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Welche Fachrichtung bei Begutachtung

Petra

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Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
491
Hallo Zusammen,

ín welcher Fachrichtung soll bei einer Verletzung der HWS in der privaten Unfallvericherung begutachtet werden. Eher Unfallchirurge, oder Orthopädie?

Lt. dem Fachbuch von Prof. Ludolph, "Der Unfallmann", soll hier ja eher eine Begutachtung duch einen Unfallchirugen erfolgen, der auch die Minderung der Erwerbsfähigkeit feststellt. Dies erscheint logisch.

Gibt es hierzu gerichtliche Entscheidungen?

Viele Grüsse

Petra
 
hallo Petra,

ich denke, da hängt von der art der verletzungen ab, die ja vielfältig sein können und nicht nur auf orthopädischem gebiet liegen müssen. es kann neben orthop. und unfallchir. auch neurologische begitachtung in betracht kommen oder mehrere der genannten gleichzeitig.
auch wird wesentlich sein, was überhaupt festgestellt werden soll, also welches rechtsgebiet gefragt ist. da wäre zu fragen, was soll festgestellt werden - verletzungsfolgen, dadurch bestehende berufliche und allgemeine einschränkungen?


gruss

Sekundant
 
Hallo Petra,
bitte jetzt schon dran denken, der (welches Fachgebiet auch immer) Gutachter darf keinen Befunden eines Radiologen (CT/MRT) widersprechen!! Das versuchen diese nämlich gerne - wenn sie im Sinne der Versicherung begutachten :rolleyes:
Gruß Prowler
 
Hallo Petra,

ich schließe mich Sekundant an, dass für die Antwort wichtig zu wissen ist, worin der Schaden besteht und ob neurologisch etwas feststellbar ist, auch (Hinweis von Prowler) welche radiologischen Befunde vorhanden sind.
Meine Erfahrung bzgl. Kopfgelenkverletzung ist eher positiv mit der Zusatzfachrichtung "Manuelle Medizin", die hatten bei mir einige Orthopäden. Aber ob sich unsere Verletzungen und Probleme vergleichen lassen, weiß ich nicht.

Meinst du einen Schaden an der HWS oder an den Kopfgelenken (C0 - C2/3)?

LG
 
Hallo prowler,

ist ja sehr interessant das ein Gutachter dem Radiologen nicht widersprechen darf. Gibt es dazu eine Rechtsvorschrift bzw. §? Wie sieht es dann aus wenn die 08/15 Radiologen zuerst nichts gesehen haben und erst durch Zweitmeinung der ganze Schaden herauskommt?

Weil ich hatte da nämlich einen Spezi SV der dann die Zweitmeinung "Radilogisches-Gutachten" vehement widerspricht, natürlich zu gunsten der Kostenträger versteht sicht. Gleiches Spiel mit dem BG-SB.

Hallo Petra,

Wichtig zu wissen bei SV ist Orthopäden können meist nur Knochen, Röntgenbilder werden dann beim SV gemacht um die M.E. Falschmeinung zu begründen. Wenn also auch Bandscheiben, Nerven ect. mit im Spiel sind, geht es in Richtung Neurologie usw. dazu gibt es auch Urteile, weil sonst sagt der SV nee is nicht und nach seiner Meinung nach bringt eine andere Fachrichtung keine neuen Erkenntnisse usw. übliche Spiel halt.


Gruß
Isswasdoc
 
Hallo isswasdoc,
der § ist 407a ZPO. Das Wissen und ein übertragbares Beispiel habe ich aus dem Buch “Der Unfallmann“. Zufällig gibt es diesen Abschnitt auch Auszugsweise im Internet zu lesen - ich hab das mal für dich Gegoogelt (Seite 20 unter 2.6)

Gruß Prowler
 
allo Zusammen,

zunächst einmal lieben Dank für Eure Antworten.

Das Problem in der Sache ist, dass die Versicherung einen Orthopäden mit der Erstellung des GA beauftragt hat. Dieses Gutachten ist für den Verlezten negativ ausgefallen. deshalb meine Frage nach der Fachrichtung. Betrifft auch nicht mich persönlich, sondern einen Bekannten.
Deshalb kann ich auch nicht mehr dazu sagen.



Hallo Prowler,

momentan scheint es Mode zu sein, dass die Gutachter sich auf nachfolgende Meta-Analyse aus (China) beziehen, um entsprechende radiologische Befunde auszuhebeln (Metaanlyse, Li und Mitarbeiter, European Spine Journal, Januar 2013) :

Magnetic resonance imaging signal changes of alar and transverse ligaments not correlated with whiplash-associated disorders: A meta-analysis of case–control studies

Eigene Studien wurden nicht durchgeführt, wodurch es schon fraglich ist, ob es sich hier überhaupt um eine Mataanalyse handelt!

Außerdem bestätigen die Autoren selbst, dass die für diese "Metaanalyse verwendeten Fall-Kontroll-Studien für voreingenommene und fehlerhafte Ergebnisse verantwortlich sein könnten."

Auszug aus dem Original: „We have to admit that the retrospective case–control studies could be responsible for biased and flawed results.”


Viele Grüsse

Petra
 
Hallo Petra,

jetzt nach dem du schreibst, dass schon ein GA erstellt wurde, denke ich, ist der Zug abgefahren!
Ein hinterfragen der Fachrichtung hätte vor dem GA erfolgen müssen!
Jetzt ist eigentlich nur noch der Weg das GA auf Fehler zu durchforsten möglich, ist aber meine pers. Meinung!
 
Hallo Micha,

das sehe ich jetzt nicht so. Denn wenn eine falsche fachrichtung gewählt ist, ist das Gutachten unbrauchbar und kann nicht verwertet werden. . Überspitzt gesehen kann ja auch ein Frauenarzt keine Zahngutachten erstellen.
 
Na ja, da hast du Recht!
Aber ein Gericht wird keinen Zahnarzt mit dieser Aufgabe beauftragen!
Im übrigen sind die Sachverständige ja dazu angehalten den Auftrag sofort zu prüfen, ob Sie dafür in Frage kommen!
Lies dir mal den Link von prowler durch, dort steht es sehr gut beschrieben drin!
 
Hallo Micha,
die Vorschrift nach § 407a ZPO ist mir durchaus bekannt, aber wie viele Gutachter prüfen denn? Ich habe schon Gutachhten gelesen, din welchen sich Gutachter fachübergreifend äußern. Auch Gerichte stellen Fragen an den faschen Facharzt (Gutachter). Wie oft wird denn ein Orthopäde in der Fachrichtung Radiologie befragt, von Gerichten!? Ist mir jetzt schon vermehrt aufgefallen.
 
Hallo Petra,

es ist ja zunächst (nur) ein Parteigutachten und es hat sich (noch) kein Richter damit beschäftigt. Also muss dein Bekannter - wie ptpspmb schon erwähnt hatte - das Gutachten nach Unwahrheiten "zerpflücken" und u.a. auch auf die falsche Fachrichtung des Gutachters hinweisen.

Gruß Prowler
 
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