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Vorladung Polizei als Zeuge

Hallo Tscharlie,

Vielen Dank für den Link.

Mein Anwalt will jetzt auch versuchen den Haushaltsführungsschaden zu kalkulieren. Mein Mann arbeitet bis heute auf geringer Stundenzahl, da ich nach dem Unfall viele Dinge im Haushalt nicht mehr bewerkstelligen konnte. Das ist bis heute so, wenn auch nicht so gravierend wie die erste Zeit nach dem Unfall. Nun meinte mein Anwalt, dass so eine Aussage (also dass mein Mann das meiste gemacht hat/macht) kontraproduktiv wäre für den Haushaltsführungsschaden. Das verstehe ich irgendwie nicht. Du hattest ja auch darauf hingewiesen, dass es unerheblich ist ob Familienmitglieder, eine angestellte Haushaltsdame und sonstwer den Haushalt übernimmt.
Ich glaube zwar nicht, dass ich einen schlechten Anwalt habe, aber man merkt schon, dass er sich bei manchen Dingen nicht so wirklich gut auskennt. Er hat auch ganz offen gesagt, dass er z.b. bei BG Dingen überhaupt keine Ahnung hat. (Was nicht allzu sehr verwundert, er ist halt ein Anwalt für Verkehrsrecht)

Schönen Sonntag
 
hallo vanxava,

wenn es rein um die erlangung einer entschädigung aus einer kfz-haftpflichtversicherung geht, sind unterscheidungen wie fahrlässig, grob fahrlässig, bedingter vorsatz, vorsatz ... völlig irrelevant.

im grunde geht es nicht mal um die frage, ob der unfallgegner schuldhaft gehandelt hat oder nicht. es geht nur darum, dass du aus dem "reinen vorhanden sein" eines zulassungspflichtigen kfz einen schaden erlitten hast an dem du selbst keine schuld trägst. (verschuldenshaftung / gefährdungshaftung).

ich gehe mal davon aus dass der unfall hier in D passiert ist, also gilt für die schadensabwicklung deutsches recht. egal in welchem land das kfz versichert ist. die beweislast dass du einen schaden erlitten hast, und falls ja in welcher höhe liegt auf der seite des geschädigten (dir).

da du auf die aktive nebenklage verzichtest:
dann bist du dir also ganz sicher dass du bereits frieden durch vergebung gefunden hast?

dass so eine Aussage (also dass mein Mann das meiste gemacht hat/macht) kontraproduktiv wäre für den Haushaltsführungsschaden

im sinne der rechtlichen beweismittel (wie hoch ist der entstandene haushaltsschaden nun tatsächlich) hat dein anwalt mit seiner aussage recht. ein schaden, der durch einen offiziellen fremdbeleg nachweisbar ist, kann wesentlich unkomplizierter durchgesetzt werden. so ist das halt mal juristisch.

liebe grüsse
ger.kaiser
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi ger.kaiser,

Danke für deine Ausführungen, jetzt hab ich das auch verstanden.

Also vergeben habe ich dem Herrn ganz sicher nicht, aber wie gesagt, mein subjektiver Hass hält sich tatsächlich in Grenzen (mag sein, dass das anders wäre, wenn ich keine Amnesie hätte). Ein anderer Grund ist wohl auch, dass ich nicht weiß, in welchen Kreisen diese Männer verkehren und ehrlich gesagt, habe ich Angst vor einer Art "Racheaktion".

Mein Anwalt fordert jetzt wie gesagt, zum ersten Mal den Verdienstausfall ein, meine 78 Wochen Verletztengeld wären Ende April abgelaufen. Ich soll nun eine Maßnahme machen bei der ich Übergangsgeld beziehe. Ist es möglich die gegnerische Versicherung dazu zu bringen, die daraus resultierende Differenz auch mal zeitnah zu begleichen? Übergangsgeld ist ja erheblich weniger als Verletztengeld..

Gruß
 
hi vanxava, was mir noch eingefallen ist:

du bist gesetzlich krankenversichert oder? hast du keinen antrag auf haushaltshilfe gestellt?

versuch das ganze mal "von weitem" zu sehen:

die gegnerische KH muss dich, falls nötig bis zu deinem lebensende, finanziell so stellen als wäre der unfall nie geschehen. mit allen konsequenzen. das ist dein gesamter schadensanspruch. die schadenshöhe wird salopp gesagt durch den vorher-nachher vergleich festgestellt. alle unterschiede musst du belegen (beweisen), vom schaden an deinem kfz über deinen zeitnahen verdienstausfall, zusätzlich alle dir entstandenen sonderkosten, bis hin zum verdienstausfall durch gesundheitlichen dauerschaden. auch alle sozialleistungen die du nicht mehr einzahlen kannst müssen berücksichtigt werden (DRV altersrentenanspruch ...). das schmerzensgeld kommt oben drauf.

um einen fall abschliessen zu können muss abgewartet werden ob und welche gesundheitlichen dauerfolgen verbleiben. falls dies der fall ist, wird hochgerechnet und dir (das ist die gängige vorgehensweise) durch die KH eine einmalentschädigung angeboten (abfindung).

leistungen deiner gesetzlichen versicherungsträger werden gegengerechnet.

versicherungsleistungen aus deiner privaten BUZ oder UV (falls vorhanden) dürfen nicht gegengerechnet werden, denn das sind sog. summenversicherungen die rechtlich wie privatvermögen gehandhabt werden müssen.

das hört sich erst mal einfach an, aber die komplette beweisstrecke ist mühselige detailarbeit. es ist wirklich das beste, alles den RA machen zu lassen.

[...]und ehrlich gesagt, habe ich Angst vor einer Art "Racheaktion".
au weia. ob das tatsächlich möglich ist müsstest du mit deinem RA besprechen (inwieweit der unfallgegner an deine daten gelangen kann).

ich wünsche dir auf alle fälle viel kraft und viel geduld!
und dass du gesund wirst

liebe grüsse
ger.kaiser
 
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