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Wer von Euch bezieht eine private BU Rente? Wichtig!

Hallo kbi1989,

also in meinem Antrag steht genau: Versicherungsdauer 32 Jahre, Beitragszahlungsdauer 32 Jahre. Mehr nicht. Die Felder "Bis Endalter" sind gestrichen.

Es steht noch unter Beginn: 01.06.2002, Monatsbeitrag: xxx Euro und Monatliche BU Rente xxxx Euro.

Jedoch steht auf dem Versicherungsschein, den ich dann ca. 14 Tage später per Post erhalten habe ein exaktes Datum. Nämlich der 01.06.2034.
Bei Ablauf der Beitragszahlungen, der Versicherung und der BU-Rentenzahlung spätestens.

Nun ist der Antrag am 05.04.2002 gestellt worden und die VS hat in ihrem Haus den VS Schein am 17.05.2002 erstellt.

Es handelt sich bei mir um eine reine BU Versicherung.

Danke für die Hilfe

Gruß
boign
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo bogin,

ich bin kein Jurist!
Aber für mich würde es bedeuten, dass das exakte Ablaufdatum entscheidend ist!
Das ist das was die Versicherung dir bestätigt hat!
Hättest du zwischen Antragstellung und Antragsbestätigung einen Haftungsschaden gehabt, würde die Laufzeit von 32 jähren zählen!
So aber zählt meiner Meinung nach das letztere!
Oder hast du dagegen schriftlich Widerspruch bei der Versicherung eingelegt?

Nettes Bild hast du!
 
Hallo ptpspmb,

danke für die Info.
Ich werde das aber doch noch mal bei meinem Anwalt vortragen, da ich da ja leider öfter sitze wegen der BU.

VIell kann man ja was machen aufgrund der Zeit zwischen dem Antrag und dem Versand des VS Scheins. 12 Tage + Postweg.

Einspruchsfrist 14 Tage.

Aber ich lasse mich mal überraschen.

Diese BU ist aber auch n ärgerliches Thema.

Ach, das Bild ist in Schottland entstanden kurz vor einem starken Unwetter. War mit nem Schiff unterwegs!

Thx
Gruß
boign
 
Hallo boign,

das was ptpspmb geschrieben hat, ist voll zutreffend!

Wenn während der Vertragslaufzeit der Leistungsfall eintreten sollte, stellt der VR diese Leistungen mit Ablauf des Vertragsendes ein.

Fast alle Anbieter einer BU-Versicherung haben in den 1990er und bis ca. Mitte der 2000er Jahre formularmässige Anträge zum Abschluss einer BU-V. angeboten, in denen keine Möglichkeit bestand, eine separate Leistungsdauer vereinbaren zu können, wenn während der Vertragslaufzeit der Leistungsfall eingetreten sein sollte. Wie vorerwähnt müssten dann die VR auch über das Vertragsende hinaus, Leistungen bis zum Ablauf der Leistungsdauer erbringen.

In deinem Fall, wie in tausenden anderen Fällen ist es so, dass die Leistungsdauer mt dem Vertragsende gedeckelt ist.

Diese einseitige Willenserklärung der Versicherer werden jetzt zunehmend auf den rechtlichen Prüfstand gestellt. Der BGH hat im Jahr 2016 hierzu auf den Empfängerhorizont des durchschnittlich gebildeten Versicherungsnehmer(in) abgestellt und auf deren Interesse.

Der BGH-Richter Felsch hat in einem Aufsatz folgendes zitiert:

Der durchschnittliche VN wird nicht davon ausgehen, dass Leistungsdauer und Vertragsdauer identisch sind. Sondern der VN wird davon ausgehen, wenn der Leistungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt - dass er - auch wenn keine separate Leistungsdauer vereinbart worden ist, Leistungen auch über das Vertragsende hinaus weiterbekommt, und zwar solange wie die Vertragslaufzeit in Jahren betrifft.

Leider konnte der BGH keine Entscheidung mehr treffen, weil der Versicherer kurz vor Verkündung der Entscheidung, ein Anerkenntnis abgegeben hat.
Ich weiss aber aus ganz sicherer Quelle, dass der BGH in naher Zukunft mit einem ähnlich gelagerten Fall sich erneut beschäftigen wird.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

Wie verhält es sich bei einem variablen Ablaufdatum ?
Ablauf war 60 - 65 Jahre.
Versicherung ( WWK) hat Zahlungen mit 60 eingestellt, mit dem Hinweis darauf.
Nun zahle ich weiter Beiträge.
Gilt die Wahl des variablen Ablauf für beide Seiten oder nur für den Versicherungsnehmer ?
 
Hallo Busch,

kann es sein, dass du eine kombinierte Lebensversicherung mit BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) hast? Die BUZ leistet in vielen Fällen nur bis zum 60. Lebensjahr, wohingegen die LV erst zum 65. Lebensjahr fällig wird. Ergo sind bis zum 65. Lebensjahr wieder Beiträge zur LV fällig, es sei denn, du stellst den Versicherungsvertrag auf ruhend.

Leider war mir bei Abschluss eines solch kombinierten Vertrages die entstehende Lücke im Fall der BU leider genauso wenig bewusst wie offensichtlich dir.

Gruß
Joker
 
Hallo,

so, nach dem ich versucht habe meine BU VS-Dauer ebenfalls aufgrund des hier angesprochenen Urteils zu verlängern kann ich nun, nach Info meines Anwaltes, folgendes dazu beitragen.

Es gibt da ein Urteil vom Saarländischen OLG Saarbrücken vom 29.08.2018 Akz: 5 U 16/18.

Dort wurde die Klage jedoch abgewiesen. Unter anderem mit der Begründung, daß bei dem BGH "Urteil" eine handschriftlichen Zahl in dem Feld "Leistungsdauer" vermerkt wurde und in diesem Fall dieses Feld "Leistungsdauer" gar nicht im Vertrag vorhanden war.

Es reicht nicht, wenn dort Versicherungsdauer, Beitragsdauer... steht.

Also drauf achten, was im Versicherungsantrag steht!!! (Sofern ihr den noch habt, handelt sich ja nur um Altfälle)


Also für alle die sich dafür interessieren habe ich das Urteil mal angefügt.

Gruss

boign
 

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