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Wer hat den "qualifizierten DU" bekommen?

Ich werde mich mal beraten lassen....
Der AA hatte ja nur den Auftrag festzustellen, ob die DU ursächlich für die Erkrankng sind, es wurde ja nie nachgefragt, welcher wie schlimm war....
Ich werde euch auf dem Laufenden halten , wenn es was Neues gibt, aber wie wir alle erfahren mussten, wird dies dauern....
 
Bei mir war es so, bei der DU anerkennung wurden die rein körperlichen Schäden anerkannt. Dann habe ich nach ca. 12 Monaten einen erweiterungsantrag gestellt sinngemäß .... durch den DU ist eine PTBS eingetreten.... ichbitte diese anzuerkenn....

Nach einer Reha und attest meiner behandelnden Fachärzten wurde die PTBS als Unfallfolge des DU vomm XXXXXX anerkannt.

Im Gerichtsverfahren gegen den Verursachen wurdeauch in zweiter instanz festgestellt, "Herr XXXX hat herrn XXXX (ich) zielgerichtet das xxxx (die verletzung) zugeführt...."

Somit wurde der rechtswidrige Angriff entschieden.

Die MdE (GDS) wurde bei mir (Nach 7 Jahren) noch nicht festgestell. Einen Termin hab ich aber schon.

LG

Also hakt es bei dir "nur" an der MDE?
Wenn der Amtsarzt auf mind. 50% entscheidet hast du alles im Sack?
Was hast du für einen Termin? Amtsarzt oder Gerichtstermin? Wie lange bist du schon seit Beantragung zugange?

Meine Behörde steht voll hinter mir, hat alles menschenmögliche getan und anerkannt, was ging und was die durften... Nur hierfür ist jetzt das LBV bzw das JM zuständig....
 
Ich hab gerade nachgesehen anerkennung bei mir nach §31(1) also sehr gut.

@PU hast du einen erweiterungs antrag bezüglich PTBS gestellt und anerkannt bekommen (ich ja)?

Ich war beim AA, der hat mich zum Gutachter (Facharzt) "überwiesen"

Seit ca. 5 Jahren bin ich mit Unfallausgleich (beantragung) zu gange

LG
 
Ich hab gerade nachgesehen anerkennung bei mir nach §31(1) also sehr gut.

@PU hast du einen erweiterungs antrag bezüglich PTBS gestellt und anerkannt bekommen (ich ja)?

LG

Erweiterung war nicht notwendig, der eine DU war bereits abgeschlossen, der andere wurde damals nicht beantragt, weil zum damaligem Zeitpunkt der Körperschaden fehlte.
Als es mir schlecht ging, bin ich in eine psychosomatische Klink, die haben festgestellt, der Dienst ist schuld. Ich habe beantragt die Kosten für den Klinikaufenthalt zu übernehmen als Folge der DU. Daraufhin zum Amtsarzt, der hat alle Diagnosen der Klinik als Unfallfolgen anerkannt, danach habe ich Unfallausgleich bekommen usw....
Meine Behörde hat sogar das LBV angewiesen mir DUZ zu zahlen Gem. Paragraph 4a EZulV , allerdings unter Vorbehalt, da die endgültige Entscheidung über den 37er das JM fällt. Wie gesagt, die Anstalt steht hinter mir und sieht es als Qual. DU.....
 
wenn du auch nach §4a zulagen bekommen hast oder bekommst sollte nach meiner ansicht erhötes Unfallruhegehalt bei die "nur" eine Frage der Zeit sein.

Hast du mit 80 MdE schon einen GdB beantrag?

Da stehen dier auch 80% GdB zu.

MdE muß als GdB übernommen werden

Lg
 
wenn du auch nach §4a zulagen bekommen hast oder bekommst sollte nach meiner ansicht erhötes Unfallruhegehalt bei die "nur" eine Frage der Zeit sein.

Hast du mit 80 MdE schon einen GdB beantrag?

Da stehen dier auch 80% GdB zu.

MdE muß als GdB übernommen werden

Lg

Ich habe GdB beantragt....habe allerdings nur 40% bekommen... Ich dachte auch, MDE = GdB aber GdB ist NICHT gleich MDE

Hast du dafür eine gesetzliche Grundlage? Dann könnte ich nochmal eine Verschlechterung beantragen....
 
z.Zt. habe ich die rechtsgrundlage nicht zur Hand.

ich weiß auch das GdB und NdE verschiedene Sachen sind.

Jedoch MUß nach meinem Kenntnisstand der MdE übernommen werden?

Ich melde mich die Tage bezüglich dieser rechtsgrundlage.

LG
 
Danke!

Im Prinzip steht es da so, wie wir es auch vermutet haben....
Da werde ich vielleicht auch nochmal nachhaken müssen, aber eins nach dem anderen...
 
Gdb/mde/gds

Hallo zusammen, ich selber bin Bundesbeamter und aufgrund .Anerkanntem Dienstunfall ..a.D.

möchte nicht zuviel schreiben, aber PTBS anerkannt usw.

GDB seit Dienstunfall 40 %

GDB durch Sozialgerichtsklage 50 % nach 2 Jahren neu beantragt, da Verschlimerung oder F62., MDE 30 % wobei wir (das Gutachten mit der MDE 30%) anzweifeln, da erst geschrieben wird ...schwer..schwer..mittelgrad und in der Zusammenfassung total daneben ist.....Textbausteine

Klage Verwaltungsgericht (2016) hat nach 2 Jahren... stattgefunden, aber Tenor war, Klage zurückziehen, da ich der 1. Fall für den R. war und niemand das Gutachten überhaupt angezweifelt hat.

Es können einen die Haare zu berge stehen, da man sich fast verarscht vorkommt als Bundesbürgern bin ich nun Opfer oder Täter ...

Ich schreibe extra nicht zuviel, weiß ja nicht wer hier so mitliest...

Jedenfalls ist der Tenor das GDB und MDE nach IX SGB nicht gleichzusetzen sind, warum auch immer, aber auch ich kämpfe darum weiter.

Überlege mir auch grade, bin noch in der Frist, das zurücknehmen der Klage aufzuheben.

Hab schon früher hier gelesen, und erst jetzt bin ich auf die Bad Pyrmonter Klassifikationen hier bei Euch aufmerksam geworden.

Habe soviel Gutachten und Befunde, da müsste ich normalweise zwischen 50 und 70 % MDE sowie GDB eingestuft werden.

Recht interessant, egal ob nun Landesbeamte oder Bundesbeamte ist ein Urteil aus 2014 von einem Polizisten.

Aber auch ersichtlich das sich darum gesträubt wird mehr als 40 % zu geben.

Ich bin mit meiner Angelegenheit seit 5 Jahren beschäftigt.

Hab jetzt nicht nachgesehen ob Euch diese Urteile schon bekannt sind, füge ich aber mal hier ein.

VG Düsseldorf 2012

In selbiger Angelegenheit OVG NRW 2014

Und dazu das BVG 2014

Daran erkennt man wie lange es dauert bis man 40% mde bekommt.

Und hier noch ein Zitat aus medinfo.. auch anderswo zu lesen...


Die Anerkennung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Rentenversicherungsträger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann

Beim GdB ergibt sich dieses nicht zwangsläufig. Auch Menschen mit einem GdB von 100 müssen nicht erwerbsgemindert sein. Weiter ergibt sich aus einem GdB auch kein Rentenanspruch. Es gibt weiter hier auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen/ Gesetze.

Quelle

Jedes Gutachten ist doch für uns reine Körperverletzung..egal ob GDB GDS oder MDE und auch volkommen egal, ob Arbeitnehmer, Landesbeamte oder Bundesbeamte.

Es ist bedauerlich das wir alle um unser Recht kämpfen müssen. Trotz SGB, BeamtVG usw....

Ohne Rechtsschutzversicherung währe man pleite und könnte gleich eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben.

Ironie ist doch das man aufgrund einer MDE von 30 % DU ist...normal ist das 100 , ....

In Betracht ziehe ich jetzt auch noch das OEG, steht ja jedem Bundesbürger zu.............oder auch nicht....

LG
 
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Q du

Ist auch egal in welchem Bereich, sorry für den Nachtrag, es dürfte meiner Ansicht nach nicht mal wegen Unfall, Dienstunfall, oder qualifizierten Dienst....Unfall unterschieden werden, jeder Unfall ist qualifiziert, man wollte ihn ja nicht, auch hier egal welcher Berufsstand.. meine Meinung...

Ich spreche sicherlich dafür, das jeder von uns allen hier im Forum lieber Gesund währe.... wie früher oder vor dem tragischem Ereignis...

Warum muss es ein Unfallopfer Forum geben, nicht nur dieses,, da stimmt was nicht in unserem Staat .sowie mit unseren Gesetzen...leider,,,
 
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