andreami76
Nutzer
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- 29 Nov. 2006
- Beiträge
- 7
Hallo Ihr Lieben,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen! Hatte 11/2005 einen schweren Frontalzusammenstoß mit einem PKW der mir auf meiner Spur entgegen kam.
Bin nunmehr seit über 1 Jahr krank ( HWS Distorsion, Tinitus, Sehfeldeinschränkungen, Schwindelanfälle, posttraumatische Belastungsstörungen etc. pp........
War zum Unfallzeitpunkt 29 Jahre alt, Studentin im 5. Semester und auf Teilzeitbasis im Einzelhandel tätig. Der Unfall war ein Wegeunfall und die BG übernimmt auch die laufenden Kosten, nur ein Bescheid über den Grad der MdE ist mir noch nicht zugegangen, obwohl mittlerweile schon 7 Gutachten erstellt worden sind.
Nun zum Thema: Da ich im nächsten Jahr gegen die Unfallgegner-Versicherung zivilrechtlich klage ( sie hat sich bis heute nicht um meine Belange und Anschreiben gekümmert) interessiert mich, ob mir für den Zeitraum meiner Krankschreibung ein Lohnersatz zusteht. Weiß nicht genau wie ich das beschreiben soll..... ich will auf jeden Fall weiter studieren, aber die 1 1/2 Jahre Krankschreibung heißen für mich ja auch 1 1/2 Jahre länger studieren bis zum Diplom und somit fehlen mir ja 1 1/2 Jahre in meinem regulären Erwerbsleben (Rentenpunkte, Lohn als graduierte Diplom Verwaltungsökonomin....)
Kann ich diese Kosten geltend machen? Hat jemand damit Erfahrung? Wo finde ich Urteile über ähnliche Fälle?
hoffe mir kann jemand weiterhelfen! Hatte 11/2005 einen schweren Frontalzusammenstoß mit einem PKW der mir auf meiner Spur entgegen kam.
Bin nunmehr seit über 1 Jahr krank ( HWS Distorsion, Tinitus, Sehfeldeinschränkungen, Schwindelanfälle, posttraumatische Belastungsstörungen etc. pp........
War zum Unfallzeitpunkt 29 Jahre alt, Studentin im 5. Semester und auf Teilzeitbasis im Einzelhandel tätig. Der Unfall war ein Wegeunfall und die BG übernimmt auch die laufenden Kosten, nur ein Bescheid über den Grad der MdE ist mir noch nicht zugegangen, obwohl mittlerweile schon 7 Gutachten erstellt worden sind.
Nun zum Thema: Da ich im nächsten Jahr gegen die Unfallgegner-Versicherung zivilrechtlich klage ( sie hat sich bis heute nicht um meine Belange und Anschreiben gekümmert) interessiert mich, ob mir für den Zeitraum meiner Krankschreibung ein Lohnersatz zusteht. Weiß nicht genau wie ich das beschreiben soll..... ich will auf jeden Fall weiter studieren, aber die 1 1/2 Jahre Krankschreibung heißen für mich ja auch 1 1/2 Jahre länger studieren bis zum Diplom und somit fehlen mir ja 1 1/2 Jahre in meinem regulären Erwerbsleben (Rentenpunkte, Lohn als graduierte Diplom Verwaltungsökonomin....)
Kann ich diese Kosten geltend machen? Hat jemand damit Erfahrung? Wo finde ich Urteile über ähnliche Fälle?