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Zweiter Schaden am unpräparierten Auto

roll

Mitglied
Registriert seit
15 Sep. 2010
Beiträge
46
Hallo zusammen,

ich fasse es mal kurz und frage in die Runde, ob ich den zweiten Schaden normal abrechnen kann?

1. Schaden: Wildschwein läuft ins Auto und schleudert zudem gegen die Beifahrertür. Nach Zuweisung der Werkstatt durch meine Versicherung und Schadenbegutachtung soll der Schaden demnächst reguliert bzw. repariert werden. Die Tür muss getauscht werden...

2. Schaden: Gestern fuhr mir nun ein Auto beim ausparken in die selbe Tür und beschädigte die Tür an anderer Stelle mit Delle etc. Auch hier wurde die Polizei gerufen und der Schaden wurde aufgenommen.

Frage ist nun, ob ich mir die Schadenhöhe vom Parkplatzschaden bewerten lassen kann und auszahlen lassen kann, obwohl die Tür sowieso getauscht werden soll?
 
Sieht schlecht aus

Hallo roll,

sieht schlecht aus für Dich. Da die Tür beim ersten Schaden ohnehin ausgetauscht werden muss, spricht man hiebei von einem überdeckenden Schaden, da der Schaden vom ersten Unfall nicht beseitigt wurde. Hatte ich in meiner Praxis schon gehabt. Da kam die gegnerische Versicherung gut davon.

http://www.unfallreko.de/seite/271802/schadengutachten.html

Anders wäre es gewesen, wenn die Tür bereits ausgetauscht worden wäre. Dann wäre es beim zweiten Unfall auch zum Schadenausgleich gekommen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Hallo zusammen,

ich fasse es mal kurz und frage in die Runde, ob ich den zweiten Schaden normal abrechnen kann?

1. Schaden: Wildschwein läuft ins Auto und schleudert zudem gegen die Beifahrertür. Nach Zuweisung der Werkstatt durch meine Versicherung und Schadenbegutachtung soll der Schaden demnächst reguliert bzw. repariert werden. Die Tür muss getauscht werden...

2. Schaden: Gestern fuhr mir nun ein Auto beim ausparken in die selbe Tür und beschädigte die Tür an anderer Stelle mit Delle etc. Auch hier wurde die Polizei gerufen und der Schaden wurde aufgenommen.

Frage ist nun, ob ich mir die Schadenhöhe vom Parkplatzschaden bewerten lassen kann und auszahlen lassen kann, obwohl die Tür sowieso getauscht werden soll?
 
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