Grüß Dich, Joseph09,
dem Anschein nach kann Dir keiner etwas sagen.
Ich habe nachgesehen.
01
Die Zarges...GmbH ist am 12.11.2012 ins Handelsregister eingetragen worden, nach anderen Angaben am 18.12.2012. Eine junge Firma. Aha! Dann verstehe ich, wieso die keiner kennt.
02
Im Internetauftritt der GmbH sind keine Personenprofile der dort beschäftigten Anwälte veröffentlicht. Bei größeren Sozietäten ist das üblich. Das spricht etwas für die Vermutung, dass die GmbH eine Einmann-GmbH ist, dass also "nur" ein Anwalt vorhanden ist. Ich habe nicht den ganzen Auftritt durchgesehen, aber bis jetzt auch keinen weiteren Anwalt dort gefunden.
03
Im Internetauftritt der GmbH steht über RA Zarges:
"Neben seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter ist ihm die eigene Weiterbildung unter anderem in MWV-Seminaren Selbstverpflichtung."
(a)
Lehrbeauftragter war er an einer Uni.
Tut mir leid: Jedenfalls zu meiner Zeit lernte man an der Uni bedrückend wenig von dem, was man im Personenschadensrecht braucht. Meine Erfahrungen mit Rechtsreferendaren (= Uni abgeschlossen, Richterprüfung aber noch vor sich, ein Beamtenanwärter für den höheren Justizdienst) zeigen: Das ist offenbar immer noch so.
Hat er nichts Besseres, um damit Werbung zu machen?
(b)
Bei den MWV-Seminaren ist er nicht in der Liste der Dozenten (behauptet er auch nicht!). Aber er kann dort Seminare besucht haben.
Die MWV-Dozentenloste zeigt erhebliche Massierung von Dozenten der Versicherungswirtschaft. Nun ist es auch keine Sünde, Seminare zu besuchen, die von womöglich versicherungsnahen Seminarfirmen veranstaltet werden. Auch dort kann man etwas lernen. Auch, mit was man als Opfer-RA demnächst zu rechnen hat!
(c)
Der Hinweis auf Fortbildungswillen läuft m.E. leer, weil nach § 43 a Abs. 6 BRAO sich jeder Anwalt fortbilden muss.
04
RA Zarges teilt mit, er übernehme gerne "Sammelbesprechungen".
Das kann man etwas auswerten:
(a)
Dieses Verfahren ist vor allem bei Sozialversicherungsträgern beliebt: Für ihre Entschädigungsleistungen gegenüber den Unfallopfern wollen sie ja Regress nehmen. Es ist typisch, dass dabei z.B. die AOK die Fälle des letzten halben Jahres zusammenfasst (daher "Sammelbesprechung"), um sie mit der Versicherung zu besprechen. Es ist der AOK dann wurscht, was im Einzelfall rauskommt (es schadet auch dem Unfallopfer nicht!), Hauptsache, der Gesamtbetrag passt.
(b)
Wenn RA Zarges seine 10-jährige Regulierungserfahrung (die er im Internet darstellt) einerseits und dieses Angebot andererseits angibt, dann spricht das für die Annahme, dass er in diesem Bereich Erfahrung gesammelt hat. Wenn das zutrifft, dann würde er wahrscheinlich entweder bei der Versicherungswirtschaft oder einem Sozialversicherungsträger seine Erfahrungen gesammelt haben.
(ba)
Hat er bei einem Sozialversicherungsträger gearbeitet, so kennt er das Personenschadensrecht vor allem von der Regresseite her. Wie man mit Sorgen und Nöten von Menschen umgeht, die gerade am Telefon heulend zusammenbrechen im Unglück ihres Lebens, das lernt man damit wohl nicht. Das ist aber auch eine wichtige Seite. Das Menschliche.
(bb)
War er bei einer Versicherung tätig, bin ich mir nicht sicher, ob er so unbefangen ist, dass er tatkräftig Unfallopfer vertreten kann. Immerhin kann es z.B. sein, dass er aus einer Versicherung ausgeschieden ist, weil er sich damit "auf der falschen Seite" sah.
Ergebnis:
Damit kann man noch nicht sagen, RA Zarges stehe Versicherungen nahe. Das geht bei diesem Wissensstand deutlich zu weit. Aber ich jedenfalls kann seinem internetauftritt, soweit ich ihn mir angesehen habe, noch nicht entnehmen, dass er sich auf die Vertretung von Unfallopfern spezialisiert hat.
Weitergehende Schlüsse ziehe ich daraus nicht. Man kann einem Menschen mit schnellen Wertungen furchtbar Unrecht tun, das will ich nicht.
ISLÄNDER