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Vorladung Polizei als Zeuge

vanxava

Mitglied
Registriert seit
17 Nov. 2013
Beiträge
63
Hallo liebes Forum,

Mir ist grad richtig das Herz stehen geblieben, als ich einen Brief aus dem Briefkasten nahm und gesehen hab, dass er von der Polizei ist. Dann die großen Worte "Vorladung" und "fahrlässige Körperverletzung". :eek:
Dann habe ich gesehen, dass ich als Zeugin geladen bin und ich konnte endlich wieder atmen...Spaß beiseite. Es steht nicht geschrieben um welches Delikt es sich handelt (also kein Datum oder ähnliches), ich gehe mal davon aus, dass es um meinen Unfall geht (der war Ende September 2013).
Frage:
Kann ich davon ausgehen, dass es zu einem Prozess kommt?
Nach meinem letzten Kentnissstand ist der Unfallverursacher über alle Berge und wird per Interpol gesucht. Macht dieses "Nicht greifbare" irgendeinen Unterschied?
Was hat es für Konsequenzen wenn ich als Klägerin auftrete?

Meine eigentliche Zeugenaussage wird sehr knapp ausfallen, da ich mich kein Stück an den Unfall erinnern kann (Amnesie).

Die Fragen mögen etwas laienhaft anmuten, aber ich habe mehr als genug an den Folgen meines Unfalls zu knabbern, über strafrechtliche Sachen hab ich mich bislang nichr so belesen. Zum Glück hab ich morgen einen Termin bei unserem Anwalt.(eigentlich wegen einer anderen Sache, ich bin unfallbedingt nicht mehr berufsfähig und überhaupt finde ich es inzwischen ziemlich jämmerlich was die gegnerische Haftpflicht mir an Schmerzensgeld bezahlt hat) Vielleicht könnt ihr mir ja noch Tipps geben, was ich ihn fragen sollte..

Vielen Dank
 
Strafrecht / Zivilrecht

Hallo vanxava,

Dir ergeht es, wie vielen in diesem Forum auch. Die Versicherung versucht auf Kosten der Geschädigten zu sparen, koste es, was es wolle.

Anklage gegen Deinen Unfallgegner wird wahrscheinlich erst erhoben, wenn dieser durch die Polizei gefasst ist. Das hat aber nichts mit Deinen zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Gegnerische Haftpflichtversicherung zu tun, obgleich die Untersuchungsergebnisse innerhalb der Starftatermittlung durchaus hilfreich sein könnten.

Da Du Dich selbst nicht an den Unfall erinnern kannst, könnte es für die Versicherung leicht werden, Deine Ansprüche zu minimieren. Insofern wäre eine Unfallrekonstruktion hilfreich, um ein Waffengleichgewicht gegenüber der Versicherung zu schaffen.

Hier mal etwas zum Schnökern in dieser Hinsicht:
http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Ich hoffe, Dein Anwalt ist fit genug und kennt sich mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfall gut aus.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

Vielen Dank für deine Erklärungen.

Wie kann es denn eigentlich sein, dass die Polizei mich jetzt erst als Zeugin läd? Die übliche Bürokratie?

Eine Unfallrekonstruktion fand insofern statt, dass ein Gutachter beide Fahrzeuge begutachtet hat. Es gibt auch Zeugen für das Unfallgeschehen, deren Aussage ich durch die Polizeiakte kenne. Der Fahrer stand außerdem unter beträchtlichem Drogeneinfluß. Der Fahrer meinte erst seine Bremse war defekt, das war laut Gutachter (der auch den literweise zuvor geklauten Diesel simulierte) nicht der Fall. Der Beifahrer sagte zur Polizei "die Frau ist unschuldig". Glücklicherweise ist die Schuldfrage eindeutig und die gegnerische Haftpflicht hat dies durch die Zahlung von Schmerzensgeld doch auch eingestanden, oder?

Lieben Gruß
 
Was stand auf der Zahlungsüberweisung

Hallo vanxava,

die Zahlung von Schmerzensgeld bedeutet noch keine Einstandspflicht. Wenn die Zahlung z. B.: "unter Vorbehalt" gezahlt wurde, dann kann die Versicherung später die Zahlung auch wieder zurück fordern.

Erst, wenn die Versicherung ein Einstandsbekenntnis abgibt, dann kannst Du zumindest davon ausgehen, dass sie die Einstandspflicht der Sache nach anerkannt hat. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie auch alle Unfallfolgen anerkennt. Das wiederrum musst Du beweisen.

Hier noch ein mehr zum Schmökern:

http://www.unfallreko.de/seite/105207/infos-zur-hws.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

Also die gegnerische Versicherung hat bei den Zahlungen immer geschrieben "die Art der Verrechnung behalten wir uns vor". Wie ist das denn eigentlich zu verstehen?
Bei der letzten Zahlung haben sie geschrieben "wir zahlen eine-angemessene- Summe x". Diese angemessene Summe lag natürlich unter der Forderung meines Rechtsanwalts. Wer auch immer entscheiden kann was angemessen ist und was nicht..

Gruß
 
... die Art der Verrechnung behalten wir uns vor ...
hi vanxava, im grunde könnte das einfach nur heissen ob sie per scheck zahlen oder überweisen. verrechnungsart kann aber auch die verrechnung mit einer gegenforderung sein, oder die verrechnung in raten, oder durch monatliche verrentung.

haste denn die kohle immer komplett bekommen? falls ja, bedeutet das in deinem fall wohl gar nichts.

@rekobär: in welchem fall zahlt denn eine versicherung etwas "unter vorbehalt" aus? das hab ich noch nie gehört. normalerweise steht da halt "wir zahlen ohne anerkennung einer rechtspflicht", was so viel heisst dass die umstände des schadensfalles rechtlich nicht auf andere oder weitere schadensfälle angewandt werden können. hast du das gemeint?

weiss noch wer was anderes dazu?

schöne grüsse
ger.kaiser
 
Hallo zusamnen,

Ich war heute bei meinem Anwalt und dieser Satz mit der Verrechnung soll wohl heißen, dass die mir gezahlten Summen auf alle Forderungen (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsschaden etc) angerechnet werden können. Ich habe bislang drei Zahlungen erhalten (bzw.die Anwaltskanzlei und die haben es mir dann überwiesen). Mein Anwalt hat nochmal bestätigt, dass die Schuldfrage eindeutig ist und die gegnerische Versicherung dies auch so sieht. Er wird jetzt wieder eine Forderung stellen
Bezüglich meiner Einladung als Zeuge meinte er es kann gut sein, dass der Fahrer gefasst ist. Er sieht wenig Sinn als Nebenkläger aufzutreten, da bei dem Herrn eh nichts zu holen ist.

Gruß
 
Unter Vorbehalt

Hallo ger.kaiser,

"unter Vorbehalt" oder "Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ist eigentlich dasselbe, da bei beiden Formulierungen eine Rechtspflicht nicht anerkannt wird.

Hallo vanxava,

wie gesagt, selbst, wenn die Versicherung die Schuldfrage anerkennt, bleibt Dir immer noch die Beweispflicht über die Schadenart und Schadenhöhe.

Als Nebenkläger aufzutreten macht nur Sinn, wenn man will, dass der Angeklagte auch wirklich verurteilt werden soll, wobei das noch keine Garantie dafür darstellt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
hi rekobär,

es folgt off topic :)

"unter Vorbehalt" oder "Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ist eigentlich dasselbe...
nein das ist absolut nicht das selbe, da zahlungen bei der formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" nicht zurück gefordert werden können. es bedeutet eben nur dass eine rechtspflicht, bezogen auf weitere schadensfälle dieser art nicht hergeleitet werden kann.

"unter vorbehalt" würde tatsächlich bedeuten, dass eine zahlung auf einen noch ungeklärten schadensfall geleistet wird. dann müsste die frage auch lauten, auf was sich der vorbehalt denn eigentlich bezieht. so etwas kenne ich aus dem versicherungsrecht nicht.

ich möchte jetzt nicht gescheitmeier genannt werden, aber es ist halt mal so dass in diesem bereich sehr streng auf formulierungen und deren auslegung geachtet werden muss.


nette grüsse
gescheitmeier ger.kaiser :rolleyes:
 
Hallo,

der Hinweis des RA ist wichtig und richtig!

Ist bei dem Beklagten nichts zu holen sieht das für Dich schlecht aus - hoffe Du hast keinen " Verein" der Opferhilfe eine Abtretungserklärung unterschrieben.

Ich wurde als Zeugin vor Jahren geladen, wo auch die Geschädigte nur als Zeugin geladen war.

Bei dem Beklagten war nichts zu holen und Sie konnte dann sich an das Versorgungsamt wenden mit dem Urteil, sowie dem Handelsregisterauszug das beim Verurteilten nichts zu holen war.

Übel solche Fälle, wenn der Unfallverursacher bereits seine Versicherungsprämien nicht bezahlt hat und Insolvent ist.

Mithin sonderlich als Nebenklägerin geladen zu sein. Ok, ich kenne bislang nur den einen Fall aus nächster nähe und der liegt Jahre zurück.
 
Hallo zusammen,

Also ich sehe auch davon ab, als Nebenklägerin aufzutreten, da es mir weder finanzielle noch sonstige Genugtuung geben würde. Ich hege ehrlich gesagt keinen großen Hass gegen den Unfallverursacher, es sind in meinen Augen ein paar "arme Schweine". Fahrer und Beifahrer stammen aus Lettland und sind nach Deutschland gekommen, um sich hier auf unlautere Weise ein paar Euro zu verdienen.
Auf den Opferschutz war ich zum Glück nicht angewiesen. Das war aber lange Zeit nicht ganz klar, bis dann endlich feststand, dass das gegnerische Auto bei einer Autovermietung in Lettland angemietet war und es glücklicherweise eine Versicherung gibt, die für die Folgen des Unfalls einsteht.

Es mag das eine oder andere "Zipperlein" geben (Lagerungsschwindel, Tinnitus z.b), bei denen es schwierig werden könnte eine Unfallkausalität zu beweisen. Die größten Schäden sind aber als polytraumatisierte Patientin mit schwerem SHT, großer Kontusionsblutung und etlichen Komplikationen, sowie sehr präsentem HOPS sehr eindeutig dem Unfall zuzuordnen.

Noch eine Frage:
Wo ist bei Verkehersunfällen eigentlich der markante Unterschied zwischen fahrlässig und grob fahrlässig? Wenn ich vollgepumpt mit Drogen und mit mindestens 150km/h über die Landstrasse donnere und alles überhole was vor meine Nase kommt, wäre das nicht grob fahrlässig?

Gruß
 
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