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Warum keine Bescheiderteilung

Hallo Leute,
ich muss nun eine Fortbildung machen, um wieder in Arbeit zu kommen. Die Maßnahme habe ich mir selbst gesucht! Integrationsschiet habe ich abgelehnt. Ich darf nicht mehr im alten Beruf arbeiten. Ich denke ich werde auch nach der Schule keine Arbeit mehr finden.. ich bin dann 54! Das graue Silber wird nicht geschätzt, leider. Aber meine Frage: Ist die BG nach Fortbildungseinwilligung von ihren Pflichten entbunden, ist damit die Integration beendet?
Gruß alschbieta
 
Hallo,

eine Fortbildung macht man doch in seinem Beruf.

Du aber sagst, Du kannst Deinen Beruf nicht mehr ausüben. Das verstehe ich jetzt nicht.

M. E. benötigst Du eine neue Ausbildung mit Abschluss (IHK o. HWK).

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
ich habe mehrere Berufe erlernt. 1993 habe ich eine Umschulung zur Bürokauffrau mit IHK Abschluss erlangt. Zuletzt habe ich aber in der Galvaik gearbeitet nach vorheriger Erlangung eines Oberflächenbeschichters. Ich sollte nun an einem neunmonatigen Integrationstrainig teilnehmen. Das habe ich abgelehnt und mir diese neunmonatige Fortbildung selbst gesucht, ich war dort zur Bildungsberatung.. Fachkraft für betriebliches Rechnungswesen mit IHK Zertifikat. Ich habe es dem Berufshelfer so vorgelegt und es wird nun genehmigt. Ob ich danach Arbeit bekomme...Wahrscheinlich nicht, wegen Alter und Region.
Gruß alschbieta
 
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