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Wer hat den "qualifizierten DU" bekommen?

Man weiß ja nie wer hier alles mitliest und was gegen einen verwendet werden kann...
 
Das ist richtig, aber was willst du hier veröffentlichen, was die nicht längst wissen? Ist es schädlich zu schreiben, was anerkannt wurde zum Beispiel? Ist es schädlich zu schreiben, welche Infos du benötigst?

Du gibst deine Anonymität dadurch nicht auf und bestimmst immer noch selber, was du preisgibst und welche Infos du - wg. Wahrung der Anonymität oder evtl. Verwendung gegen dich - nicht veröffentlichst.

LG
 
Lese gerade, dass du schriebst "Jetzt muss ich erneut Widerspruch einlegen."

Wenn das ein WS gegen einen abgelehnten WS ist, dann müsstest du doch Klage einreichen. Lies vorsichtshalber den Rechtsbehelf noch einmal durch.
Sonst: WS erstmal hinschicken und Begründung später, damit du die Frist wahrst.

LG
 
Da hast du grundsätzlich Recht....

Das komische ist, ich habe Widerspruch eingelegt gegen den Versorgungsbescheid, jetzt kam die Ablehnung mit der Widerufsbelehrung, dass ich innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen kann...Ich habe auch damit gerechnet, dass ich jetzt klagen muss....seltsam, oder
 
Ok, Versorgungsbezüge / Versorgungsbescheid ist ja ein eigenständiges Verfahren. Zuvor hattest du vermutl. nicht gegen den Vers.bescheid WS eingelegt sondern gegen einen Bescheid der Unfallfürsorge.

LG
 
Hallo PU,

ich versuche, dir das "auseinanderzudröseln", soweit ich die Strukturen verstanden habe.

1. Land / Ländergesetze / Bund
Es gibt Unterschiede zw. Bundesbeamtenrecht und Landesbeamtenrecht. Du musst dir also die §§ suchen, die für dich - je nach Bundesland verschieden - zutreffen. Nicht in allem in Sachen Dienstunfall(anerkennung) gibt es Unterschiede.

2.
Ob dir ein DU anerkannt wird und welche Schäden dir anerkannt werden, wird von einer anderen Stelle bearbeitet (*Unfallfürsorge) als die Entscheidung über Dienst(un)fähigkeit (*Dienstherr).
* Die Bezeichnungen weichen je anch Bereich, Bund, Land voneinander ab.

Welche Stelle in welchem B.land wie heißt, weiß ich nicht, habe auch noch nie eine solche Übersicht für alle Länder und Bund im Vergleich irgendwo gefunden.
Du müsstest rausfinden, wo die Unterschiede sind bzw. welche Regelungen f. dich zutreffen. Die §§ sind in den Bescheiden angegeben, du findest dann die §§ im www.

3. § Unfallfürsorge
Suche nach "Unfallfürsorge" plus dein Bundesland. Suche das für dich geltende Gesetz.
Oder andere Suche: Dienstunfall plus dein Land / od Bund
oder auch "Heilfürsorge".
Der Oberbegriff ist "Unfallfürsorge" oder "Heilfürsorge", du musst eigentlich deinen vergangenen Bescheiden (über Anerkennung eines DU) entnehmen können, wie die Stelle bei dir heißt.
In Bay und BW -soweit ichs verstanden habe- ist das Landesamt für Finanzen dafür zuständig. In Bremen heißt es Unfallfürsorgestelle und ist "ausgelagert" an einen Dienstleister, der auch Finanzielles und Beihilfe bearbeitet.

Dort wird die Entscheidung getroffen, ob dir ein DU anerkannt wird, welche Heilfürsoge (Physio, Psychotherapie, ...) dir zusteht u.a.
In Begutachtungsfragen wird der Amtsarzt - je nach Bereich und Land heißen die auch unterschiedlich bzw. gibts verschiedene Regelungen - eingeschaltet. Der AA wird beauftragt von der Unfallfürsorge-bearbeitenden-Stelle. Die U.fürsorge gibt die Fragen an den AA vor. Du hast ein Recht, diese zu sehen. Du hast ein Recht auf das AA-Gutachten.

Der AA gibt bei Bedarf weitere GA in Auftrag (mit Genehmigung der U.fürsorge.
Danach fasst der AA die Ergebnisse zusammen und überliefert die Zus.fassung als Beantwortung der vorgegebenen Fragen an die U.fürsorge.

Wenn du die Gutachten(GA) nicht hast, hole sie dir.
Hole alle Unterlagen ein (Akteneinsicht).
Prüfe, was anerkannt wurde, den Wortlaut beachten, §§ nachlesen.

Du brauchst natürlich auch deine anderen ärztlichen Berichte, die dem AA vorlagen. Prüfe ggf., was dem AA vorgelegt wurde.

4. Dienstherr / § Dienstfähigkeit
Parallel zu dem ganzen Anerkennungsverfahren über DU, Schäden, Höhe der Schädigung (GdS/MdE) (eigentlich müsste es GdS sein ... wäre neugierig, wenn nicht)
- parallel dazu interessiert deinen Dienstherrn, wie es mit der Aussicht steht, dass du deinen Dienst wieder verrichten kannst. Auch von dieser Stelle wird beim AA eine Begutachtung angefordert.
Der AA bekommt Fragen vom Dienstherrn und holt ggf. weitere GA ein und gibt eine Zusammenfassung an den Dienstherrn.
Der Dienstherr entscheidet dann über deine Dienstfähigkeit.

(Manchmal laufen die Begutachtungen auch zusammen, aber darüber müsstest du informiert worden sein.)

Nun:
Da dir ein Unfallruhegehalt "anerkannt" wurde, ist davon auszugehen, dass die beiden Stellen (U.fürsorge und Dienstherr) kommuniziert haben, das muss auch so sein.
Der Dienstherr ist der Verantwortliche für die Entscheidung, ob er dich aus dem Dienst schmeißt, weil "dienstunfähig" oder dich zu einem Teil von mind. 50% für teildienstfähig erklärt oder für dienstfähig.
Er entscheidet anhand der ihm vorliegenden Unterlagen außerdem, aus welchen Gründen er dich für nicht / teil / voll dienstfähig erklärt. Diese Begründung ist vorgeschrieben.
Lies die genau durch. Die steht in deinem Zurruhesetzungsbescheid.

Soweit ich dich richtig verstehe ("Unfallruhegehalt"), liegen die Entscheidungen bereits hinter dir, dir wurde entw. ein normaler DU anerkannt, kein qualif. - oder ein qualif., aber GdS unter 50. Du wurdest aus Gründen des DU zur Ruhe gesetzt.
Das muss alles aus den bisherigen Bescheiden der beiden Stellen hervorgehen.
Ob da noch Fristen oder Verfahren offen sind, wirst du wissen.

Der Dienstherr hat entschieden und dir die Zurruhesetzungsabsicht kundgetan, du hattest Einspruchrecht und hast Widerspruchsrecht, vielleicht ist das Verfahren noch offen.

5. Bezüge bearbeitende Stelle / Versorgungsstelle
Wenn der Dienstherr dich zur Ruhe gesetzt hat, gibt er deine Statusänderung mit Angabe der Gründe, die relevant sind für die Berechnung (§§) weiter an die "Bezüge bearbeitende Stelle" (manchmal LfF ... hier nicht ... bei dir?). Die Stelle berechnet anhand der ihr vorliegenden Informationen und Weisungen deine Versorgungsbezüge aus. Das Ergebnis wird dir als Versorgungsbescheid mitgeteilt.

Da du unsicher bist, was deine Lage angeht, solltest du vorsorglich Widerspruch einlegen, den musst du nicht begründen, nur die Frist einhalten. Der WS kann dir nicht schaden.

***
Was für mich bleibt ist die Frage, ob du gegen den Bescheid der "Unfallfürsorgestelle" einen WS laufen hast und ob du der Zurruhesetzung widersprochen hast bzw. den Gründen der Zurruhesetzung.
Hast du deine Akten eingesehen?

Wenn du noch keinen RA hinzugezogen hast, würde ich dir dringend dazu raten (auch die Suche nach einem kostet Zeit).

Beachte: Ich bin Laie, eine Rechtsberatung kann ich gar nicht geben, schon deshalb ist dies keine.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe eine 90%ige MDE und bin aufgrund der DU im Ruhestand, meine Dienststelle sagte der qualifizierte sei mir sicher! Doch das LBV meint ich wäre nicht NUR wegen dem einen Du im Ruhestand sondern wegen mehreren im Gesamten....sie haben einen als rechtswidrigen Angfriff gewertet, aber das erhöhte Unfallruhegehalt abgelehnt, Begründung s. Oben....
Widerspruch habe ich eingelegt gegen den Versorgungsbescheid, sprich gegen die Höhe der Bezüge, gleichzeitig habe ich das erhöhte beantragt. Nun kam die Absage mit der o.g. Begründung und der Möglichkeit des Widerspruchs, ich dachte, eigentlich müsste ich jetzt klagen.....
Alles seltsam wie ich finde... Auf der einen Seite anerkannt, auf der anderen insgesamt abgelehnt....
 
Hallo,

es gab - so schließe ich daraus - vor diesem letzten DU (mit tätlichem Angriff) - andere DU. Über diese müssten dir dann Bescheide vorliegen, auch MdE.

Ist das so?

LG
 
Ich habe bisher nur eine Gesamt MDE, die müsste aufgeschlüsselt werden auf die einzelnen DU....weiß nur noch nicht wie und wo ich das machen kann, ich kann nicht einfach zum AA gehen und sagen beurteile die mal bitt alle einzeln...
Im übrigen habe ich noch einen zweiten DU durch einen rechtswidrigen Angriff, dieser wurde aber komischerweise nicht anerkannt......d.h. Anerkannt schon als DU , aber nicht als rechtswidrig, obwohl ich klar angegriffen wurde .
 
Dir wurden also insg. 2 oder mehr DU anerkannt, einer davon (der letzte) als tätl. Angriff. Bei dem/den früheren wurde keine MdE festgestellt.
Soweit richtig?
(Ich denke nicht, dass dir die Gesamt-MdE dann aufgeschlüsselt werden müsste, weiß ich aber nivht.)
Wurde beim anderen erwähnten (früheren) DU auch festgehalten, dass es ein tätlicher Angriff war?

Es geht bei Anerkennung des DU dir gegenüber nicht um eine Feststellung, ob ein Angriff rechtswidrig war!
Es geht bei der Beurteilung, ob qualif. DU oder nicht, um die Feststellung, ob der DU von dir als Angriff auf dein Leben aufgefasst werden musste und zwar wegen der Situation selber.

Lies die Definition / §§ zum qualif. DU.

Nachtrag: Das LBV bekommt Vorgaben, auf welcher Grundlage deine Versorgung/Pension berechnet werden soll, LBV entscheidet nicht, ob ein DU vorlag bzw. welche Art (qualif. oder nicht). Das hat eine andere Stelle vorher entschieden. Gegen deren Bescheid müsstest du WS einlegen.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Behörde hat alle DU anerkannt, der 1. wurde vom JM als rechtswidrig, somit imSinne des 37er, anerkannt, der 2. nicht, obwohl es ein klarer. Angriff ohne rechtfertigenden Notstand war. Der darauffolgenden war ein normaler DU, nicht m Sinne des 37er.
Die Einschätzung der MDE wurde erst vorgenommen nachdem ich dienstunfähig wurde, als ich wusste woran es liegt, zu Beginn wusste ich nicht, warum es mir so schlecht geht, als den Ärzten und mir das klar wurde habe ich nochmals um Anerkennung gebeten, da die DU bereits abgeschlossen waren, körperliche Schäden waren schon lange verheilt. Die DU sind einige Jahre her. Dann ging es beim AA darum, ob der Dienst und die DU ursächlich sind für die Erkrankung, Antwort vom AA, ganz klares JA! Folge, dauernde Dienstunfähigkeit , Frühpension und direkte Anerkennung vom Unfallruhegehalt , das bestimmt das LBV aufgrund der Ausführungen der Behörde , das erhöhte Unfallruhegehalt muss beantragt werden, das genehmigt oder lehnt das JM ab.
Gegen das Unfallruhegehalt habe ich Widerspruch eingelegt , weil mir das erhöhte zusteht. Dies wird jetzt abgelehnt, jetzt muss ich wieder Widerspruch einlegen.....
 
Ok. Das erhöhte Unfallruhegehalt hast du beantragt (JM).
Der Antrag wurde abgelehnt?
Wie lautete die Begründung, war ein § angegeben etc?

Ich hoffe, du hast bereits einen RA, der sich auskennt und dich berät.
 
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