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Wann kann man einen neuen GdB Antrag stellen und wie sinnvoll wäre dieser bei mir?

Schmeichel78

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Juni 2016
Beiträge
146
Hallo zusammen,

ich habe im August 2016 einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Der Bescheid vom Juli 2015 wurde zum August 2016 nun im Oktober 2016 aufgehoben und eine Erhöhung von 20 auf 30 festgestellt.

Anerkannte Beeinträchtigungen:
Anerkannte BG-Leiden, Reizknie bei Gelenkverschleiß rechts
Anerkanntes BG-Leiden, linker Unterschenkel (keine Ahnung, was er damit meint, evtl. ist damit mein linker Ellenbogen gemeint, auf dem eine MdE von 10 besteht)
Sehminderung

In meinem letzten Gutachten (Mai 2016) wurden folgende Befunde erhoben:

- Herabsetzung der Trage- und Belastungsfähigkeit des rechten Beines
- Schwellneigung bei chronischen Reizknie rechts
- Posttraumatische Arthrose rechtes Kniegelenk
- Funktionale Beinverkürzung rechts
- Flexionskontraktur rechtes Kniegelenk
- Ausgedehnte Narbenbildungen an beiden Beinen
- Bildmorphologische Veränderungen
- Gangbildstörungen
- Ein Beschwerdebild, das dem unfallchirurgischem Erfahrungsstand nicht widerspricht
(Bereits im GdB Antrag vom August 2016 erwähnt) Zusätzlich habe ich eine MdE von 10 auf einen weiteren Schulunfall in Folge eines Ellenbogenbruches (Radiosköpfchenfraktur)

- Es findet sich indessen eine blockierende Innen- und Außenfunktionsblockade
- Herabsetzung des Belastungsfähigkeit des linken Armes mit Drehschwäche des linken Ellenbogengelenkes
- Narbenbildungen
- Ein Subjektives Beschwerdebild
(Bereits im GdB Antrag vom August 2016 erwähnt) Zusätzlich liegt laut Augenarzt eine funktionale Einäugigkeit vor.

Ich schreibe mal die Werte auf:
Rechts
S C A
+4.00 -1.50 18 9
+4.25 -1.25 17 9
+4.25 -1.50 19 9
<+4.25 -1.50 18>

Links
+0.25 -0.50 44 9
+0.25 -0.50 43 9
+0.00 -0.25 39 9
<+0.25 -0.50 43>


+ 4.25 -1.50 18>
(Noch nicht im m GdB Antrag vom August 2016 erwähnt) In meinem ersten MRT der Beine wurde im September 2016 folgendes festgestellt:

- Komplexer Riss des Vorderhorns des Außenmeniskus (7 lma 10). Dieser ist zudem nach ventral subluxiert.
- Höhergradige retropatellare Knorpelläsionen mit subchondralen Osteoödemen an der lateralen Facette.
- Degenerative Veränderungen mit bekannten osteophytären Anbauten, subchondraler Mehrsklereosierung und Gelenkspaltverschmälerung
Dann liegt mir noch ein Befund einer Uniklinik aus 2015 vor, der irgendwie bisher überhaupt keine Rolle bei der GdB Bewertung gespielt hat, evtl. ist es ja auch richtig so.

- Deutliche valgische Beinachse rechts
- Eingeschränkte Beweglichkeit im rechten Sprunggelenk mit Extension/Flexion 0/0/20°.
Als letztes findet ein festgestellter Beckenschiefstand von 2 cm aufgrund der Beinverkürzung rechts bisher keine Berücksichtung bei der GdB-Bewertung.
Sorry, dass ich so viel geschrieben habe. Evtl. ist es ja in den Zitatsfenstern übersichtlicher :)

Könnt Ihr mir sagen, wann ich einen neuen oder einen Verschlimmerungsantrag stellen kann?

Macht es Eurer Meinung nach in meinem Fall überhaupt Sinn? Es gibt Ärzte, die mir gesagt haben, 30 sei toll in meinem Fall, andere sagten, es sei zu wenig. :confused:
 
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