• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Widerspruchsverfahren- Dienstunfallfolgen

Knieschaden 6

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Okt. 2015
Beiträge
14
Hallo zusammen,

in meinem Verfahren habe ich vor längerer Zeit Widerspruch eingelegt, da in dem Bescheid nicht alle Unfallfolgen aufgeführt worden sind. Nun hat die Unfallstelle einige Unfallfolgen anerkannt, bei anderen die Kausalität abgelehnt. Des Weiteren behauptet sie, dass mein Widerspruch gar kein Teil eines Widerspruchsverfahrens gewesen sei, da es nur um eine Ergänzung der Unfallfolgen gegangen sei, nicht aber um den Widerspruch gegen eine Entscheidung.
Meiner Meinung nach wird aber nur versucht diesen Aspekt von einem anderen Verfahren (MdE) abzutrennen,um zu verhindern, dass die Dienstunfallfolgen auch zeitnah gerichtlich verhandelt werden.

Kann jemand mir evtl. Auskunft geben, ob die Ansicht der Unfallstelle korrekt ist?


Vielen lieben Dank

DVD-Spieler
 
Hallo DVD-Spieler, willkommen im Forum.

Ich verstehe, dass du dich noch im Widerspruchs-Vorverfahren befindest, also noch keine Klage. Das andere habe ich noch nicht kapiert, ist vllt zu komprimiert.

1.
Wenns dir nicht zu ent-anonymisierend ist, schreib bitte mal chronologisch, zB:
- Unfalldatum
- Verlauf bis zum 1. Bescheid
- Anerkennungsbescheid-Datum
- Widerspruch-Datum
- weiterer Verlauf

2.
Warum ist dir wichtig, dass "Unfallfolgen ... zeitnah gerichtlich verhandelt werden"?
Mein Unfall war 6/2011. Ich befinde mich immer noch im Vorverfahren, insofern es die unvollständige Anerkennung und die Höhe des Ausgleichs von Unfallfolgen betrifft (zeitlich ist bei mir einiges schiefgelaufen, man könnte knapp 1,5 Jahre abziehen).
Die Zeit kannst du doch nutzen.
Welche Nachteile siehst du?

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ich habe deinen Fall auch schon gelesen und meiner ist - im Hinblick auf die Länge des Verfahrens- relativ ähnlich gelagert.



Ich versuche die Problematik ein wenig klarer darzustellen:

1. In dem Gutachten, welches zur Ablehnung der Anerkennung einer Dienstunfallfolge führte, wurden diverse Formfehler begangen. Diese machen das Gutachtern zumindest angreifbar.
Ich denke, dass daher ein neues Gutachten unumgänglich sein wird. Es wäre allerdings besser, wenn dieses neue Gutachten nicht vom Dienstherrn (Stichwort: Parteilichkeit), sondern von einem Gericht in Auftrag gegeben würde.


2. In meinem Schadensfall stellt sich- wie bei vielen anderen auch- das Problem des Streitwerts. Sollte es im Gerichtsverfahren nur um die Höhe der MdE gehen, ist dieser recht gering. Allerdings arbeiten Anwälte, wenn sie zumindest halbwegs brauchbar sind, nicht dafür. Daher muss ich wohl eine Honorarvereinbarung unterschreiben. Geht es um die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen ist der Streitwert höher und ich kriege von der RS mehr erstattet.

3. Da unser Verfahren ähnlich lang wie deines dauert, wollen wir zumindest in Teilbereichen zum Abschluss kommen.

P.S.: Die Androhung einer Untätigkeitsklage hat letztendlich bei mir zu einem Zwischenziel (zumindest ein Bescheid im Bereich der MdE) geführt. Dieser ist nun viel leichter angreifbar, als in einem Gerichtsverfahren argumentationstechnisch in Vorleistung gehen zu müssen.


Viele Grüße und besten Dank für eure Antwort(en)

DVD-Spieler
 
Hallo DVD-Spieler,

aber warum meldest Du Dich unter neuem Namen an und benutzt nicht Deinen alten Account?
Ich finde das schade, weil Du jetzt wegen Mehrfachanmeldung gesperrt wirst.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo DVD-Spieler,

ich möchte kurz auf diesen punkt eingehen, da auch ich mich intensiv befassen musste

1. In dem Gutachten, welches zur Ablehnung der Anerkennung einer Dienstunfallfolge führte, wurden diverse Formfehler begangen. Diese machen das Gutachtern zumindest angreifbar.
Ich denke, dass daher ein neues Gutachten unumgänglich sein wird. Es wäre allerdings besser, wenn dieses neue Gutachten nicht vom Dienstherrn (Stichwort: Parteilichkeit), sondern von einem Gericht in Auftrag gegeben würde.

"diverse Formfehler" werden nicht ohne weiteres ein neues GA zur folge haben. hier gibt es schon unter normalen umständen einen himmelweiten spielraum. für eine "Parteilichkeit" braucht es gravierende gründe, und selbst die werden oft ignoriert.
solange das verfahren im verwaltungsakt ist, wird es zudem schon schwer bis unmöglich, ein neues GA zu erhalten (ausgenommen ein eigenes parteigutachten).
die wesentlichen infos zu und anforderungen an gefälligkeitsgutachten habe ich für mich zusammengetragen, aber auch das interessierte das gericht, namentlich die richterin, nicht.

aber wenn widerspruch eingelegt und abgelehnt wurde, bleibt nur der klageweg, es sei denn, du hättest neue erkenntnisse, die im bescheid nicht berücksichtigt wurden.


gruss

Sekundant
 
Hallo DVD,

zur Sperrung / Mehrfachanmeldung:
Wenn du deine Daten der Erstanmeldung nicht mehr hast, lies nach, was in der Hilfe (oben lks) dazu steht. Über Kontakt (unten) kannst du um Hilfe der/des Admins bitten.

Zu deinem letzten Beitrag (Beitrag #3):
1. und P.S. widersprechen sich
bzw bedeutet dein P.S., dass dir Dienstunfallfolgen anerkannt wurden, wenn dir eine MdE bescheinigt wurde.

Dir müsste ein Bescheid vorliegen mit der Anerkennung eines GdS, diesem sind die anerkannten DUfolgen zu entnehmen.
Diesem Bescheid kannst du innerhalb der angegebenen WS-Frist widersprechen.
Ist keine Frist angegeben, hast du 1 Jahr Zeit.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Moin zusammen,

Ich würde auch gerne etwas sinnvolles zum besten geben. Leider kann ich nicht nachvollziehen um was es eigentlich geht.

Irgendwie kann ich nicht folgen.

Schade, gutes Thema aber viel zu wenig Info´s.

Gruß Bockel
 
Top