die Kassen Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis. So funktioniert es.

Patienten gehen in Vorleistung​


■ Kostenerstattung: Ist die Suche nachweislich erfolglos, gibt es die Möglichkeit, dass die Kassen auch die Behandlung bei einem Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung erstatten, sprich: eine Behandlung in einer Privatpraxis. Patienten gehen dann in Vorleistung und können sich die Kosten hinterher von der Kasse erstatten lassen. „Allerdings ist das Verfahren nicht standardisiert, es ist immer eine Einzelfallentscheidung“, betont Silke Möhring, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen. Damit die Kostenerstattung möglich wird, sind Hürden zu nehmen

■ Absagen dokumentieren: Die wichtigste Voraussetzung für die Kostenerstattung ist der Nachweis, dass man keinen Therapeuten mit Kassenzulassung gefunden hat, der sowohl zeitnah als auch in zumutbarer Entfernung vom Wohnort eine Behandlung beginnen kann. Auch die Terminservicestellen der gesetzlichen Krankenkassen sind für die Suche in Anspruch zu nehmen. Wie viele Absagen man gesammelt haben muss, variiert von Kasse zu Kasse. Während die AOK Baden-Württemberg beispielsweise nach Aussage eines Sprechers nur etwa fünf Absagen verlangt, kennt Verbraucherschützerin Möhring Fälle, wo 20 oder gar 30 Absagen vorzulegen waren. „Der Nachweis genügt als Gesprächsnotiz“, sagt Möhring. Diese sollte das Datum der Anfrage beziehungsweise der Absage enthalten wie auch den Namen des Therapeuten und die erforderliche Wartezeit auf einen Therapieplatz. Die Kassen verlangen oftmals auch, dass man die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kontaktiert haben muss, die Termine vermittelt. Kann der Service auch keinen freien Platz liefern, sollte man das ebenfalls dokumentieren.

■ Dringlichkeit: Vor Antragstellung ist es ein Muss, dass Patienten die verpflichtende psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Therapeuten oder einer Therapeutin mit Kassenzulassung wahrgenommen haben, dabei ein Bedarf für eine weitere Behandlung festgestellt wurde und die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. „Auf der Patienteninformation zur psychotherapeutischen Sprechstunde muss das Feld ,zeitnah erforderlich‘ angekreuzt sein“, sagt der Sprecher der AOK Baden-Württemberg. Zudem müsse der gewählte Therapeut der Privatpraxis über eine Approbationsurkunde verfügen und im Arzt- und Therapeutenregister eingetragen sein. Es sollte zudem bestätigt sein, dass die Therapie zeitnah beginnen kann und es sich um eine der Richtlinientherapien handelt, die die Kassen bezahlen. „Eine Ehe- oder Familientherapie erstatten die Kassen grundsätzlich nicht“, sagt Möhring.

Antrag auf Kostenerstattung vor Behandlungsbeginn​


■ Antrag: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Kassenpatienten bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. „Das muss unbedingt erfolgen, bevor man die Behandlung beginnt“, rät Möhring. Erhält man eine Ablehnung, sollte man Widerspruch einlegen. „Hierbei sollte einen auch der Therapeut oder die Therapeutin beraten können, bei dem oder der man eine Therapie beginnen möchte“, so die Gesundheitsexpertin.

■ Online-Therapie: Um die Wartezeit zu überbrücken oder begleitend zu einer Therapie, haben sich Online-Therapien etabliert. Man versteht darunter sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen. Zu den bewährten Anbietern gehören etwa Mind Doc, Hello Better oder Selfapy. Viele Angebote sind aus dem Bereich der Verhaltenstherapie. Einige Kassen erstatten die Kosten für die Teilnahme, vor allem wenn es um die Behandlung von Depressionen, Angst- oder Essstörungen geht. Sie können vom Arzt dann als Rezept verordnet werden. „Das ersetzt aber keine fundierte Psychotherapie bei einem niedergelassenen Therapeuten“, so Möhring.

sorry für den langen Text aber ich wollte ihn nicht kürzen

gruss gerd
 
Hallo zusammen,

stimmt, das ist die Theorie, in der Praxis sieht das leier etwas anders aus - ich spreche aus Erfahrung.
Ich habe so einen Antrag gestellt und und bin nun in der zweiten Instanz.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)[1] kritisiert, dass Krankenkassen durch bürokratische Hürden die Kostenerstattung für Psychotherapie systematisch erschweren – etwa durch Verzögerungen bei Antragsbearbeitungen, falsche Auskünfte oder überzogene Nachweisforderungen. Meine Erfahrungen bestätigen dies in vollem Umfang.


[1] Psychotherapie: Krankenkassen verzögern und informieren falsch – BPtK

Hilfreiche Links

Und bittet beachtet, der Psychotherapeut bedarf einer Approbation, somit scheiden Heilpraktiker für Psychotherapie und leider sehr viele sehr komptetente Traumatherapeuten, die mit körperorientierten Verfahren/Körperspyschotherapie behandeln oer Somnatic Experience nach Peter Levine machen aus. Ebenso fallen alle Therapeuten weg, die nur nach systemische Therapie anbieten.

Und die Psychotherapeuten im privaten Bereich, die dann noch eine Approbation haben, sind selten und sind meist räumlich weit entfernt.
Online-Therapie kann wirksam sein, hat jedoch auch Grenzen.

LG thinktwice
 
Hallo+,

dieses Vorgehen wird seit Jahren in Ärztezeitungen, Zeitungsberichten, Themenseiten von Therapeuten etc. beschrieben.

Da gibt es unzählige Quellen! Einfach mal die Suchmaschinen benutzen.

Allerdings, es gibt auch KK - soweit diese Kostenträger sind - die bieten auch Online-Konsultationen und Behandlungen an, diese sind sehr niederschwellig zu erreichen.

Wer im Arbeitsleben ist, kann ggf. auch von Kontakten der betrieblichen Sozialarbeit und des Arbeitsmedizinischen Dienstes oder Werksarzt profitieren. Die haben auch Netzwerke.

Viele Grüße,

Kasandra
 
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