ellute
Mitglied
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hatte es schon angekuendigt. Jetzt ist es so weit.
Leistungsdauer einer BUZ Versicherung
Das OLG hat meine Berufung gegen das LG Urteil
gegen meine private BUZ Versicherung angenommen
und eine komplett andere Rechtsauffassung geaeussert.
So glatt hatte ich es zwar nicht erwartet, aber es freut mich ungemein.
Zwar ist das Urteil noch nicht gesprochen, aber die Versicherungsgesellschaft
kann nur noch anerkennen, wovon ich ausgehe oder
aber es gibt ein Urteil zu meinen Gunsten.
Mein Fall war zwar etwas speziell, aber hatte auch
mit einer Rechtssprechung zu tun, die bislang
nicht grossartig bekannt gemacht wurde.
Also:
BGH Az IV ZR 401/14
Auch das OLG KarlsruheAz. 12 U 234/07 hatte schon entsprechend geurteilt
Diejenigen von Euch, die bereits eine private
Berufsunfaehigkeitsrente beziehen, insbesondere
aus älteren Verträgen, sollten einmal dringend einen Blick
in ihren Versicherungsantrag werfen.
Sehr wahrscheinlich ergeben sich bislang ungeahnte Forderungsmöglichkeiten
gegenueber der BU Versicherung. Weil man es eben anders als der Versicherer
versteht.
Aus eigener Erfahrung:
Viele Vertreter haben bei der Rubrik Leistungsdauer sogar 60
oder 65 eingetragen. Oder aber auch nur eine "absolute Zahl"
z.b. bei einem 20jaehrigen 40, wenn die Leistung bis 60 gehen sollte.
Nun versteht aber der durchschnitliche Versicherungsnehmer
den Begriff "Leistungsdauer" als Begriff, der ab Eintritt der BU
zu laufen beginnt, nicht ab Abschlussdatum des Vertrages.
Schaut in Eure Antraege. Es lohnt sich.
LG
ellute
ich hatte es schon angekuendigt. Jetzt ist es so weit.
Leistungsdauer einer BUZ Versicherung
Das OLG hat meine Berufung gegen das LG Urteil
gegen meine private BUZ Versicherung angenommen
und eine komplett andere Rechtsauffassung geaeussert.
So glatt hatte ich es zwar nicht erwartet, aber es freut mich ungemein.
Zwar ist das Urteil noch nicht gesprochen, aber die Versicherungsgesellschaft
kann nur noch anerkennen, wovon ich ausgehe oder
aber es gibt ein Urteil zu meinen Gunsten.
Mein Fall war zwar etwas speziell, aber hatte auch
mit einer Rechtssprechung zu tun, die bislang
nicht grossartig bekannt gemacht wurde.
Also:
BGH Az IV ZR 401/14
Auch das OLG KarlsruheAz. 12 U 234/07 hatte schon entsprechend geurteilt
Diejenigen von Euch, die bereits eine private
Berufsunfaehigkeitsrente beziehen, insbesondere
aus älteren Verträgen, sollten einmal dringend einen Blick
in ihren Versicherungsantrag werfen.
Sehr wahrscheinlich ergeben sich bislang ungeahnte Forderungsmöglichkeiten
gegenueber der BU Versicherung. Weil man es eben anders als der Versicherer
versteht.
Aus eigener Erfahrung:
Viele Vertreter haben bei der Rubrik Leistungsdauer sogar 60
oder 65 eingetragen. Oder aber auch nur eine "absolute Zahl"
z.b. bei einem 20jaehrigen 40, wenn die Leistung bis 60 gehen sollte.
Nun versteht aber der durchschnitliche Versicherungsnehmer
den Begriff "Leistungsdauer" als Begriff, der ab Eintritt der BU
zu laufen beginnt, nicht ab Abschlussdatum des Vertrages.
Schaut in Eure Antraege. Es lohnt sich.
LG
ellute