Hallo PU,
ich versuche, dir das "auseinanderzudröseln", soweit ich die Strukturen verstanden habe.
1. Land / Ländergesetze / Bund
Es gibt Unterschiede zw. Bundesbeamtenrecht und Landesbeamtenrecht. Du musst dir also die §§ suchen, die für dich - je nach Bundesland verschieden - zutreffen. Nicht in allem in Sachen Dienstunfall(anerkennung) gibt es Unterschiede.
2.
Ob dir ein DU anerkannt wird und welche Schäden dir anerkannt werden, wird von einer anderen Stelle bearbeitet (*Unfallfürsorge) als die Entscheidung über Dienst(un)fähigkeit (*Dienstherr).
* Die Bezeichnungen weichen je anch Bereich, Bund, Land voneinander ab.
Welche Stelle in welchem B.land wie heißt, weiß ich nicht, habe auch noch nie eine solche Übersicht für alle Länder und Bund im Vergleich irgendwo gefunden.
Du müsstest rausfinden, wo die Unterschiede sind bzw. welche Regelungen f. dich zutreffen. Die §§ sind in den Bescheiden angegeben, du findest dann die §§ im www.
3. § Unfallfürsorge
Suche nach "Unfallfürsorge" plus dein Bundesland. Suche das für dich geltende Gesetz.
Oder andere Suche: Dienstunfall plus dein Land / od Bund
oder auch "Heilfürsorge".
Der Oberbegriff ist "Unfallfürsorge" oder "Heilfürsorge", du musst eigentlich deinen vergangenen Bescheiden (über Anerkennung eines DU) entnehmen können, wie die Stelle bei dir heißt.
In Bay und BW -soweit ichs verstanden habe- ist das Landesamt für Finanzen dafür zuständig. In Bremen heißt es Unfallfürsorgestelle und ist "ausgelagert" an einen Dienstleister, der auch Finanzielles und Beihilfe bearbeitet.
Dort wird die Entscheidung getroffen, ob dir ein DU anerkannt wird, welche Heilfürsoge (Physio, Psychotherapie, ...) dir zusteht u.a.
In Begutachtungsfragen wird der Amtsarzt - je nach Bereich und Land heißen die auch unterschiedlich bzw. gibts verschiedene Regelungen - eingeschaltet. Der AA wird beauftragt von der Unfallfürsorge-bearbeitenden-Stelle. Die U.fürsorge gibt die Fragen an den AA vor. Du hast ein Recht, diese zu sehen. Du hast ein Recht auf das AA-Gutachten.
Der AA gibt bei Bedarf weitere GA in Auftrag (mit Genehmigung der U.fürsorge.
Danach fasst der AA die Ergebnisse zusammen und überliefert die Zus.fassung als Beantwortung der vorgegebenen Fragen an die U.fürsorge.
Wenn du die Gutachten(GA) nicht hast, hole sie dir.
Hole alle Unterlagen ein (Akteneinsicht).
Prüfe, was anerkannt wurde, den Wortlaut beachten, §§ nachlesen.
Du brauchst natürlich auch deine anderen ärztlichen Berichte, die dem AA vorlagen. Prüfe ggf., was dem AA vorgelegt wurde.
4. Dienstherr / § Dienstfähigkeit
Parallel zu dem ganzen Anerkennungsverfahren über DU, Schäden, Höhe der Schädigung (GdS/MdE) (eigentlich müsste es GdS sein ... wäre neugierig, wenn nicht)
- parallel dazu interessiert deinen Dienstherrn, wie es mit der Aussicht steht, dass du deinen Dienst wieder verrichten kannst. Auch von dieser Stelle wird beim AA eine Begutachtung angefordert.
Der AA bekommt Fragen vom Dienstherrn und holt ggf. weitere GA ein und gibt eine Zusammenfassung an den Dienstherrn.
Der Dienstherr entscheidet dann über deine Dienstfähigkeit.
(Manchmal laufen die Begutachtungen auch zusammen, aber darüber müsstest du informiert worden sein.)
Nun:
Da dir ein Unfallruhegehalt "anerkannt" wurde, ist davon auszugehen, dass die beiden Stellen (U.fürsorge und Dienstherr) kommuniziert haben, das muss auch so sein.
Der Dienstherr ist der Verantwortliche für die Entscheidung, ob er dich aus dem Dienst schmeißt, weil "dienstunfähig" oder dich zu einem Teil von mind. 50% für teildienstfähig erklärt oder für dienstfähig.
Er entscheidet anhand der ihm vorliegenden Unterlagen außerdem, aus welchen Gründen er dich für nicht / teil / voll dienstfähig erklärt. Diese Begründung ist vorgeschrieben.
Lies die genau durch. Die steht in deinem Zurruhesetzungsbescheid.
Soweit ich dich richtig verstehe ("Unfallruhegehalt"), liegen die Entscheidungen bereits hinter dir, dir wurde entw. ein normaler DU anerkannt, kein qualif. - oder ein qualif., aber GdS unter 50. Du wurdest aus Gründen des DU zur Ruhe gesetzt.
Das muss alles aus den bisherigen Bescheiden der beiden Stellen hervorgehen.
Ob da noch Fristen oder Verfahren offen sind, wirst du wissen.
Der Dienstherr hat entschieden und dir die Zurruhesetzungsabsicht kundgetan, du hattest Einspruchrecht und hast Widerspruchsrecht, vielleicht ist das Verfahren noch offen.
5. Bezüge bearbeitende Stelle / Versorgungsstelle
Wenn der Dienstherr dich zur Ruhe gesetzt hat, gibt er deine Statusänderung mit Angabe der Gründe, die relevant sind für die Berechnung (§§) weiter an die "Bezüge bearbeitende Stelle" (manchmal LfF ... hier nicht ... bei dir?). Die Stelle berechnet anhand der ihr vorliegenden Informationen und Weisungen deine Versorgungsbezüge aus. Das Ergebnis wird dir als Versorgungsbescheid mitgeteilt.
Da du unsicher bist, was deine Lage angeht, solltest du vorsorglich Widerspruch einlegen, den musst du nicht begründen, nur die Frist einhalten. Der WS kann dir nicht schaden.
***
Was für mich bleibt ist die Frage, ob du gegen den Bescheid der "Unfallfürsorgestelle" einen WS laufen hast und ob du der Zurruhesetzung widersprochen hast bzw. den Gründen der Zurruhesetzung.
Hast du deine Akten eingesehen?
Wenn du noch keinen RA hinzugezogen hast, würde ich dir dringend dazu raten (auch die Suche nach einem kostet Zeit).
Beachte: Ich bin Laie, eine Rechtsberatung kann ich gar nicht geben, schon deshalb ist dies keine.
LG