Gdb/mde/gds
Hallo zusammen, ich selber bin Bundesbeamter und aufgrund .Anerkanntem Dienstunfall ..a.D.
möchte nicht zuviel schreiben, aber PTBS anerkannt usw.
GDB seit Dienstunfall 40 %
GDB durch Sozialgerichtsklage 50 % nach 2 Jahren neu beantragt, da Verschlimerung oder F62., MDE 30 % wobei wir (das Gutachten mit der MDE 30%) anzweifeln, da erst geschrieben wird ...schwer..schwer..mittelgrad und in der Zusammenfassung total daneben ist.....Textbausteine
Klage Verwaltungsgericht (2016) hat nach 2 Jahren... stattgefunden, aber Tenor war, Klage zurückziehen, da ich der 1. Fall für den R. war und niemand das Gutachten überhaupt angezweifelt hat.
Es können einen die Haare zu berge stehen, da man sich fast verarscht vorkommt als Bundesbürgern bin ich nun Opfer oder Täter ...
Ich schreibe extra nicht zuviel, weiß ja nicht wer hier so mitliest...
Jedenfalls ist der Tenor das GDB und MDE nach IX SGB nicht gleichzusetzen sind, warum auch immer, aber auch ich kämpfe darum weiter.
Überlege mir auch grade, bin noch in der Frist, das zurücknehmen der Klage aufzuheben.
Hab schon früher hier gelesen, und erst jetzt bin ich auf die
Bad Pyrmonter Klassifikationen hier bei Euch aufmerksam geworden.
Habe soviel Gutachten und Befunde, da müsste ich normalweise zwischen 50 und 70 % MDE sowie GDB eingestuft werden.
Recht interessant, egal ob nun Landesbeamte oder Bundesbeamte ist ein Urteil aus 2014 von einem Polizisten.
Aber auch ersichtlich das sich darum gesträubt wird mehr als 40 % zu geben.
Ich bin mit meiner Angelegenheit seit 5 Jahren beschäftigt.
Hab jetzt nicht nachgesehen ob Euch diese Urteile schon bekannt sind, füge ich aber mal hier ein.
VG Düsseldorf 2012
In selbiger Angelegenheit
OVG NRW 2014
Und dazu das
BVG 2014
Daran erkennt man wie lange es dauert bis man 40% mde bekommt.
Und hier noch ein Zitat aus
medinfo.. auch anderswo zu lesen...
Die Anerkennung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Rentenversicherungsträger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann
Beim GdB ergibt sich dieses nicht zwangsläufig. Auch Menschen mit einem GdB von 100 müssen nicht erwerbsgemindert sein. Weiter ergibt sich aus einem GdB auch kein Rentenanspruch. Es gibt weiter hier auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen/ Gesetze.
Quelle
Jedes Gutachten ist doch für uns reine Körperverletzung..egal ob GDB GDS oder MDE und auch volkommen egal, ob Arbeitnehmer, Landesbeamte oder Bundesbeamte.
Es ist bedauerlich das wir alle um unser Recht kämpfen müssen. Trotz SGB, BeamtVG usw....
Ohne Rechtsschutzversicherung währe man pleite und könnte gleich eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben.
Ironie ist doch das man aufgrund einer MDE von 30 % DU ist...normal ist das 100 , ....
In Betracht ziehe ich jetzt auch noch das OEG, steht ja jedem Bundesbürger zu.............oder auch nicht....
LG