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Wer hat den "qualifizierten DU" bekommen?

Die Dienstunfähigkeit liegt nach deren Ansicht an allen 3 Dienstunfällen und nicht nur explizit an dem, der als rechtswidrig anerkannt wurde....
 
Sorry, ich kenn die Bestimmungen zu "rechtswidrigem DU" nicht, da scheint es ja gesonderten § zu geben (der, den du oben genannt hast).

Ich dachte, es ginge um "qualifizierten DU".
Zur Anerkennung des qualif. DU ist m.W. nicht Voraussetzung, dass der Angriff rechtswidrig war.
Lies die Definition / §§ für qualif. DU.
Hast du die Anerkennung eines qualif. DU beantragt? Der scheint dir ja nicht anerkannt worden zu sein.

Dies ist keine Rechtsberatung!
 
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
(1) Setzt sich ein Beamter bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und erleidet er infolge dieser Gefährdung einen Dienstunfall, so sind bei der Bemessung des Unfallruhegehalts 80 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe zugrunde zu legen, wenn er infolge dieses Dienstunfalles dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Dienstunfalles in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt
ist. Satz 1 gilt mit der Maßgabe, daß sich für Beamte der Laufbahngruppe des einfachen Dienstes die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mindestens nach der Besoldungsgruppe A 6, für Beamte der Laufbahngruppe des mittleren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9, für Beamte der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 12 und für Beamte der Laufbahngruppe des höheren Dienstes mindestens nach der Besoldungsgruppe A 16 bemessen; die Einteilung in Laufbahngruppen gilt für die Polizeivollzugsbeamten, die sonstigen Beamten des Vollzugsdienstes und die Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr im Bereich der Länder entsprechend.
(2) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn der Beamte
1. in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder

2. außerhalb seines Dienstes durch einen Angriff im Sinne des § 31 Abs. 4 einen Dienstunfall mit den in Absatz 1 genannten Folgen erleidet.
(3) Unfallruhegehalt nach Absatz 1 wird auch gewährt, wenn ein Beamter einen Einsatzunfall oder ein diesem gleichstehendes Ereignis im Sinne des § 31a erleidet und er infolge des Einsatzunfalls oder des diesem gleichstehenden Ereignisses dienstunfähig geworden und in den Ruhestand getreten und im Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand infolge des Einsatzunfalls oder des diesem gleichstehenden Ereignisses in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 vom Hundert beschränkt ist.
(4) weggefallen
.
 
Moin, eine kurze zwischenfrage.

gibt es etwa einen schriftlichen Bescheid wo drinsteht: ....wird als dientunfall im Sinne § 37 BeamtVG anerkann.....?

Ich bin der Meinung, dass es soetwas nicht gibt.

LG Bockel
 
Nicht wörtlich....
Da steht sinngemäß: erh. Unfallruhegehalt erhält ein Beamter wenn er in Folge eines rechtswidrigen Angriffs dienstunfähig wird.....mind.50% MDE..... Also wird das Gesetz zitiert, danach kommt, bei dem DU vom so und so vielten handelt es sich um einen rechtswidrigen Angriff...
 
@PU
Lies dir durch, was hier http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/dienstunfall/angriff.htm zu Angriff, tätlichem Angriff, ... zu lesen ist (vermutlich bist du auf die Seite bei deiner Suche schon gestoßen?).
Wie wurde dir begründet, dass es nicht rechtswidriger Angriff gewesen sein soll?

@Bockel: k.A.



Das ist wiederum kurios...
Das wurde nicht begründet, es wurde nur geschrieben, dementsprechend handelt es sich bei den DU vom xx. Und xx. Nicht um rechtswidrige Angriffe....

]
 
Dann fordere die Begründung an und beantrage die Anerkennung als rechtswidrigen Angriff und widersprich der Nichtanerkennung als rechtswidrigen Angriff ... ohne RA würde ich das nicht machen.

"dementsprechend"?
Da muss ja zuvor etwas stehen, auf das / auf welchen § sie sich beziehen - wem / was entsprechend?
 
erstmal danke für eure mühe.

@Paul Udo, stand denn bei deiner Dienstunfallanerkennung ....Somit wir Dienstunfall nach § §6 Beamtvg (bund) anerkannt. oder ......Dienstunfall wird nach §31 Beamtvg (Bund) anerkannt.

Bitte:
Dienstunfall anerkennung NICHT Rehegehalts schreiben.

LG Bockel
 
Meine sind anerkannt nach Paragraph 31 BeamtVG

Dementsprechend bezieht sich wohl darau, dass der eine rechtswidrig ist und die anderen eben nicht....stimmt, die Begründund fehlt....
 
Ja, Begründung kannst du verlangen.

Abgesehen von der Gesamtbewertung, ob die DUnfähigkeit heute auf einem oder der Gesamtheit aller DU beruht (eine offene Frage, auch hier kannst du nachhaken):
Wenn der eine DU als tätl. Angriff beurteilt wurde, dann müsste dir doch mind. dafür ein DU nach §37 (2) anerkannt werden.
Für den anderen tätl. Angriff musst du versuchen zu erreichen, dass er als rchtswidriger anerkannt wird, soweit ich nun durchblicke.
 
Bei mir war es so, bei der DU anerkennung wurden die rein körperlichen Schäden anerkannt. Dann habe ich nach ca. 12 Monaten einen erweiterungsantrag gestellt sinngemäß .... durch den DU ist eine PTBS eingetreten.... ichbitte diese anzuerkenn....

Nach einer Reha und attest meiner behandelnden Fachärzten wurde die PTBS als Unfallfolge des DU vomm XXXXXX anerkannt.

Im Gerichtsverfahren gegen den Verursachen wurdeauch in zweiter instanz festgestellt, "Herr XXXX hat herrn XXXX (ich) zielgerichtet das xxxx (die verletzung) zugeführt...."

Somit wurde der rechtswidrige Angriff entschieden.

Die MdE (GDS) wurde bei mir (Nach 7 Jahren) noch nicht festgestell. Einen Termin hab ich aber schon.

LG
 
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