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Wer hat den "qualifizierten DU" bekommen?

hallo shadow,

willkommen im Forum, ja ja da denkt man beamtet, verzichtet auf finanzielle Aussichten auf dem freien Markt und geht in den Staatsdienst und meint alles richtig gemacht zu haben. Und dann tritt der Fall der Fälle ein und man staunt welche Hürden sich aufbauen und welche Türen dir vor der Nase zugeschlagen werden. Es dauerte bei mir vom Dez 99 dem Crash bis zum VGH Urteil in Mannheim im Apr 09 fast 10 Jahre um endgültig Unfallruhegehalt zugesprochen zu bekommen. Gut Ding braucht Weile. Aber wenn mir vorher das jemand gesagt hätte, dann hätte ich ihn für verrückt erklärt und es als bedauerndswerten Einzelfall abgetan. Doch es wird immer mehr zum Standardverfahren - leugnen, verweigern und abwimmeln.

Aber leider ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei. Und mein Anwalt meinte: Richter wissen nichts: sie wollen glauben und seine Aufgabe ist es alles so aufzubereiten, dass er es glaubhaft vergewissern kann.

Was bleibt, sich zu informieren, Hilfe zu holen und Unterstützung. Das bietet das Forum hier gibt es soviel Info Tipps und Hinweise, damit man nicht alle aufgestellten Fettnäpfchen selber kennen lernen muss.

Also Netzwerk lässt grüßen. Gute Beispiele können anderen als Steilvorlage gelten und daher ist dieser Austausch hier soooooo wichtig!

Drück dir die Daumen aber eines weißt du ja, wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren, aber nur dadurch ergibt sich die Chance zu gewinnen.

LG Teddy
 
Gdb/mde/gds

Ich revidiere das mal mit MDE und GDB, womöglich ist eine Zusammenfassung zur GDS möglich.

Teddy, man könnte ein Buch darüber schreiben was man so alles durchmacht, jeder von uns.

Hab mal eine Frage da ich ja nach den Bad Pyromonter Klassifikationen gesucht habe.

Hier ist ein Sonderdruck mit Tabelle, ist das noch aktuell aus 2008 ?

Mich interessierte in 1 Linie mal diese Tabelle.

LG
 
Hallo Shadow, willkommen im Forum.

Zur Suche nach der Bad Pyrmonter Tabelle kann ich nichts beitragen.

Dass bei Dienstunfällen ein Unterschied zw. "normalem" und qualifiziertem Dienstunfall gemacht wird, erkläre ich mir so, dass man nach tätl. Angriff im Dienst nicht das OEG in Anspruch nehmen soll, sd. diese Entschädigung zu den Alimentationspflichten ggü. Beamten gehört (anders als bei Angestellten im öff. Dienst, die bei einem Arbeitsunfall mit tätl. Angriff zusätzlich zu Ansprüchen ggü. BG Ansprüche wg. OEG stellen können).

Wegen deines letztes Beitrags gehe ich davon aus, dass bei dir auch ein Bescheid über die Höhe des GdS erstellt wird (m.W. wurde bei Beamten inzw. überall umgestellt von MdE auf GdS).
Der GdS wird bemessen nach der VersMedVerordnung und genau nach dieser wird auch der GdB bemessen.
Unterschied: GdS bemisst (unfall)kausale Funktionseinschränkungen, GdB finale (unabhängig von Ursache).

Wenn du einen GdB hast, kannst du dir vom Versorgungsamt die Aufschlüsselung zusenden lassen. Daran kannst du sehen, ob nur kausale Funktionseinschränkungen angegeben und bemessen wurden. Falls ja, kannst du versuchen zu erreichen, dass der GdS ebnso hoch eingeschätzt wird wie der GdB, weil beide nach dem gleichen Regelwerk bemessen werden.
- Wenn du damit Erfolg hast oder Anhaltspunkte, die anderen weiterhelfen, die das auch versuchen, wäre es super, dies hier zu posten. Danke. -

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Gdb/mde/gds

Hallo HWS,
Hatte mal versucht eine PM zu schreiben aber irgendwie komme ich nicht dort hin.
GDS hat bei mir noch niemand festgestellt.
OEG hab ich mir eben mal angesehen und ja, schlechte Karten.
GDB und MDE sind Kausal, d.H. Dienstunfallbedingt.
Der Kausale Zusammenhang zum Dienstunfall meiner PTBS wurde schon vor einigen Jahren festgestellt.
Unterlagen und Gutachten hab ich zu genüge, auch vom Versorgungsamt.
U.a. wurde der Kausale Zusammenhang erneut vom Gutachter i.a des Sozialgerichts vor kurzem neu bestätigt, worauf ich Quasi als Vergleich 50% GDB bekam.
Nur erkennt das der ... noch nicht an.
Auf die Bad Pyrmonter Klassifikation, kam ich jetzt ja erst durch Euch und ich denke mal das diese in meinem Fall nicht angewendet wurden.
Nach dieser Tabelle und meinen Befunden käme ich eben auf mehr %
Eine erneute medizinische Überprüfung steht noch aus, aber das sind ja "gekaufte" Gutachter in dem Sinn.
Oder die erkennen es endlich mal als GDS an.
Würde gerne mehr dazu hier schreiben, aber da ist PM sicherer für mich.


LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ptbs

Grad erst gesehen, hätte auch hier schreiben können.
Den Unterschied zum QDU kenne ich, hier währe grad wegen PTBS eine Reform nötig.
Tätlicher Angriff (Körperschaden) gegen das Gehirn,,,
Wozu auch sehen, riechen, schmecken,hören...., gehören kann / könnte....sollte.. (trigger kennen wir "PTBS´ler" ja leider zu genüge)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Shadow,

verstehe ich dich richtig, dass dir allein für die PTBS ein GdB von 50 anerkannt wurde oder wurden noch andere Funktionsstörungen mit bewertet?

Soweit ich weiß, wird auch bei Bundesbeamten vom Dienstherrn mittlerweile nicht mehr die MdE festgestellt, sondern der GdS. (In den entsprechenden Gesetzen müsste das zu finden sein.)

Bei mir liefs so, dass der Amtsarzt und der Zusatzgutachter nach der Einschätzung der MdE gefragt wurden, im Bescheid aber später die Höhe des GdS stand.

Zur PTBS: Diese gibts ja nicht nur als Folge tätlicher Angriffe (gibts zB auch nach Verkehrsunfällen).
Deshalb sehe ich die Problematik der PTBS-Anerkennung nicht als spezielles Thema qualifizierter Dienstunfälle, auch wenn sich danach sicher sehr häufig eine PTBS entwickelt.

Liebe Grüße HWS-Schaden

P.S. Bis man 25 Beiträge geschrieben hat, sind bestimmte Rechte eingeschränkt (PN schreiben/empfangen, Dateien anhängen) - es sei denn, man ist Aktiver Sponsor.
 
hallo,

die angefragte klassifikation bezieht sich ihrem inhalt zufolge vornehmlich auf schädigungen bei (polizei)beamten. wenn bereits 50% anerkannt sind, dürfte es sich um massive schädigung und auswirkungen handeln.
ist denn hier kein anwalt eingeschaltet, der an solche unterlagen kommt bzw weiss wo sie zu bekommen sind?

ich gebe mal die zusammenfassung dieser klassifikation und aus dem inhalt zum gds

Zusammenfassung

In der Gutachterpraxis ist es anhand der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" (in der jeweils gültigen Fassung, z. Zt. vom Januar 2008) oft schwierig, die Höhe des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) (bis Dezember 2007 noch Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)) in Abhängigkeit der Erkrankungsschwere einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) zu beurteilen. Auf einer Konsensuskonferenz der Autoren im Märzu 2006 wurden gemeinsam mit 40 Polizeiärzten aus unterschiedlichen Bundesländern Auswirkungen von schweren potentiell traumatisierenden Belastungen auf die Polizeidienstfähigkeit und die allgemeine Dienstunfähigkeit erörtert. Die erarbeitete "Bad Pyrmonter Klassifikation von psychischen Traumafolgen soll eine Hilfestellung sein und zur Vereinheitlichung der gutachterlichen Einschätzung eines Grades der Schädigungsfolgen bei einer PTBS dienen.
Grad der Schädigungsfolge (GdS)

Der Grad der Schädigungsfolge bemisst die Auswirkungen der Schädigungsfolge eines Dienstunfalls (Nr. 16 der "Anhaltspunkte"). Gemäß´Nr. 18 Abs. 1 der "Anhaltspunkte" ist die MdE (jetzt der GdS) kausal nur auf Schädigungsfolgen bezogen, inhaltlich auf die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen [2]. Es kommt bei der Festlegung des GdS auf die nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit an.
gruss

Sekundant
 
Gdb/mde/gds

@HWS,
soweit es in dem Gutachten geht,
es zählt ja immer der "Höhere" Schaden und wird nicht addiert.
Aufgrund des seelischen Schadens mit erheblichen Einschränkungen etc.PTBS etc. im Leben bedingt durch DU 50 % GDB.

Danke für den Hinweis mit den 25 Beiträgen.
Und auch klar PTBS ist ja nicht nur bei Beamten so.
War allgemein Gedacht.

@Sekundant
Klar hab ich Rechtvertreter.

Das sich die Bad Pyrmonter Klassifikationen in dem Fall wegen einer Studie nur auf Polizei beschränken...die Auswirkungen sind doch die selben.
 
Kein GDS

Schon fast "lustig" oder auch nicht.

GDS ist die nächste Baustelle, hab tatsächlich nach Durchsicht aller behördlichen unterlagen "nur" amtliche MDE (Gutachter i.A des Dienstherrn) und (GDB bescheide Sozialgericht Gutachten, unabhängig vom Dienstherrn...privat.. bzw. Klage gegen Versorgungsamt), kein GDS.... und das trotzt amtsärztlichen Untersuchungen,(2016),,
ein paar Tage vor VG Termin ! Wer ahnt da nichts böses ?

Wer will den nun wen verar...

Von GDS sprechen meine Rechtsvertreter schon lange, nur hat sich darauf bisher niemand eingelassen,,,,nicht mal VG!

Die Behörden wollen wohl kein GDS !.....Egal ob der Dienstherr, oder VG!

Das ist mein Fazit aus der noch laufendenden Geschichte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lustig

lustig ist ironisch gemeint, ich kotze grad vor Wut und gegen unseren S.. und G,, wenn diese nicht mal der Norm und G..entsprechen.
Hab..kein GDS?

vielen Dank für die U......... und G.. (Befunden) welche wohlwissentlich auch vom Dienstherrn und VG übergangen und ignoriert werden....zumindest in meinem Fall.


Stinksauer,,,,
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Shadow,

stinksauer zu sein lässt zwar Dampf ab, was sicher auch mal nötig ist, aber hilft nicht wirklich weiter. Jedes Verfahren kostet Kraft und braucht einen kühlen Kopf.
Ich kann daher nur den Tipp geben, die ganzen "Stolpersteine" nicht persönlich zu nehmen (es ist das Wesen der GUV, möglichst wenig Geld auszugeben) und die Kraft zu lenken auf Gesundung und Information.

Wir haben uns zwischenzeitlich per PN ausgetauscht.
Ich sehe bei dir keine Chance auf die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls. Den genauen Wortlaut der Bestimmungen findest du ganz sicher selber für deinen Zuständigkeitsbereich im Beamtenwesen Bund, Land, Sonderformen ... Die Definition dürfte m.W. ohnehin für alle Beamten identisch sein, in etwa:
Tätlicher Angriff mit Lebensgefahr (oder u.U. auch vermeintlicher Gefahr).

Lies das nochmal nach. Mit kühlem Kopf wirst du vermutlich selber erkennen, dass die Kriterien für einen qualif. DU bei dir nicht vorliegen (meine Einschätzung).
Wenn du das anders siehst, stelle die entsprechenden Passagen mal ein und zur Diskussion - wenn du magst.

Es ist nicht gut für einen selber, die Kraft in einem aussichtslosen Kampf zu lassen, wenn man wenig Kraftreserven hat.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Gdb/mde/gds

Hallo HWS,

hatte ja geschrieben, war irgendwie neu und im falschem Topic,
DU und PTBS währe das bessere Thema gewesen :)
 
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