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Zuschuß ALG II abgelehnt

Dann war ich ja auf einem guten Weg!

Aber, vll. könntest Du ja eine Art Härtefallregelung in Harz 4 beantragen?

Du möchtest ja Deine Beschäftigung wieder langsam aufnehmen...
Aber dass du irgendeine Hilfe von der BG auf die schnelle bekommst, glaube ich eher nicht.

Gruß Sollero
 
Hallo Rosi,

hast du denn Rechtsbeistand gegen die BG?

Das Problem beim Jobcenter ist, dass die Sache mit der Selbstständigkeit bis heute nicht vernünftig geregelt ist. Ganz klare Sache ist, dass die Sachbearbeiter da kaum bzw. gar keine Ahnung von haben. Deine Widerspruchsabweisung ist ganz klar unberechtigt! Da würde ich dir wirklich ebenfalls Rechtsbeistand empfehlen.

Und mittellos darf dich das Jobcenter auch nach Auslaufen des ALG so oder so nicht lassen.
 
Guten Morgen zusammen,

ich denke auch, dass es Einzelfallentscheidungen gibt, wozu meiner durchaus zählen müsste. Ich möchte unbedingt wieder arbeiten und dann zwingt man mich zum Aufgeben ... ergibt doch keinen Sinn.
Ich bin dank eurer Kommentare noch entschiedener der Auffassung, dass sich eine Klage lohnen könnte, allerdings ohne Anwalt, denn ich beschäfte bereite drei ( gegen BG, PUV und Berufsunfähigkeitsversicherung). Es läuft alles sehr schleppend und die wichtigsten Informationen erhalte ich sowieso hier im Forum.
Natürlich steht man in Deutschland nicht ganz mittellos da, aber auf Grund der großen Wohnung, würde ich extrem wenig HARZ IV erhalten ... zumindest nach deren Rechnung.
Ich habe mich frühzeitig (teilweise schon vor 25 Jahren)gegen jeden Sch ... abgesichert und nun im Schadensfall wird man trotzdem hängen gelassen und muss für sein Recht kämpfen. Meine Versicherungsbeiträge muss ich ja weiterhin zahlen. Schon traurig.

Ich wünsche euch noch einen schonen 2. Weihnachtsfeiertag
 
Hall Rosi 70

Welche Rechnung machen die Herrschaften der Arge denn auf.
Dir stehen 48 Quadrat Meter zu, und das mit dem zustehenden Mietzins, sollte deine Wohnung erheblich größer sein must du den Rest aus eigener Tasche dazutun. Genauso verhält sich das mit Strom und Gas, so wie mit den Nebenkosten.
Informiere Dich genauestens, die dortigen Mitarbeiter wissen nämlich manchmal nicht was sie tun.
Viel Glück

Mit freundlichen Grüßen

D.L.

Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Dirk,

ich Bewohner eine 4-Zimmer-Wohnung von 100 am. Zwei Räume sind ausschließlich für meine beruflichen Zwecke genutzt. Mein Praxis-Raum ist der größte Raum der Wohnung. Privat ist die Wohnung definitiv zu groß für eine einzte!ne Person. Ich habe über ein Jahr nach einer passenden Wohnung gesucht, wo ich berufliches integrieren kann und nun soll ich das alles aufgeben, was ich auf keinen Fall will. Praxisraeume extra anmieten, ist mir auf Dauer zu kostenintensiv (hatte ich 7 Jahre).
Ich bereite morgen die Klageschrift vor. Mehr als scheitern kann ich nicht, daher ist es ein Versuch wert.

Lg
 
Hallo Ros 70

vielleicht solltest Du Dir in diesem Falle erst einmal fachkundigen Rat einholen. Falls Du noch eine Rechtschutzversicherung hast.
Wie die Rechtslage mit Wohnung beruflich und privater Nutzung ist, habe ich keine Ahnung von.
Aber auch dafür wird es eine Regelung geben.
Du bist ja gewillt zu arbeiten.

Alles Gute

Mit freundlichen Grüßen

D.L.

Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Rosi,

hast du eine Berechtigung zur Untervermietung (oder könntest eine erhalten)? Evtl. könntest du dir dann "auf Zeit" jemanden suchen, bis du selbst die Räume wieder beruflich nutzen kannst.
Als Zweckgemeinschaft müsste dies Modell möglich sein.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Rosi70,

das mit den ca. 48 m² ist so schon richtig, jetzt kommt das große aber..........denn 1. gibt es da einen großen Handlungsspielraum, je nach Bundesland anders geregelt.
2. Denn du kannst für deinen Wegeunfall nichts, da müssen wir mal uns austauschen und den Behörden mal auf die Füßen treten.
3. Sieht es auf dem Wohnungsmarkt bei kleinen Wohnungen alles andere als rosig aus, riesen Nachfrage und die Mieten sind auch nicht gerade günstig. Und nun durch die vielen neuen Wohnungsuchenden ist dies noch viel schwieriger geworden. Hier muss eine Lösung her, ich kenne das wenn man durch einen Unfall zum Sozialfall wird.
4. Dann bei Selbständigen heißt es haben sie Eigentum, Sparbücher alle Kontoauszüge (in der Regel von den letzten 3 Monaten) vorlegen usw. usw.

Da durch meine langjährige Selbständigkeit und meinem Beruf ich mich mit gewissen Damen und Herrn von verschiedenen Behörden auskenne, melde dich mal über PN.

Ich habe hier im UO -Forum auch große Hilfe bekommen, so werden wir auch versuchen dir zu helfen.
LG
Wolle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wolle 53

Ich muss feststellen wir haben noch einen gemeinsamen Gegner gehabt, die liebe Arge.
Nachdem Arbeitsamt und Rentenversicherung nicht in der Lage waren mir mit 42 Jahren eine Umschulung zu bewilligen, weil zu alt, hatte ich dann das große Vergnügen mich mit den Mitarbeitern beschäftigen zu dürfen.
Wie du schon geschrieben hast Kontoauszüge Mitvertrag und so weiter und so weiter. Ich hatte zu Anfang gedacht man würde sich seitens der Arge mit der Bg beschäftigen, weil ich auch den Herrschaften, den Unfall samt Verursacher geschielter habe, ich hatte mal wieder verkehrt gedacht.
Auch hier war an Weiterbildung und der gleichen nicht zu Denken, zu alt.
Bilanz eines Jahres
2 Gerichtsverfahren vor dem LSG mit beantragtem Polizeischutz, von ME aktiv für die Mitarbeiter von ME aktiv.
Beide Verfahren wurden von mir gewonnen
Hausverbot, für alle Gebäude.
Dabei wollte ich nur eines wieder arbeiten.


Mit freundlichen Grüßen
D.L.

Wehr kämpft kann verlieren, wehr nicht kämpft hat verloren
 
Hallo Dirk Langkeit,

ja die liebe Arge dort hatte die BG mich auch hingeschickt, obwohl ich weiterhin AU geschrieben war und meine Selbständigkeit ruhte. Was ich da zu hören bekam macht einen nur noch traurig und ist beschämend. Nur mal drei Antworten der Sachbearbeiterin bei der Arge was ich zu hören bekam, haben sie in Ihrem Beruf nicht genug Geld auf Seite gelegt und wir sind für sie nicht zuständig wenden sie sich an ihre BG, was haben sie mit dem V- Geld übrigens den Höchstsatz von der BG gemacht was sie 78 Wochen erhalten haben.
Genau wie du Dirk wollte ich nur meiner Sorgfaltspflicht nachkommen und dabei nur wieder arbeiten.
Wünsche dir ein gutes neues Jahr und viel Gesundheit.

LG
Wolle
 
hallo dirk langheit,

du schreibst unter Polizeischutz. Was heißt es, dass du den Polizeischutz genehmigt bekommen hast, dass die Polizisten dich in der Gerichtsverhandlung beschützt haben?

hallo wolle,

wie kann man den Behörden auf die Füssen treten, wenn man den Unfall keine Schuld hat?
Es werden doch die § 116 SGB X und ff. von den Behörden total ignoriert?

Vom Anwalt bekam ich zu hören, die brauchen es doch nicht zu machen.....Hingegen kann ich im Gesetz nicht lesen, dass dies so zutrifft.
Die Behörden halten sich an den UO denn mit dem können die das machen, die wollen sich doch nicht mit BG oder Versicherung anlegen

erlebe es hautnah und man ist wehrlos ausgeliefert.Daher wäre ich über deine Erfahrungstipps dankbar wolle.
 
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